Immer mehr Ärztinnen und Ärzte arbeiten angestellt oder in Teilzeit. 2025 lag der Teilzeitanteil in der vertragsärztlichen Versorgung bei 40 Prozent; bei den Hausärzten stieg die Zahl der Köpfe leicht, während die Versorgungskapazität in vollen Sitzen geringfügig sank. Gleichzeitig ermöglichen Anstellung, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und virtuelle Arztkontakte flexiblere Arbeitsformen. Das wirft eine neue Planungsfrage auf: Müssen wir künftig stärker festlegen, welche Leistungen vor Ort verfügbar sein müssen – statt vor allem zu zählen, wie viele Ärzte sich dort niederlassen?
SYSTEMATLAS · GESUNDHEIT
REFORMATLAS · PROBLEMSPUR 03
Gibt es die benötigte Versorgung dort, wo ich lebe?
Hier geht es nicht noch einmal darum, wie Haus- und Facharztversorgung heute funktionieren. Diese Reformspur verfolgt, wie versucht wurde, medizinische Versorgung regional zu verteilen – und warum eine rechnerisch vorhandene Arztstelle noch keine tatsächlich verfügbare Versorgung bedeutet.
HEUTIGES SYSTEM
Wie funktioniert die Versorgung heute?
Wie Haus- und Facharztversorgung heute organisiert sind und welche Rolle Erreichbarkeit spielt, zeigen die entsprechenden Bereiche im Systematlas Gesundheit.
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DIE REFORMSPUR
Was wurde wann verändert?
Wir schauen wieder auf dieselben vier Fragen: Warum? · Was wurde geändert? · Was änderte sich dadurch? · Was blieb offen?
Unterversorgung soll verhindert werden
Warum? Medizinische Versorgung sollte nicht davon abhängen, ob sich zufällig genügend Ärzte in einer Region niederlassen.
Geändert: Der Gesetzgeber legte den Grundstein der heutigen Bedarfsplanung für die ambulante Versorgung.
Dadurch: Niederlassungsmöglichkeiten wurden stärker danach gesteuert, wie viele Ärzte für die Bevölkerung eines Gebietes vorgesehen waren.
Offen: Planung konnte einen Arztsitz vorsehen – aber noch nicht dafür sorgen, dass ihn tatsächlich jemand besetzt.
BLICK NACH OSTEN · SYSTEMWECHSEL 1990
Zwei unterschiedliche Versorgungssysteme werden eines
Warum? Mit der Wiedervereinigung trafen zwei unterschiedlich organisierte Gesundheitssysteme aufeinander.
Geändert: In den neuen Ländern wurde im Wesentlichen das westdeutsche System mit niedergelassenen Vertragsärzten und seiner Bedarfsplanung übernommen. Strukturen der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wie Polikliniken und Ambulatorien konnten zunächst weiterarbeiten, verloren aber ihre bisherige zentrale Rolle.
Dadurch: Auch im Osten wurde die regionale ambulante Versorgung zunehmend über Praxen und Vertragsarztsitze organisiert.
Offen: Damit ging zugleich eine andere Erfahrung regional organisierter Versorgung zurück: mehrere Fachrichtungen und angestellte Ärzte unter einem Dach.
Wurde 1990 eine Organisationsform weitgehend aufgegeben, deren Grundidee später unter anderen Bedingungen teilweise wieder interessant wurde?
Auch zu viele Arztsitze werden zum Planungsthema
Warum? In manchen Regionen stiegen die Arztzahlen stark, während andere Gebiete weniger attraktiv blieben.
Geändert: Die bundeseinheitliche Bedarfsplanung wurde ausgebaut. Einwohnerzahlen und Arztzahlen wurden systematischer miteinander ins Verhältnis gesetzt; bei Überversorgung konnten Planungsbereiche für neue Zulassungen gesperrt werden.
Dadurch: Planung sollte nun nicht nur Unterversorgung vermeiden, sondern Ärzte auch gleichmäßiger verteilen.
Offen: Ein rechnerisch gut versorgter größerer Planungsbereich konnte innerhalb seines Gebietes trotzdem schlecht erreichbare Orte haben.
Regionale Unterschiede werden stärker berücksichtigt
Warum? Ein einheitliches Schema passte nicht ausreichend zu Stadt und Land, unterschiedlichen Arztgruppen und regionalen Besonderheiten.
Geändert: Die Bedarfsplanung wurde grundlegend neu gefasst. Für verschiedene Arztgruppen gelten unterschiedlich große Planungsräume; die Länder erhielten mehr Möglichkeiten für regionale Abweichungen.
Dadurch: Hausärztliche Versorgung konnte kleinräumiger betrachtet und regionale Besonderheiten besser einbezogen werden.
Offen: Auch eine genauer geplante Niederlassungsmöglichkeit wird nur dann zu Versorgung, wenn Ärzte sie tatsächlich übernehmen.
Aus Arztzahlen wird schrittweise die Frage nach verfügbarer Versorgung
Warum? Gerade in schwächeren Regionen zeigte sich: Ein freier Arztsitz allein reicht nicht. Gleichzeitig konnten Menschen trotz vorhandener Ärzte Schwierigkeiten haben, zeitnah einen Termin zu bekommen.
Geändert: Fördermöglichkeiten für unterversorgte Regionen, Terminvermittlung und weitere Sicherungsinstrumente wurden ausgebaut. 2019 wurde die Bedarfsplanung stärker um Alter, Geschlecht und Krankheitslast der Bevölkerung ergänzt.
Dadurch: Planung fragte genauer, wie viel Versorgung eine Bevölkerung wahrscheinlich braucht – nicht nur, wie viele Menschen dort wohnen.
Offen: Bedarf, Arztzahl, tatsächliche Arbeitszeit, Erreichbarkeit und verfügbare Termine sind weiterhin nicht dasselbe.
Mehr Ärzte insgesamt lösen regionale Engpässe nicht automatisch
Warum? Die Zahl berufstätiger Ärzte steigt insgesamt weiter, gleichzeitig verändern Ruhestand, Anstellung und Arbeitszeit die tatsächlich verfügbare Versorgung.
Geändert: Die Bedarfsplanung wird fortlaufend angepasst; Krankheitslast und regionale Besonderheiten fließen differenzierter ein.
Dadurch: Das System kann regionale Unterversorgung oder drohende Unterversorgung genauer erkennen und Gegenmaßnahmen ermöglichen.
Offen: Planung kann Bedarf erkennen und Niederlassungsmöglichkeiten schaffen. Sie kann aber nicht erzwingen, dass sich genügend Ärzte am benötigten Ort niederlassen oder dort genügend Arztzeit verfügbar ist.
REFORMSCHLEIFE
Was zieht sich durch die Reformgeschichte?
Die Planung wurde immer genauer. Gleichzeitig wurde sichtbar: Zwischen einem errechneten Bedarf und einer erreichbaren Behandlung liegen noch mehrere Schritte.
LERNSCHRITT
Eine geplante Arztstelle ist noch keine tatsächlich verfügbare Versorgung.
Ob Menschen versorgt werden, hängt nicht nur von Arztsitzen ab. Entscheidend sind auch Fachrichtung, Ort, tatsächliche Arbeitszeit, erreichbare Einrichtungen und verfügbare Termine.
WERKSTATTFUND · WAS PLANUNG NICHT ERZEUGEN KANN
Warum ein freier Arztsitz trotzdem unbesetzt bleiben kann
Unsere Reformspur zeigt noch eine weitere Lücke: Planung kann feststellen, wo Versorgung gebraucht wird. Sie entscheidet aber nicht darüber, wie Ärztinnen und Ärzte arbeiten möchten – und wo sie leben wollen.
Deutschland ist auf zugewanderte Ärztinnen und Ärzte angewiesen; 2025 hatten 16 Prozent der berufstätigen Ärzteschaft keine deutsche Staatsangehörigkeit. Gerade ländliche Regionen profitieren von ihnen. Zugleich weisen Ärztekammern und Forschung darauf hin, dass Infrastruktur, Familie, gesellschaftliches Klima und Erfahrungen oder Sorgen vor Diskriminierung beeinflussen können, ob Fachkräfte in einer Region bleiben möchten. Eine geförderte Arztstelle allein macht einen Ort deshalb noch nicht zu einem attraktiven Lebens- und Arbeitsort.
Werkstatthypothese: Regionale Versorgung hängt nicht nur von Bedarf und Bedarfsplanung ab. Zwischen PLANUNG und VERFÜGBARKEIT liegt auch die Bereitschaft von Menschen, an einem Ort zu arbeiten und zu leben.
REFORM-CHECK · SPUR 03
Was haben wir angeschaut?
Aus einer einfachen Steuerung von Arztzahlen entwickelte sich eine differenziertere regionale Bedarfsplanung mit unterschiedlichen Planungsräumen, regionalen Abweichungen und der Berücksichtigung von Krankheitslast.
Das System kann genauer erkennen, wo Versorgung fehlt oder künftig fehlen könnte und dort Niederlassungen und Sicherungsmaßnahmen unterstützen.
Erkannter Bedarf schafft noch keine Ärzte, Praxen, Arbeitszeit oder Termine. Zwischen Planung und tatsächlich erreichbarer Versorgung bleibt eine Lücke möglich.
Sollten wir Versorgung künftig stärker vom Bedarf einer Region aus planen – und erst danach fragen, welche geeigneten Einrichtungen und Berufe sie erbringen können?
QUELLEN · AUSWAHL
Für diese Reformspur wurden insbesondere Unterlagen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Bedarfsplanung, die Ärztestatistik der Bundesärztekammer sowie historische Unterlagen zur Gesundheitsversorgung in der DDR und zur Transformation nach 1990 verwendet. Für den Werkstattfund zusätzlich: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) · Teilnahmestatus und -umfang, Bundesärztekammer · Ärztestatistik 2025, bpb · Internationale Fachkräfte im Gesundheitswesen und Landesärztekammer Thüringen · Versorgung und Zuwanderung.