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B04

B04 · KRANKENHAUSVERSORGUNG

Das Krankenhaus im System

Wie ist die Krankenhausversorgung aufgebaut – und wie greifen Versorgung, Planung und Finanzierung ineinander?

B04 Krankenhausversorgung – Themenkarte: Das Krankenhaus im System der Gesundheitsversorgung

FRAGEN & ANTWORTEN

Was möchte ich über Krankenhausversorgung wissen?

Vom Weg ins Krankenhaus bis zur Frage, wer einen Standort erhält oder schließt: Die Antworten lassen sich einzeln aufklappen.

01Wann muss ich überhaupt ins Krankenhaus?

Nicht jede Erkrankung, die ernst ist oder eine besondere Untersuchung braucht, macht einen Krankenhausaufenthalt notwendig.

Eine stationäre Krankenhausbehandlung ist dann erforderlich, wenn mein Behandlungsziel ambulant nicht ausreichend erreicht werden kann.

Bei einer geplanten Behandlung führt der Weg häufig über Haus- oder Facharzt. Er kann eine Krankenhauseinweisung ausstellen. Das Krankenhaus prüft anschließend selbst, ob eine stationäre Aufnahme medizinisch erforderlich ist.

Bei einem Notfall kann der Weg über Rettungsdienst oder Notaufnahme führen. Auch dann entscheidet sich nach der Untersuchung, ob ich stationär aufgenommen werden muss.

Manche Krankenhausbehandlungen sind heute außerdem ambulant, teil- oder tagesstationär möglich.

Kurz gesagt: Ich muss ins Krankenhaus, wenn meine notwendige Behandlung ambulant nicht ausreichend möglich ist – oder wenn ein akuter Notfall Krankenhausversorgung erfordert.

→ Akuter Notfall? Zur Notfallversorgung

02Wer entscheidet, ob ich stationär aufgenommen werde?

Das Krankenhaus.

Auch wenn mein Haus- oder Facharzt eine Krankenhauseinweisung ausgestellt hat, entscheidet er nicht endgültig über die stationäre Aufnahme. Das Krankenhaus prüft, ob vollstationäre Behandlung notwendig ist oder ob das Behandlungsziel auch ambulant, teil- oder tagesstationär erreicht werden kann.

Eine Einweisung ist deshalb keine Reservierung für ein Krankenhausbett.

Auch nach einer Untersuchung in der Notaufnahme muss nicht automatisch eine stationäre Aufnahme folgen. Ich kann wieder nach Hause gehen – oder im Krankenhaus bleiben, wenn weitere Diagnostik, Behandlung oder Überwachung nötig ist.

Kurz gesagt: Mein Arzt kann mich ins Krankenhaus einweisen. Ob ich dort tatsächlich stationär aufgenommen werden muss, entscheidet das Krankenhaus nach der medizinischen Prüfung.

03Kann ich mir mein Krankenhaus selbst aussuchen?

Bei einer geplanten Krankenhausbehandlung grundsätzlich ja.

Gesetzlich Versicherte können sich grundsätzlich in einem zugelassenen Krankenhaus behandeln lassen, das die benötigte Behandlung anbietet.

Bei einer geplanten Einweisung kann der einweisende Arzt geeignete Krankenhäuser nennen. Ich bin daran nicht zwingend gebunden. Wähle ich ohne zwingenden Grund ein anderes, weiter entferntes Krankenhaus, können allerdings zusätzliche Kosten entstehen.

Die Wahl endet dort, wo das Krankenhaus meine Erkrankung nicht behandeln kann oder darf. Fachabteilungen, Spezialisierungen und künftig stärker auch Leistungsgruppen bestimmen, welche Behandlung an welchem Standort möglich ist.

Im Notfall steht nicht die freie Auswahl im Vordergrund, sondern die rechtzeitige Versorgung in einem geeigneten Krankenhaus.

Kurz gesagt: Bei einer geplanten Behandlung kann ich mein Krankenhaus grundsätzlich mit auswählen. Aber die medizinische Eignung des Standorts und die Dringlichkeit setzen Grenzen.

04Warum kann nicht jedes Krankenhaus alles behandeln?

Für unterschiedliche Erkrankungen und Eingriffe werden unterschiedliche Fachärzte, Pflegekräfte, Geräte und Strukturen benötigt.

Ein Krankenhaus kann deshalb nur die Behandlungen anbieten, für die die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind und die zu seinem Versorgungsauftrag gehören.

Je nach Behandlung können etwa bestimmte Fachabteilungen, qualifiziertes Personal, Operationssäle, Intensivmedizin, Diagnostik oder weitere Fachrichtungen erforderlich sein. Für bestimmte Leistungen gelten zusätzliche Qualitätsanforderungen.

Ein Krankenhaus kann nicht einfach beschließen: „Diese Behandlung bieten wir ab morgen auch an.“

Die Bundesländer planen die Krankenhausversorgung. Mit der Krankenhausreform werden Leistungsgruppen wichtiger: Sie sollen genauer festlegen, welche Leistungen ein Standort erbringen soll und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Das führt zu einem Zielkonflikt: möglichst kurze Wege ↔ ausreichende Erfahrung, Personal und Ausstattung.

Kurz gesagt: Nicht jedes Krankenhaus soll alles können. Entscheidend ist, welche Versorgung ein Standort übernehmen soll – und ob Personal, Erfahrung, Technik und notwendige Strukturen vorhanden sind.

05Wer entscheidet, welche Fachabteilungen und Leistungen ein Krankenhaus hat?

Das entscheidet nicht das Krankenhaus allein.

Der Krankenhausträger kann entscheiden, welche Angebote er entwickeln, verändern oder aufgeben möchte. Ob ein Standort bestimmte Aufgaben innerhalb der öffentlich geplanten Krankenhausversorgung übernimmt, hängt aber wesentlich von der Krankenhausplanung des Bundeslandes ab.

Mit der Krankenhausreform wird zunehmend wichtig, welche Leistungsgruppen einem Krankenhausstandort zugewiesen werden. Diese sind mit Qualitätsanforderungen verbunden.

Mehrere Ebenen wirken also zusammen: Träger – was kann und will der Standort anbieten? Land – welche Versorgung wird wo eingeplant? Bund – welche gesetzlichen Rahmen- und Qualitätsanforderungen gelten?

Krankenhaus erhalten · Krankenhaus verändern · Fachabteilung schließen · Krankenhaus schließen – das sind unterschiedliche Entscheidungen.

Kurz gesagt: Was ein Krankenhaus anbietet, entsteht aus medizinischen Voraussetzungen, Entscheidungen des Trägers und staatlicher Krankenhausplanung.

06Wer entscheidet über den Erhalt oder die Schließung eines Krankenhauses?

Die überraschende Antwort lautet: Es gibt nicht die eine Stelle, die allein über „offen oder geschlossen“ entscheidet.

Der Krankenhausträger betreibt das Haus und trägt die wirtschaftliche Verantwortung. Er kann zu dem Ergebnis kommen, dass er einen Standort nicht weiterbetreiben kann oder will.

Gleichzeitig ist das Bundesland für die Krankenhausplanung zuständig. Es entscheidet, welche Standorte und Leistungen für eine bedarfsgerechte Versorgung vorgesehen werden.

Hinzu kommen die wirtschaftliche Tragfähigkeit, Qualitätsanforderungen und die Frage, wie die Versorgung der Region weiter gewährleistet werden kann.

Bei einem kommunalen Krankenhaus kann ein Landkreis oder eine Stadt politisch beschließen, den Standort erhalten zu wollen. Das garantiert aber noch nicht, dass er dauerhaft in derselben Form weiterbestehen kann.

„Das Krankenhaus bleibt“ beantwortet noch nicht die Frage: „Welche Versorgung bleibt?“

Kurz gesagt: Der Träger entscheidet über den Betrieb – das Bundesland über die Einordnung des Standorts in die Krankenhausversorgung. Finanzierung, Qualität und regionale Versorgung wirken zusätzlich auf die Entscheidung ein.

07Was ist eine Leistungsgruppe – und was bedeutet sie für mich?

Eine Leistungsgruppe fasst medizinische Leistungen zusammen, für die bestimmte Qualitätsanforderungen gelten.

Mit der Krankenhausreform sollen Krankenhausleistungen stärker solchen Leistungsgruppen zugeordnet werden. Die Bundesländer weisen sie den einzelnen Krankenhausstandorten zu.

Eine Leistungsgruppe ist nicht dasselbe wie eine Fachabteilung. Eine Fachabteilung beschreibt die organisatorische Struktur; eine Leistungsgruppe beschreibt genauer, welche medizinischen Leistungen ein Standort erbringen soll und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Je nach Leistungsgruppe können Anforderungen an ärztliche Qualifikation, Personal, weitere Fachdisziplinen, medizinisch-technische Ausstattung und andere Strukturen gestellt werden.

Für mich kann das bedeuten: Das nächstgelegene Krankenhaus ist nicht automatisch das Krankenhaus, das meine benötigte Behandlung anbietet.

Stand 2026 · im Umbau: Die Leistungsgruppen werden schrittweise Bestandteil der Krankenhausplanung; ihre konkrete Wirkung hängt auch von der Umsetzung im jeweiligen Bundesland ab.

Kurz gesagt: Eine Leistungsgruppe sagt künftig genauer, welche Behandlungen ein Krankenhausstandort anbieten soll – und welche Voraussetzungen er dafür erfüllen muss.

08Was bedeutet Grund-, Schwerpunkt- oder Maximalversorgung?

Diese Begriffe beschreiben vereinfacht, wie breit und spezialisiert das medizinische Angebot eines Krankenhauses ist.

Aber: Die Begriffe sind in Deutschland nicht überall einheitlich definiert, weil Krankenhausplanung Ländersache ist.

Grundversorgung: vor allem häufig benötigte stationäre Behandlungen in der Region.
Schwerpunktversorgung: breiteres und stärker spezialisiertes Angebot für ein größeres Einzugsgebiet.
Maximalversorgung: besonders breites und hoch spezialisiertes Angebot, häufig einschließlich komplexer und seltener Erkrankungen.

Auch der Begriff Regelversorgung gehört nicht zu einer bundesweit einheitlichen Vierer-Skala.

In Bayern gibt es weiterhin drei Versorgungsstufen: Stufe I Grundversorgung, Stufe II Schwerpunktversorgung und Stufe III als höchste Versorgungsstufe.

Mit der Krankenhausreform werden für die konkrete Leistungserbringung die Leistungsgruppen wichtiger.

Versorgungsstufe: grobe Orientierung über das Krankenhaus als Ganzes.
Leistungsgruppe: genauerer Blick darauf, welche Behandlung der Standort tatsächlich anbieten soll.

Kurz gesagt: Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung geben eine grobe Orientierung. Was genau die Bezeichnung bedeutet, hängt aber vom jeweiligen Bundesland ab.

09Was passiert, wenn eine Fachabteilung geschlossen wird?

Dann verschwindet nicht nur ein Eintrag auf der Internetseite des Krankenhauses. Eine Fachabteilung ist Teil eines Versorgungsnetzes.

Für Patienten können Behandlungen an andere Standorte verlagert werden. Das kann längere Wege bedeuten; bei zeitkritischen Erkrankungen wird die Erreichbarkeit besonders wichtig.

Für Beschäftigte kann es Weiterbeschäftigung in anderen Bereichen oder Standorten geben; je nach Veränderung können aber auch Arbeitsplätze entfallen.

Für andere Fachbereiche kann die Schließung ebenfalls Folgen haben. Manche Leistungen setzen weitere Fachdisziplinen, Intensivmedizin, Diagnostik oder qualifiziertes Personal am Standort voraus.

Für die Notfallversorgung gilt: Die Schließung einer einzelnen Fachabteilung schließt eine Notaufnahme nicht automatisch. Veränderungen im medizinischen Angebot können aber die Rolle eines Standorts in der Notfallversorgung beeinflussen.

Deshalb reicht die Frage „Wie viele Patienten hatte diese Abteilung?“ allein nicht aus. Man muss auch fragen: Was hängt an dieser Abteilung – und was passiert im restlichen Versorgungssystem, wenn sie wegfällt?

Kurz gesagt: Die Schließung einer Fachabteilung kann Patientenwege, Personal, andere Fachbereiche, Rettungswege und die Notfallversorgung beeinflussen.

→ Notfallversorgung im Systematlas ansehen

10Was passiert nach meiner Entlassung aus dem Krankenhaus?

Mit der Entlassung endet zwar mein Krankenhausaufenthalt – aber nicht unbedingt meine Behandlung.

Das Krankenhaus muss deshalb im Rahmen des Entlassmanagements frühzeitig prüfen, welche weitere Versorgung nach dem Aufenthalt erforderlich ist.

Die Weiterbehandlung kann zum Beispiel mein Hausarzt, ein Facharzt, eine Reha-Einrichtung, ein Pflegedienst oder eine therapeutische Einrichtung übernehmen.

Ein Entlassbrief enthält wichtige Informationen über Diagnosen, Behandlungen, Befunde und Empfehlungen. Gerade bei Medikamenten ist der Übergang wichtig, weil sich die Medikation während des Krankenhausaufenthalts verändert haben kann.

Wenn Pflege, Reha, Heil- oder Hilfsmittel nötig sind, soll die Anschlussversorgung vorbereitet werden; Krankenkasse oder Pflegekasse können dabei einbezogen werden.

Krankenhaus → ambulante Versorgung ist ein wichtiger Koordinationspunkt: Informationen müssen ankommen, Termine verfügbar sein und die Behandlung muss weitergehen.

Kurz gesagt: Das Krankenhaus ist dafür mitverantwortlich, dass ich nach meiner Entlassung nicht einfach mit meiner weiteren Behandlung allein gelassen werde.

→ Hausarztversorgung ansehen

11Was kostet mich ein Krankenhausaufenthalt?

Wenn ich gesetzlich versichert bin und eine medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung erhalte, bezahlt meine Krankenkasse grundsätzlich die allgemeinen Krankenhausleistungen.

Bei einer vollstationären Behandlung zahlen volljährige gesetzlich Versicherte grundsätzlich 10 Euro pro Kalendertag – höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr.

Für gesetzliche Zuzahlungen gelten persönliche Belastungsgrenzen. Wahlleistungen wie ein Ein- oder Zweibettzimmer oder wahlärztliche Behandlung können zusätzliche Kosten verursachen.

Die 10 Euro sind nur meine gesetzliche Zuzahlung. Sie sagen praktisch nichts darüber aus, was meine tatsächliche Behandlung kostet.

Die eigentlichen Behandlungskosten rechnet das Krankenhaus bei gesetzlich Versicherten normalerweise direkt mit der Krankenkasse ab. Deshalb bekomme ich keine klassische Rechnung über den gesamten Aufenthalt.

Kurz gesagt: Als gesetzlich Versicherter zahle ich für eine notwendige vollstationäre Behandlung normalerweise nicht die tatsächlichen Behandlungskosten, sondern grundsätzlich 10 Euro pro Tag – maximal für 28 Tage im Jahr.

12Wer bezahlt eigentlich das Krankenhaus?

Bei einem Krankenhaus gibt es nicht nur einen Geldgeber. In Deutschland gilt grundsätzlich die duale Krankenhausfinanzierung.

Krankenkassen → Behandlung und laufender Betrieb
Bundesländer → grundsätzlich Investitionen

Aus den Zahlungen für die Behandlung der Patienten muss das Krankenhaus einen großen Teil seines laufenden Betriebs finanzieren – zum Beispiel Personal, Medikamente und medizinischen Sachbedarf.

Für Investitionen der in die Krankenhausplanung aufgenommenen Krankenhäuser – etwa größere Baumaßnahmen oder umfangreiche Ausstattung – sind grundsätzlich die Länder zuständig.

Auch der Krankenhausträger spielt eine Rolle. Er ist Eigentümer beziehungsweise Betreiber und muss sich gegebenenfalls auch mit Defiziten auseinandersetzen. Bei kommunalen Häusern kann etwa ein Landkreis oder eine Stadt zusätzlich eigenes Geld bereitstellen.

Die Krankenhausreform will einen Teil der Finanzierung stärker daran knüpfen, dass notwendige Strukturen vorgehalten werden – also Personal, Technik und Versorgungskapazität bereitstehen, auch wenn sie gerade nicht ausgelastet sind.

„Defizitär“ und „für die Versorgung nicht erforderlich“ sind nicht dasselbe.

Kurz gesagt: Krankenkassen bezahlen vor allem die Behandlung, die Länder grundsätzlich die Investitionen. Der Krankenhausträger betreibt das Haus und muss sich gegebenenfalls auch mit Defiziten auseinandersetzen.

→ Finanzierung des Gesundheitswesens ansehen

13Was passiert, wenn ich in der Notaufnahme eines Krankenhauses lande?

Die Notaufnahme ist zunächst eine Anlaufstelle für akute gesundheitliche Probleme. Sie ist aber nicht automatisch der Eingang in eine stationäre Krankenhausbehandlung.

Als Erstes wird geklärt: Wie dringend brauche ich Hilfe – und welche Versorgung brauche ich überhaupt?

In der Notaufnahme gilt grundsätzlich nicht die Reihenfolge des Eintreffens. Patienten werden nach der Dringlichkeit ihrer Erkrankung oder Verletzung eingeschätzt. Deshalb kann ein später eingetroffener Patient vor mir behandelt werden.

Nach Untersuchung, Diagnostik und gegebenenfalls erster Behandlung kann ich wieder nach Hause gehen, stationär aufgenommen oder in ein anderes Krankenhaus weitergeleitet werden, wenn dort die benötigte spezialisierte Versorgung verfügbar ist.

Nicht jedes gesundheitliche Problem benötigt Krankenhausbehandlung. Wenn keine stationäre oder notfallmedizinische Krankenhausversorgung erforderlich ist, kann die weitere Behandlung beispielsweise durch Haus- oder Facharztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgen.

Kurz gesagt: Die Notaufnahme klärt zunächst, wie dringend mein Problem ist und welche Versorgung ich brauche. Danach kann ich nach Hause gehen, stationär aufgenommen oder an einen geeigneten Standort weitergeleitet werden.

→ Zur Notfallversorgung: Welche Hilfe brauche ich?

14Kann mich ein Krankenhaus auch ambulant behandeln?

Ja. Die alte Vorstellung „Arztpraxis = ambulant, Krankenhaus = stationär“ stimmt so nicht mehr.

Ein bekanntes Beispiel sind ambulante Operationen. Bestimmte Eingriffe können im Krankenhaus durchgeführt werden, ohne dass anschließend eine stationäre Aufnahme notwendig ist. Daneben gibt es weitere Krankenhausambulanzen und spezialisierte ambulante Behandlungen.

Behandlung im Krankenhaus – anschließend wieder nach Hause.

Ob eine Behandlung ambulant oder stationär erfolgt, hängt von der Erkrankung, der vorgesehenen Behandlung und meiner individuellen gesundheitlichen Situation ab. Auch ein grundsätzlich ambulant möglicher Eingriff kann im Einzelfall eine stationäre Überwachung erforderlich machen.

Mit sektorenübergreifenden Versorgungsformen soll die Grenze zwischen ambulanter und stationärer Versorgung künftig teilweise noch durchlässiger werden.

Kurz gesagt: Ein Krankenhaus kann mich auch ambulant behandeln. Entscheidend ist nicht das Gebäude, sondern welche Behandlung ich brauche und ob dafür eine stationäre Aufnahme notwendig ist.

15Warum bekomme ich als Kassenpatient keine Rechnung über meine Behandlung?

Weil die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nach dem Sachleistungsprinzip funktioniert.

Ich bekomme die medizinische Behandlung – meine Krankenkasse bezahlt sie.

Das Krankenhaus rechnet die allgemeinen Krankenhausleistungen grundsätzlich direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Ich muss die Behandlung nicht zunächst selbst bezahlen und mir das Geld anschließend erstatten lassen.

Im normalen Ablauf sehe ich deshalb nicht automatisch, welchen Betrag das Krankenhaus für meinen Behandlungsfall abrechnet. Als Versicherter kann ich mich aber bei meiner Krankenkasse über in Anspruch genommene Leistungen und abgerechnete Kosten informieren.

Das hat zwei Seiten: Ich muss eine notwendige, möglicherweise sehr teure Behandlung nicht vorfinanzieren. Gleichzeitig bleiben die tatsächlichen Geldströme für mich weniger sichtbar.

Kurz gesagt: Als Kassenpatient bekomme ich normalerweise keine Rechnung, weil meine Krankenkasse die Krankenhausbehandlung direkt bezahlt. Das schützt mich vor der Vorfinanzierung – macht aber die tatsächlichen Behandlungskosten weniger sichtbar.

16Wer arbeitet eigentlich alles an meiner Behandlung im Krankenhaus mit?

Im Krankenhaus werde ich normalerweise nicht von einer einzelnen Person behandelt. Krankenhausversorgung ist Teamarbeit.

Je nach Behandlung wirken Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen, Pflegefachpersonen und weitere Berufsgruppen mit – zum Beispiel Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Radiologie, Labor, Krankenhausapotheke, Sozialdienst, Psychologie oder Ernährungsberatung.

Ein Arzt führt vielleicht das Aufnahmegespräch, ein anderer operiert, ein Radiologe beurteilt eine Aufnahme, Pflegekräfte begleiten mich auf der Station und der Sozialdienst organisiert gegebenenfalls die Anschlussversorgung.

Meine Behandlung entsteht aus vielen einzelnen Beiträgen.

Deshalb wird die Koordination wichtig: Wer weiß was? Wer hat welchen Befund gesehen? Wer informiert wen? Und wer sorgt dafür, dass aus vielen einzelnen Informationen eine Behandlung wird?

Kurz gesagt: Im Krankenhaus behandelt mich kein einzelner Arzt, sondern ein Team aus unterschiedlichen Berufen und Fachrichtungen. Je komplexer die Behandlung, desto wichtiger ist die Koordination.

17Wer trägt im Krankenhaus die Verantwortung für meine Behandlung?

Auch wenn viele Menschen an meiner Versorgung beteiligt sind, verschwindet die Verantwortung nicht im Team.

Jede beteiligte Person trägt Verantwortung für die Aufgaben, die sie übernimmt – und das Krankenhaus muss dafür sorgen, dass die Behandlung insgesamt richtig organisiert ist.

Ärztliche Entscheidungen wie Diagnose, Indikation und Therapie liegen grundsätzlich in ärztlicher Verantwortung. Im Krankenhaus können daran mehrere Ärzte mit unterschiedlichen Verantwortungsbereichen beteiligt sein.

Auch Pflegefachpersonen arbeiten in einem eigenen professionellen Verantwortungsbereich. Das Krankenhaus muss zugleich seine Abläufe so organisieren, dass Zuständigkeiten, Dokumentation, Informationsweitergabe, Hygiene und Qualitätssicherung funktionieren.

Für Patienten darf deshalb eine ganz einfache Frage ausdrücklich sein: Wer ist für meine Behandlung zuständig – und wer kann mir erklären, was als Nächstes passiert?

Kurz gesagt: Ärzte, Pflege und andere Berufsgruppen tragen jeweils Verantwortung für ihre Aufgaben – und das Krankenhaus trägt Verantwortung dafür, dass daraus eine funktionierende und sichere Versorgung wird.

18Welche Rolle spielt meine ePA im Krankenhaus?

Die elektronische Patientenakte soll helfen, wichtige Gesundheitsinformationen über die Grenzen einzelner Praxen und Krankenhäuser hinweg verfügbar zu machen.

Behandelnde Einrichtungen können im Behandlungskontext grundsätzlich auf die ePA zugreifen. Als Patient kann ich Zugriffe beschränken oder einer Nutzung widersprechen. Deshalb darf ein Krankenhaus nicht davon ausgehen, dass dort meine vollständige Krankengeschichte steht.

Hilfreich können zum Beispiel Informationen über Medikamente, frühere Befunde, Arztbriefe, Laborergebnisse oder bereits durchgeführte Untersuchungen sein.

Auch Krankenhäuser stellen bestimmte Daten aus der aktuellen Behandlung in die ePA ein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu können beispielsweise Befundberichte und Entlassbriefe gehören.

Behandlungsakte und ePA sind nicht dasselbe. Das Krankenhaus führt weiterhin seine eigene Behandlungsdokumentation.

Kurz gesagt: Die ePA kann wichtige Informationen aus meiner bisherigen Behandlung zugänglich machen und Informationen aus dem Krankenhaus für die weitere Versorgung bereitstellen. Sie ist aber keine vollständige Krankenakte.

→ Die ePA genauer verstehen

19Welche Rolle wird KI künftig im Krankenhaus spielen?

KI kann im Krankenhaus an sehr unterschiedlichen Stellen unterstützen – nicht nur bei der Diagnose.

Mögliche Einsatzfelder sind Bilddiagnostik, Pathologie und Labor, die Auswertung medizinischer Daten, die Überwachung von Patienten sowie Dokumentation und Organisation.

KI kann medizinische Entscheidungen unterstützen. Die Verantwortung für meine Behandlung darf sie nicht übernehmen.

KI-Systeme können auf Auffälligkeiten hinweisen und möglicherweise Fehler verhindern. Sie können aber selbst falsch liegen. Wenn mehrere Beteiligte ihre Einschätzung auf dasselbe System stützen, kann aus einer gemeinsamen technischen Unterstützung auch eine gemeinsame Fehlerquelle werden.

Deshalb braucht medizinische KI nicht nur gute Technik, sondern Menschen, die Ergebnisse kritisch prüfen können. Auch Datenschutz und die Frage, welche Gesundheitsdaten für welchen Zweck verarbeitet werden, gehören dazu.

Kurz gesagt: KI kann Informationen schneller auswerten, Auffälligkeiten erkennen und Personal von Routinearbeit entlasten. Sie sollte aber ein Werkzeug der Behandlung bleiben – nicht deren verantwortlicher Entscheider.