GEDANKENEXPERIMENT · 05/10
Der Versorgungsauftrag
Eine notwendige Struktur soll nicht deshalb finanziert werden, weil es sie schon gibt. Sie soll finanziert werden, weil für die Bevölkerung ein nachvollziehbarer Versorgungsbedarf festgestellt wurde.
VOM BEDARF ZUM GELD
Nicht die Institution begründet die Finanzierung – der Versorgungsauftrag tut es.
WORAN BEDARF GEMESSEN WIRD
Fallzahlen zeigen Nutzung. Sie bestimmen den Versorgungsbedarf nicht allein.
Entscheidend ist, welche Versorgung für die Menschen einer Region tatsächlich erreichbar und verlässlich verfügbar sein muss.
TRENNUNG DER VERANTWORTUNG
Planen, legitimieren und finanzieren sind nicht dieselbe Aufgabe.
Wer den Versorgungsbedarf feststellt, soll nicht zugleich allein über die Verteilung des Geldes entscheiden. Fachliche Bedarfsermittlung, politische Verantwortung und Finanzierung werden deshalb getrennt. Die Transferstelle finanziert einen legitimierten Versorgungsauftrag – sie entscheidet nicht selbst, welche medizinische Versorgung eine Region braucht.
DAZUGELERNT · MEDIZINISCHE NOTWENDIGKEIT
Nicht der Preis entscheidet.
Eine solidarisch finanzierte Versorgung darf nicht danach unterscheiden, ob eine medizinisch notwendige Behandlung billig oder teuer ist. Auch eine sehr kostspielige Therapie kann zur notwendigen Versorgung gehören.
Entscheidend ist deshalb nicht allein: Was kostet eine Leistung? Sondern auch: Ist sie medizinisch notwendig, welchen Nutzen hat sie – und welche Wirkungen entstehen im weiteren Versorgungssystem?
Teuer ist nicht automatisch Zusatzleistung.
WAS WIR DARAUS MITNEHMEN
Der Versorgungsauftrag begründet die Vorhaltung – die Vorhaltung begründet das Budget.