SYSTEMATLAS

B04

B04 · HAUSARZTVERSORGUNG

Der Hausarzt im System

B04 Hausarztversorgung – Themenkarte: Der Arzt, der mich kennt?

PATIENTEN-BRILLE

Wofür brauche ich meinen Hausarzt?

Nicht jede Frage braucht einen Facharzt. Für viele gesundheitliche Anliegen ist die Hausarztpraxis die erste Anlaufstelle – entweder zur direkten Behandlung oder um den nächsten Schritt zu organisieren.

01Beschwerden & OrientierungWenn ich ein gesundheitliches Problem habe, das der Hausarzt zunächst untersuchen oder selbst behandeln kann – oder wenn ich eine Überweisung bzw. weitere Diagnostik brauche.
02ImpfungenFür Impfberatung, Auffrischungen und viele Schutzimpfungen ist die Hausarztpraxis eine typische Anlaufstelle.
03Vorsorge & KontrollenZum Beispiel Gesundheitsuntersuchungen sowie medizinisch erforderliche Verlaufskontrollen – je nach Anlass etwa Laborwerte oder EKG.
04KrankmeldungWenn eine Erkrankung dazu führt, dass ich nicht arbeiten kann und die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden soll.
05Folgerezepte & GesundheitskarteBei wiederkehrenden Verordnungen kann zu Beginn eines neuen Quartals zunächst wieder der Versicherungsnachweis über die Gesundheitskarte nötig sein. Das kann einen Praxisweg auslösen, obwohl keine Untersuchung ansteht.
06Medikamente & VerordnungenFür neue oder fortlaufende Arzneimittel sowie – je nach medizinischem Bedarf – weitere ärztliche Verordnungen.
Systemfrage Gesundheitskarte: Muss der Versicherungsstatus für ein Folgerezept künftig wirklich über das Einlesen der Karte in der Praxis bestätigt werden – oder könnte eine digitale Statusabfrage diesen Weg ersetzen?

FRAGEN AUS PATIENTENSICHT

Was möchte ich über meine Hausarztpraxis wissen?

Von der Behandlung bis zur Finanzierung: Diese Fragen beantworten wir hier Schritt für Schritt – aus Sicht der Patientinnen und Patienten.

01Was darf die Hausarztpraxis?

Was kann mein Hausarzt selbst behandeln?

Sehr vieles – solange es in seinen fachlichen Bereich fällt und er die notwendige Diagnostik und Behandlung selbst leisten kann.

Ich kann mit vielen gesundheitlichen Problemen zunächst zum Hausarzt gehen. Er kann Beschwerden einordnen, untersuchen und behandeln – zum Beispiel häufige akute Erkrankungen oder chronische Erkrankungen langfristig begleiten.

Wichtig: Es gibt keine einfache Liste „Das darf der Hausarzt – das darf nur der Facharzt“.

Ein Hausarzt muss beurteilen, ob er eine notwendige Untersuchung oder Behandlung fachlich selbst verantworten kann. Für manche Leistungen sind besondere Qualifikationen, Genehmigungen oder technische Voraussetzungen erforderlich.

Wenn das nicht reicht, gehört das Weiterleiten zu seiner Aufgabe. Dann kann der nächste Weg zum Beispiel zu einem Facharzt oder zu weiterer Diagnostik führen.

Kurz gesagt: Mein Hausarzt muss nicht alles selbst können. Er sollte erkennen, was er selbst behandeln kann – und wann ich andere medizinische Hilfe brauche.

02Was, wenn mein Hausarzt mir nicht selbst helfen kann?

Dann muss mein Hausarzt entscheiden, welcher nächste Schritt medizinisch sinnvoll ist.

Facharzt: Wenn eine spezialisierte Untersuchung oder Behandlung notwendig ist, kann der Hausarzt eine Überweisung ausstellen.

Weitere Diagnostik: Er kann zum Beispiel Laboruntersuchungen oder bildgebende Untersuchungen wie Röntgen, CT oder MRT veranlassen beziehungsweise dorthin überweisen.

Krankenhaus: Ist eine stationäre Behandlung erforderlich, kann der Hausarzt eine Krankenhauseinweisung ausstellen.

Dringende Weiterbehandlung: Ist ein erforderlicher Facharzttermin medizinisch dringend, kann die Hausarztpraxis auch bei der Vermittlung unterstützen.

Wichtig: Weiterleiten heißt nicht automatisch, dass der Hausarzt danach nicht mehr zuständig ist. Er kann Befunde zusammenführen und die weitere Versorgung mit koordinieren.

Kurz gesagt: Mein Hausarzt muss nicht alles selbst behandeln. Seine Aufgabe ist auch, zu erkennen, welche weitere Hilfe ich brauche – und meinen Weg dorthin einzuleiten.

03Was, wenn mein Hausarzt nicht da ist, wenn ich ihn brauche?

Das hängt davon ab, wie dringend ich medizinische Hilfe brauche.

Es kann bis zur nächsten Sprechstunde warten: Dann wende ich mich an meine Hausarztpraxis, sobald sie wieder erreichbar ist. Bei vorübergehender Schließung sollte die Praxis über ihre Vertretung informieren.

Es kann nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten: Für akute, nicht lebensbedrohliche Beschwerden gibt es den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117.

Es ist ein medizinischer Notfall: Bei Lebensgefahr oder wenn schwere gesundheitliche Schäden drohen, ist 112 die richtige Nummer.

Hausarzt nicht erreichbar heißt nicht automatisch: Notaufnahme. Zwischen der geschlossenen Praxis und der Notaufnahme gibt es mit 116117 und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst eine eigene Versorgungsebene.

→ Wie funktioniert die Notfallversorgung?

04Wie muss eine Hausarztpraxis ausgestattet sein?

Eine Hausarztpraxis muss so ausgestattet und organisiert sein, dass sie ihre angebotenen medizinischen Leistungen fachgerecht und sicher erbringen kann.

Eine allgemeine Pflichtliste nach dem Muster „Jede Hausarztpraxis muss EKG, Ultraschallgerät, Langzeit-Blutdruckmessgerät und eigenes Labor besitzen“ gibt es so jedoch nicht.

Vorgeschrieben sind unter anderem Anforderungen an Hygiene, Medizinprodukte, Qualitäts- und Notfallmanagement. Die Notfallausstattung muss zum jeweiligen Leistungsspektrum passen.

Für manche Untersuchungen gelten zusätzliche Qualitätsanforderungen. Dafür können besondere fachliche Qualifikationen, technische Voraussetzungen oder Genehmigungen erforderlich sein.

Kurz gesagt: Nicht jede Hausarztpraxis muss dieselben Geräte besitzen. Sie muss aber für das, was sie anbietet, fachlich, technisch und organisatorisch richtig ausgestattet sein.

05Darf die Hausarztpraxis neue Patienten ablehnen?

Ja – aber nicht beliebig.

Auch eine Hausarztpraxis mit Kassenzulassung muss nicht jeden neuen Patienten dauerhaft in ihren Patientenstamm aufnehmen. Ein nachvollziehbarer Grund kann zum Beispiel sein, dass die Praxis bereits ausgelastet ist und zusätzliche Patienten nicht mehr ordnungsgemäß versorgen könnte.

Deshalb kann einem Patienten durchaus gesagt werden: „Wir nehmen derzeit keine neuen Patienten auf.“

Die freie Arztwahl bedeutet also nicht automatisch, dass die gewünschte Praxis mich auch aufnehmen muss.

Ausnahme: In einem medizinischen Notfall darf notwendige Hilfe nicht einfach verweigert werden.

Kurz gesagt: Ich darf meinen Hausarzt grundsätzlich frei wählen. Daraus folgt aber kein Anspruch darauf, von genau der von mir gewünschten Praxis als neuer Patient aufgenommen zu werden.

06Was trägt der Hausarzt in meine ePA ein?

Seit Oktober 2025 sind Arztpraxen verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu nutzen. Bestimmte Informationen aus meiner aktuellen Behandlung müssen dort eingestellt werden, wenn sie elektronisch vorliegen und ich der Speicherung nicht widersprochen habe.

Dazu gehören insbesondere Befundberichte, Arztbriefe und Laborbefunde aus dem aktuellen Behandlungskontext sowie weitere gesetzlich vorgesehene Daten.

Steht damit alles in meiner ePA? Nein. Meine Hausarztpraxis führt weiterhin ihre eigene Behandlungsdokumentation. Die ePA ersetzt diese Praxisakte nicht.

Auch ältere Befunde wandern nicht automatisch vollständig in die ePA. Patienten können aber darum bitten, bestimmte vorhandene Dokumente einzustellen.

Die ePA enthält außerdem eine elektronische Medikationsliste, die insbesondere aus Daten zu E-Rezepten gespeist wird.

Kurz gesagt: Die ePA sammelt wichtige Informationen aus meiner Behandlung – sie ist aber nicht dasselbe wie die vollständige Patientenakte meines Hausarztes.

→ Die ePA genauer verstehen

07Warum bekomme ich vom Hausarzt keine Abrechnung über meine Behandlungen?

Wenn ich gesetzlich versichert bin, gilt normalerweise das Sachleistungsprinzip.

Das bedeutet: Ich erhalte die medizinische Behandlung, ohne die Rechnung dafür zunächst selbst bezahlen zu müssen. Meine Hausarztpraxis rechnet die vertragsärztlichen Leistungen grundsätzlich nicht direkt mit mir, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung ab.

Deshalb verlasse ich die Praxis normalerweise ohne Rechnung.

Gesetzlich Versicherte können sich aber über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten informieren. Eine solche Übersicht ist nicht immer so einfach zu lesen wie eine klassische Rechnung, weil viele Leistungen über Pauschalen und Abrechnungsregeln vergütet werden.

Bei Privatpatienten ist das anders: Sie erhalten in der Regel eine ärztliche Rechnung, die einzelne Leistungen ausweist.

Was für Patienten bequem ist, macht die Kosten zugleich wenig sichtbar.

Kurz gesagt: Ich bekomme normalerweise keine Rechnung, weil meine Hausarztbehandlung als Kassenleistung nicht direkt zwischen mir und meinem Hausarzt bezahlt wird.

08Wer finanziert meine Hausarztpraxis?

Meine Hausarztpraxis muss ihre Räume, Mitarbeiter, Geräte, IT, Versicherungen und viele weitere laufende Kosten bezahlen. Das Geld dafür kommt überwiegend aus den Einnahmen, die die Praxis mit ihrer ärztlichen Tätigkeit erzielt.

Wenn ich gesetzlich versichert bin, läuft der Geldweg vereinfacht so:

Krankenkassen → Kassenärztliche Vereinigung → Hausarztpraxis

Grundlage für die Bewertung vieler ärztlicher Leistungen ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Dabei gibt es unter anderem Pauschalen und gesondert vergütete Leistungen.

Aus den Praxiseinnahmen werden unter anderem Praxisteam, Räume, medizinische Geräte, Verbrauchsmaterial, Praxissoftware, IT, Versicherungen und Fortbildungen bezahlt. Was nach den Praxiskosten verbleibt, ist die wirtschaftliche Grundlage für das Einkommen des Praxisinhabers.

Wichtig: Eine Praxis behandelt heute – die endgültige KV-Abrechnung für ein Quartal steht aber erst mit zeitlichem Abstand fest. Dazwischen arbeitet das System mit laufenden Zahlungen beziehungsweise Abschlägen.

Kurz gesagt: Meine Krankenkassenbeiträge finanzieren die hausärztliche Versorgung mit – aber das Geld nimmt einen Weg durch das System, bevor es bei meiner Hausarztpraxis ankommt.

→ Wohin fließt das Geld im Gesundheitswesen?

09Welche Rolle wird KI künftig in der Hausarztpraxis spielen?

KI wird wahrscheinlich an mehreren Stellen in der Hausarztpraxis eingesetzt werden – teilweise geschieht das bereits heute.

In der Praxisorganisation kann sie zum Beispiel bei Dokumentation, Zusammenfassungen oder Verwaltungsaufgaben unterstützen.

Medizinisch kann KI helfen, Informationen zusammenzuführen, Befunde einzuordnen oder mögliche Diagnosen und Behandlungsoptionen zu prüfen. Die Verantwortung für Diagnostik und Therapie bleibt aber beim Arzt.

Auch Patienten nutzen KI bereits selbst: um Begriffe erklären zu lassen, Befunde zu besprechen oder Fragen für den Arzttermin vorzubereiten.

Eine KI kann einen Fehler sehr überzeugend erklären.

Zugewandte Sprache ist kein Mitgefühl.
Erinnerter Gesprächskontext ist keine menschliche Beziehung.
Eine plausible medizinische Erklärung ist keine ärztliche Untersuchung.
Und Vertrauen in den Gesprächspartner ist kein Beleg für die Richtigkeit seiner Antwort.

Kurz gesagt: KI könnte meinem Hausarzt künftig mehr Informationen und Unterstützung geben. Sie sollte ihm aber nicht die Verantwortung für mich abnehmen.

Vielleicht ist die wichtigste neue Kompetenz deshalb nicht, KI benutzen zu können – sondern zu wissen, wann man ihr nicht vertrauen darf.