03 · GELDQUELLEN
Woher soll das Geld kommen?
Jetzt trennen wir nicht nur Versicherungsstatus und Beitrag. Wir fragen auch: Welche Geldquelle passt zu welcher Aufgabe?
AUSGANGSPUNKT
Gleicher Versorgungssockel – unterschiedliche Finanzierungsanteile.
Jeder Mensch hat einen eigenen AKV-Status und denselben verlässlich abgesicherten medizinischen Versorgungssockel. Das gilt für Erwachsene und Kinder, unabhängig von Beruf, Familienstand oder heutiger Versicherungsform.
Der Versorgungssockel ist kein einheitlicher Eurobetrag. Erst auf der Finanzierungsseite fragen wir, wer entsprechend seiner finanziellen Leistungsfähigkeit beitragen kann.
PRÜFSTATION 03.1
Status oder finanzielle Leistungsfähigkeit?
Unser Modell soll nicht wieder für jede Berufsgruppe eine eigene Krankenversicherungslogik bauen. Deshalb nehmen wir bewusst sehr unterschiedliche Menschen in den Belastungstest.
Arbeitshypothese: Nicht der berufliche Status entscheidet über den AKV-Finanzierungsanteil, sondern die beitragsrelevante finanzielle Leistungsfähigkeit.
BELASTUNGSTEST 03.A
Gleich viel verfügbar – aber aus verschiedenen Quellen.
Wir geben mehreren Testpersonen jeweils dieselbe beitragsrelevante finanzielle Leistungsfähigkeit. Ein fiktiver Prozentsatz dient nur dazu, die Logik sichtbar zu machen – er ist kein Vorschlag für einen späteren AKV-Beitragssatz.
Wichtig: Umsatz, Gewinn, Vermögenswert und verfügbares Einkommen sind nicht dasselbe. Unterschiedliche Einkommensarten müssen erst nach nachvollziehbaren Regeln vergleichbar gemacht werden.
PRÜFSTATION 03.2
Wie weit soll die AKV selbst umverteilen?
Ein höherer Finanzierungsanteil bei höherer Leistungsfähigkeit widerspricht dem Versicherungsprinzip nicht automatisch. Offen bleibt aber, wie weit diese Solidarität innerhalb der AKV reichen soll.
Versicherungsgemeinschaft
Beiträge finanzieren den gemeinsamen medizinischen Versorgungssockel aller AKV-Mitglieder. Beitrag und persönlicher Leistungsanspruch müssen nicht gleich hoch sein.
Gesamtgesellschaft
Steuern kommen dort ins Spiel, wo eine Gesundheitsaufgabe nicht nur der Versichertengemeinschaft, sondern der Gesellschaft insgesamt zugerechnet wird.
Eine Beitragsbemessungsgrenze übernehmen wir deshalb nicht automatisch aus dem heutigen System. Ob es eine Grenze braucht, wo sie liegen könnte und welche Aufgabe sie erfüllt, bleibt bis zur Modellrechnung offen.
PRÜFFALL · KINDER
Das Kind ist versichert – die Geldquelle bleibt prüfbar.
Ein Kind gehört vollständig zur AKV und hat denselben Versorgungssockel. Dass es keine eigene finanzielle Leistungsfähigkeit besitzt, bedeutet nicht automatisch, dass seine Behandlung außerhalb der AKV liegt.
AKV-Solidarität
Die Versichertengemeinschaft trägt die Versorgung der Kinder innerhalb der allgemeinen AKV-Finanzierung mit.
Kinder-Solidarbeitrag
Ab einer noch zu bestimmenden hohen Leistungsfähigkeit könnte eine zusätzliche solidarische Komponente die Kinderversorgung mitfinanzieren.
Steueranteil
Die Gesellschaft könnte der AKV einen steuerfinanzierten Anteil für die Absicherung von Kindern zuführen.
Noch keine Entscheidung: Der Kinder-Solidarbeitrag bleibt eine Prüfvariante. Er wäre keine besondere Krankenversicherung für Kinder, sondern eine mögliche Geldquelle.
PRÜFSTATION 03.3
Welche Geldquelle passt zu welcher Aufgabe?
AKV-Beiträge
Menschen mit beitragsrelevanter finanzieller Leistungsfähigkeit finanzieren den gemeinsamen medizinischen Versorgungssockel solidarisch.
Steuern
Die Gesamtgesellschaft finanziert Aufgaben, deren Nutzen oder Verantwortung über den einzelnen Versicherungsfall hinausgeht.
Arbeitswelt
Arbeitgeber tragen besondere Verantwortung dort, wo Arbeit gesundheitliche Risiken und Präventionsaufgaben erzeugt. Wie weit diese Verantwortung reicht, bleibt zu prüfen.
Private Zusatzfinanzierung
Der einzelne Mensch freiwillig für echte Zusatzwünsche außerhalb des medizinisch notwendigen Versorgungssockels – selbst bezahlt oder über private Zusatzversicherung.
SORTIERTISCH
Nicht jede Gesundheitsausgabe ist dieselbe Art von Aufgabe.
Medizinisch notwendige Behandlung · Arznei-, Heil- und Hilfsmittel · individuelle notwendige Versorgung · Krankenhausbehandlung · Kindergesundheit als Versorgung
Öffentlicher Gesundheitsdienst · Bevölkerungsschutz und Pandemievorsorge · Grundlagenforschung · wesentliche öffentliche Infrastruktur · Krankenhausinvestitionen
Finanzierungsanteil der Kinder · Schwangerschaft und Geburt · Prävention in Lebenswelten · regionale Vorhaltung · Rehabilitation · Ausbildung · Versorgungsforschung
Schlüssel aus Schublade 02: Behandlung und Vorhaltung können unterschiedliche Finanzierungsaufgaben sein. Eine konkrete Leistung für einen Menschen und die Bereitschaft einer ganzen Versorgungsstruktur müssen deshalb nicht zwingend aus derselben Quelle bezahlt werden.
PRÜFSTATION 03.4 · VERMÖGEN
Vermögen besitzen ist nicht dasselbe wie Einkommen aus Vermögen.
Nicht automatisch AKV-Beitragsgrundlage
Ein selbstbewohntes Haus oder vorhandenes Vermögen kann einen hohen Wert haben, ohne laufend verfügbares Geld zu erzeugen.
Können Leistungsfähigkeit erhöhen
Anrechenbare Kapital-, Miet- oder andere realisierte Einkünfte können dagegen Teil der beitragsrelevanten finanziellen Leistungsfähigkeit sein.
Grenze unseres Modells: Die AKV muss nicht sämtliche Vermögensunterschiede der Gesellschaft ausgleichen. Allgemeine Vermögensverteilung und Vermögensbesteuerung bleiben zunächst Aufgabe des Steuer- und Transfersystems. Gleichzeitig darf Vermögen kein einfaches Schlupfloch werden, um eigentlich verfügbare Leistungsfähigkeit der AKV-Bemessung zu entziehen.
L.S.-FRAGE
Welche Geldquelle passt zu welcher Gesundheitsaufgabe – und wer trägt dafür Verantwortung?
DAZUGELERNT 03
Gleicher Anspruch verlangt nicht dieselbe Geldquelle. Die AKV kann den gemeinsamen Versorgungssockel für alle sichern und trotzdem Beiträge, Steuern, Arbeitgeberverantwortung und freiwillige Zusatzfinanzierung klar voneinander unterscheiden.
ARBEITSSTAND FÜR SCHUBLADE 04
Die Geldquellen sind noch nicht die Geldwege.
Schublade 03 klärt, wer für welche Aufgabe Geld aufbringt. Erst in Schublade 04 prüfen wir, wie diese Mittel zusammengeführt, verteilt und bis zur tatsächlichen Versorgung weitergeleitet werden.
Quellen und heutige Gegenfolie
Das Gedankenexperiment übernimmt die heutigen Regeln nicht. Sie dienen als Gegenfolie für die Prüfung.
- Bundesgesundheitsministerium · Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bundesgesundheitsministerium · Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung
- Bundesgesundheitsministerium · Krankenhausfinanzierung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Gesetzliche Unfallversicherung
- Deutscher Bundestag · Leistungen für Abgeordnete