Wenn ein Mensch Behandlung braucht
Prävention und Früherkennung
Diagnostik und ärztliche Behandlung
Krankenhausbehandlung
notwendige Arzneimittel
Heil- und Hilfsmittel
medizinische Rehabilitation
medizinisch notwendige Pflege
GEDANKENEXPERIMENT · 04/10
Eine gemeinsame Krankenversicherung muss nicht zugleich alles finanzieren, was ein Gesundheitssystem braucht. Im Gedankenexperiment trennen wir die Behandlung des einzelnen Menschen von der Bereitschaft des Systems.
ZWEI AUFGABEN – ZWEI GELDWEGE
Prävention und Früherkennung
Diagnostik und ärztliche Behandlung
Krankenhausbehandlung
notwendige Arzneimittel
Heil- und Hilfsmittel
medizinische Rehabilitation
medizinisch notwendige Pflege
notwendige Krankenhausvorhaltung
Notfall- und Krisenbereitschaft
Rettungsstrukturen
notwendige regionale Infrastruktur
öffentlicher Gesundheitsschutz
Versorgungssteuerung
Investitionen aus einem Versorgungsauftrag
DAZUGELERNT · ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST
Die Recherche zum Öffentlichen Gesundheitsdienst schärft die Trennung im Gedankenexperiment. Nicht jede Gesundheitsaufgabe ist eine Versicherungsleistung für einen einzelnen Menschen – und nicht alles sollte deshalb in einem Sockelbetrag aufgehen.
Behandlung, Arzneimittel, Rehabilitation und andere medizinisch notwendige Leistungen folgen dem Bedarf des einzelnen Menschen.
Notwendige Strukturen müssen verfügbar sein, auch wenn ihre Kosten nicht vollständig einzelnen Behandlungsfällen zugerechnet werden können.
Bevölkerungsschutz, Gesundheitsüberwachung, Public Health, Gesundheitsberichterstattung, Krisenvorsorge und regionale Koordination dienen der Bevölkerung als Ganzes.
Neue Prüffrage:
Welche öffentlichen Gesundheitsaufgaben sollten Kommune, Land und Bund jeweils tragen – und welche Aufgaben brauchen eine gemeinsame Finanzierung?
WARUM DIE TRENNUNG?
Eine notwendige Struktur ist nicht deshalb überflüssig, weil sie gerade wenig genutzt wird.
Eine Notaufnahme, ein Kreißsaal oder eine ländliche Versorgung kann bereitstehen müssen, obwohl sich ihre Kosten nicht vollständig über einzelne Behandlungsfälle erklären lassen.
Medizinische Notwendigkeit entscheidet über die AKV-Leistung – nicht die Höhe der Behandlungskosten.
Was eine Region verlässlich vorhalten muss, wird nicht allein aus Fallzahlen abgeleitet.
NICHT AUTOMATISCH AKV
Beruflich verursachte Folgen gehören in die Arbeitgeber-Rückversicherung. Dauerhafte Pflegebedürftigkeit bleibt zunächst ein eigener Sicherungsbereich. Nicht beruflich verursachter Verdienstausfall wird außerhalb der AKV gesondert geprüft. Außergewöhnliche persönliche Belastungen können über steuerlichen Ausgleich oder allgemeine Beihilfe aufgefangen werden.
WAS WIR DARAUS MITNEHMEN
Die AKV soll Gesundheit finanzieren. Der Staat übernimmt die Verantwortung dafür, dass notwendige Versorgung überhaupt verfügbar ist.