Krankenhäuser wurden für ambulante Leistungen geöffnet, gemeinsame Versorgungsformen geschaffen, Vergütungen angenähert und neue sektorenübergreifende Einrichtungen ermöglicht.
SYSTEMATLAS · GESUNDHEIT
REFORMATLAS · PROBLEMSPUR 02
Wer behandelt mich wo?
Hier geht es nicht noch einmal darum, wie ambulante und stationäre Versorgung heute funktionieren. Diese Reformspur verfolgt, wie die lange Trennung zwischen Arztpraxis und Krankenhaus Schritt für Schritt durchlässiger gemacht wurde – und welche Grenzen trotzdem geblieben sind.
HEUTIGES SYSTEM
Wie funktioniert die Versorgung heute?
Wie Haus- und Facharztversorgung sowie Krankenhausversorgung heute organisiert sind, zeigen die entsprechenden Bereiche im Systematlas Gesundheit.
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DIE REFORMSPUR
Was wurde wann verändert?
Wir schauen wieder auf dieselben vier Fragen: Warum? · Was wurde geändert? · Was änderte sich dadurch? · Was blieb offen?
Zusammenarbeit wird zur Reformaufgabe
Warum? Ambulante und stationäre Versorgung waren organisatorisch und finanziell weitgehend getrennt. Zugleich rückten steigende Kosten stärker in den Blick.
Geändert: Die Zusammenarbeit der Versorgungsbereiche wurde zunehmend als Teil der gesundheitspolitischen Steuerung betrachtet.
Dadurch: Die Grenze zwischen Praxis und Krankenhaus wurde als eigenes Systemproblem sichtbar.
Offen: Bessere Zusammenarbeit änderte noch nichts daran, dass beide Bereiche weiterhin unterschiedlich geplant, organisiert und bezahlt wurden.
Krankenhäuser dürfen bestimmte Operationen ambulant durchführen
Warum? Behandlungen sollten nicht stationär erfolgen müssen, wenn sie medizinisch auch ambulant möglich sind.
Geändert: Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde das ambulante Operieren im Krankenhaus gesetzlich geregelt; 1993 trat der erste entsprechende Katalog in Kraft.
Dadurch: Krankenhäuser konnten für festgelegte Eingriffe auch ambulant tätig werden. Eine erste klare Öffnung zwischen den beiden Versorgungsbereichen entstand.
Offen: Eine Leistung durfte nun auf beiden Seiten erbracht werden – Planung, Zuständigkeiten und Vergütung blieben aber weiterhin unterschiedlich organisiert.
Behandlung soll über Grenzen hinweg zusammenpassen
Warum? Getrennte Versorgung konnte zu schlecht abgestimmten Behandlungsabläufen und Mehrfachuntersuchungen führen.
Geändert: Die Gesundheitsreform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 2000 schuf Möglichkeiten für eine integrierte Versorgung, in der Krankenkassen mit verschiedenen Leistungserbringern sektorenübergreifende Versorgungsformen vereinbaren konnten.
Dadurch: Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser und weitere Beteiligte konnten Versorgung stärker gemeinsam organisieren.
Offen: Die Verbindung beruhte auf besonderen Verträgen. Die getrennten Grundstrukturen blieben bestehen.
Immer mehr Übergänge entstehen
Warum? Die neuen Möglichkeiten wurden zunächst nur begrenzt genutzt; zugleich blieb der Wunsch nach besser abgestimmter Versorgung bestehen.
Geändert: Die integrierte Versorgung wurde weiterentwickelt. Weitere Formen kamen hinzu oder wurden ausgebaut – etwa Medizinische Versorgungszentren, ambulante spezialfachärztliche Versorgung und weitere ambulante Leistungen von Krankenhäusern.
Dadurch: Zwischen Praxis und Krankenhaus entstanden immer mehr Übergänge und gemeinsame Versorgungsformen.
Offen: Mehr Übergänge machten das System durchlässiger, beseitigten die unterschiedlichen Regeln der beiden Bereiche aber nicht.
Für bestimmte Eingriffe gilt dieselbe Vergütung
Warum? Wenn dieselbe Behandlung ambulant möglich ist, sollte die Art der Vergütung nicht dazu beitragen, dass sie dennoch stationär erfolgt.
Geändert: Für ausgewählte Leistungen wurden Hybrid-DRG eingeführt – also einheitliche Fallpauschalen für bestimmte Behandlungen, unabhängig davon, ob sie ambulant in einer Praxis oder im Krankenhaus erbracht werden: Vertragsärzte und Krankenhäuser erhalten dafür eine sektorengleiche Fallpauschale.
Dadurch: 2024 wurden rund 563 Millionen Euro über diese Hybrid-DRG abgerechnet; gleichzeitig gingen die entsprechenden vollstationären Abrechnungen zurück.
Offen: Die gleiche Bezahlung einzelner Leistungen verbindet noch nicht Planung, Organisation und Zuständigkeiten insgesamt.
Eine Einrichtung kann mehrere Versorgungsformen verbinden
Warum? Besonders in Regionen mit schwächerer Versorgung sollen vorhandene Strukturen flexibler genutzt werden können.
Geändert: Die Krankenhausreform sieht sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen vor, die stationäre Grundversorgung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden können.
Dadurch: Die Grenze wird nicht mehr nur durch Verträge oder einzelne Leistungen überbrückt. Auch eine Einrichtung selbst kann Aufgaben aus mehreren Bereichen übernehmen.
Offen: Ambulante und stationäre Versorgung werden weiterhin nicht flächendeckend gemeinsam regional geplant. Vorschläge für eine solche gemeinsame Planung liegen vor, ihre konkrete Ausgestaltung bleibt eine weitere Reformfrage.
REFORMSCHLEIFE
Was zieht sich durch die Reformgeschichte?
Die Grenze zwischen Praxis und Krankenhaus wurde nicht mit einer einzigen Reform aufgehoben. Stattdessen wurde sie an immer neuen Stellen durchlässiger.
LERNSCHRITT
Ambulant und stationär sind an mehreren Stellen voneinander getrennt.
Wer behandeln darf, wer plant, wie bezahlt wird und wie Einrichtungen organisiert sind, wird nicht automatisch gemeinsam verändert. Eine Reform kann deshalb eine Trennung aufheben – während andere bestehen bleiben.
Müssen ambulante und stationäre Versorgung immer weiter miteinander verbunden werden – oder sollte Versorgung irgendwann von Anfang an gemeinsam für eine Region geplant werden?
REFORM-CHECK · SPUR 02
Was haben wir angeschaut?
Praxis und Krankenhaus sind heute weniger strikt voneinander getrennt als früher. Für bestimmte Leistungen und Versorgungsformen gibt es echte Übergänge.
Planung, Finanzierung, Zuständigkeiten und Organisation folgen weiterhin in wichtigen Teilen unterschiedlichen Regeln.
Reicht es, immer mehr Brücken zwischen zwei Bereichen zu bauen – oder muss irgendwann die gemeinsame Versorgungsplanung selbst zum Ausgangspunkt werden?
QUELLEN · AUSWAHL
Für diese Reformspur wurden insbesondere Unterlagen des Deutschen Bundestages und des Bundesgesundheitsministeriums zu ambulantem Operieren, integrierter Versorgung, Hybrid-DRG und sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen verwendet.