SYSTEMATLAS · ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST · BEREICH 03
Wer ist zuständig – und wer bezahlt?
18Wer ist für den Öffentlichen Gesundheitsdienst verantwortlich?
Der ÖGD ist in Deutschland föderal organisiert.
Eine zentrale Rolle spielen die Länder. Sie regeln wesentliche Strukturen und Aufgaben ihres Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Der Bund hat gleichzeitig eigene gesundheitspolitische und fachliche Aufgaben und Bundesinstitutionen. Vor Ort übernehmen insbesondere Gesundheitsämter Aufgaben des ÖGD.
Öffentliche Gesundheit ist eine gemeinsame staatliche Aufgabe – aber Organisation und Zuständigkeiten verteilen sich auf mehrere Ebenen.Wo wir konkrete Strukturen erklären, kennzeichnen wir deshalb ausdrücklich BEISPIEL BAYERN.
Quelle / Grundlage: Bundesgesundheitsministerium / Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz
19Ist ein Gesundheitsamt staatlich oder kommunal?
Beides ist möglich.
In Bayern sind viele Gesundheitsämter in Landratsämtern als staatliche Gesundheitsämter organisiert. Daneben gibt es kommunale Gesundheitsämter bestimmter kreisfreier Städte.
Das führt zu einer zunächst etwas verwirrenden Situation: Ein Gesundheitsamt arbeitet zwar vor Ort, ist organisatorisch aber nicht zwingend eine kommunale Behörde.
Gesundheitsämter arbeiten regional. Ihre organisatorische Einbindung kann unterschiedlich sein.Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz
20Wer bezahlt den Öffentlichen Gesundheitsdienst?
Im Wesentlichen wird der ÖGD aus öffentlichen Haushalten finanziert.
Je nach Aufgabe und Organisationsform tragen Länder beziehungsweise Kommunen Kosten; hinzu können besondere Zuweisungen und Förderprogramme kommen.
Damit unterscheidet sich seine Finanzierungslogik grundlegend von vielen medizinischen Einzelleistungen. Ein Gesundheitsamt finanziert sich nicht hauptsächlich dadurch, dass es für jeden Bürger eine Behandlung mit dessen Krankenkasse abrechnet.
Öffentlicher Gesundheitsschutz wird öffentlich finanziert, weil er häufig der gesamten Bevölkerung dient.Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz
21Warum bezahlt nicht einfach die Krankenkasse?
Nehmen wir ein paar Beispiele: Wer bezahlt die Überwachung des Trinkwassers? Wer bezahlt die Beobachtung eines regionalen Infektionsgeschehens? Wer bezahlt Gesundheitsberichterstattung oder Krisenvorsorge?
Solche Leistungen lassen sich häufig keinem einzelnen Versicherten sinnvoll zurechnen.
Nicht alles, was zum Gesundheitswesen gehört, wird über Krankenkassen finanziert.Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz
22Was war der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst?
Die Corona-Pandemie zeigte, wie wichtig leistungsfähige Gesundheitsämter und andere Strukturen des ÖGD sind – und wo es Defizite gab.
Bund und Länder vereinbarten deshalb 2020 den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Für den Zeitraum bis Ende 2026 wurden erhebliche Mittel bereitgestellt, um insbesondere Personal aufzubauen, Arbeitsbedingungen attraktiver zu machen und Digitalisierung voranzutreiben.
Der Pakt war damit nicht nur eine kurzfristige Corona-Maßnahme. Er sollte den ÖGD strukturell stärken.
Quelle / Grundlage: Bundesgesundheitsministerium – Pakt für den ÖGD
23Wofür wurde das Geld eingesetzt?
Ein Schwerpunkt lag auf Personal und Digitalisierung.
Gesundheitsämter sollten personell gestärkt und technisch moderner werden. Bei der Digitalisierung geht es beispielsweise darum, Informationen schneller zu verarbeiten und zwischen Behörden beziehungsweise Ebenen besser austauschen zu können.
Digitalisierung bedeutet im ÖGD auch: öffentliche Gesundheitsverwaltung handlungsfähiger machen.Quelle / Grundlage: Bundesgesundheitsministerium – Digitalisierung im ÖGD
24Was passiert nach Ende des Pakts 2026?
Das ist derzeit eine wichtige Zukunftsfrage.
Der Pakt läuft Ende 2026 aus. Aber zusätzlich eingestelltes Personal, digitale Systeme und neue Aufgaben verschwinden natürlich nicht automatisch.
Deshalb stellt sich die Frage: Wie werden Strukturen dauerhaft finanziert, die mit zeitlich befristeten Mitteln aufgebaut wurden?
Quelle / Grundlage: Bundesgesundheitsministerium – Pakt für den ÖGD
25Wie viel Personal braucht ein Gesundheitsamt?
Darauf gibt es keine einfache bundesweit einheitliche Zahl.
Ein Gesundheitsamt benötigt unterschiedliche Berufsgruppen – unter anderem ärztliches, sozialpädagogisches, hygienisches, fachliches und administratives Personal.
Wie viel davon erforderlich ist, hängt auch ab von Einwohnerzahl, Aufgaben, regionaler Struktur und besonderen gesundheitlichen Anforderungen.
Geld schafft noch keine Fachkraft, wenn auf dem Arbeitsmarkt niemand verfügbar ist.Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz