PRAXISWEGWEISER · PFLEGE
Hilfe rund um die Pflege – von A bis Z
Für Angehörige, Freunde, Nachbarn, Pflegepersonen sowie Menschen in Kommunen, Beratungsstellen und Organisationen.
Was hilft? Wer ist zuständig? Wo kann ich einen Antrag stellen? Unser alphabetischer Wegweiser bündelt erste Antworten und führt zu den ausführlichen Fragen im Pflegefoyer. Er ist ein Einstieg, keine individuelle Rechts- oder Pflegeberatung.
AAlltagsunterstützung und Anträge
Alltagsbegleitung, anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag und Hilfe bei Anträgen können die häusliche Pflege entlasten. Ob und wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann, hängt unter anderem von der Anerkennung des Angebots im jeweiligen Bundesland ab.
BBeratung, Begutachtung und barrierefreies Wohnen
Pflegeberatung kann Leistungen und Versorgung koordinieren. Bei einer Begutachtung wird der Pflegegrad festgestellt. Barrierearme Umbauten und Wohnberatung können helfen, selbstständig zu bleiben.
Im Pflegefoyer weiterlesen: Begutachtung und Pflegegrad →
Mehr zum barrierefreien Wohnen: Universal Design →
Brückenpflege: Sie unterstützt schwerkranke Menschen insbesondere beim Übergang vom Krankenhaus in die weitere Versorgung und hilft bei der Abstimmung beteiligter Stellen. Umfang und Finanzierung unterscheiden sich regional. Hospiz- und Palliativwegweiser Landkreis Landshut →
DDemenz und digitale Hilfen
Bei Demenz können Beratungsstellen, Betreuungsangebote, Angehörigengruppen und technische Hilfen unterstützen. Datenschutz und tatsächliche Alltagstauglichkeit digitaler Angebote sollten mitbedacht werden.
EEntlastungsbetrag und Ersatzpflege
Der zweckgebundene Entlastungsbetrag beträgt nach geltendem Stand 2026 bis zu 131 Euro monatlich. Ersatzpflege kann einspringen, wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist. Die Voraussetzungen sind unterschiedlich.
FFreistellung, Familienpflegezeit und finanzielle Folgen
Wer Pflege und Beruf vereinbaren muss, sollte arbeitsrechtliche Freistellungsmöglichkeiten und mögliche finanzielle Hilfen frühzeitig prüfen. Voraussetzungen hängen etwa von Betriebsgröße und persönlicher Situation ab.
GGesetzliche Ansprüche und Gesundheitsvorsorge
Ansprüche können von Pflegegrad, Versicherung und Art der Unterstützung abhängen. Die Gesundheit der Pflegeperson gehört zur Versorgung dazu: Entlastung, Beratung und eigene Vorsorge sind wichtig.
HHausnotruf, Hilfsmittel und Hilfe zur Pflege
Technische Hilfen, Pflegehilfsmittel und Wohnraumanpassung können Sicherheit und Selbstständigkeit fördern. Wenn Leistungen und eigene Mittel nicht reichen, kann Hilfe zur Pflege durch den Sozialhilfeträger in Betracht kommen.
KKurzzeitpflege, Krisen und Krankenversicherung
Kurzzeitpflege kann zeitweise stationäre Versorgung ermöglichen. Bei plötzlich eintretendem Pflegebedarf helfen Krankenhaus-Sozialdienst, Pflegeberatung und die zuständige Versicherung bei der Organisation.
MMobilität, medizinische Versorgung und neue Wohnmodelle
Hilfsmittel, Wohnformen mit Unterstützung und ambulante Dienste können Versorgung außerhalb eines klassischen Pflegeheims ermöglichen. Nicht jede Wohnform bietet rund um die Uhr Pflege.
NNachbarschaftshilfe und Notfallplanung
Auch Freunde und Nachbarn können Pflege und Alltag unterstützen. Für Ausfälle der Hauptpflegeperson sollte frühzeitig festgelegt werden, wer erreichbar ist und wie Ersatzpflege organisiert wird.
PPflegegrad, Pflegegeld, Pflegekurse und Pflegeberatung
Pflegegeld ist eine Leistung an die pflegebedürftige Person, kein automatischer Lohn für Angehörige. Pflegekassen bieten nach § 45 SGB XI kostenlose Pflegekurse an; auch Schulungen zu Hause sind möglich.
Im Pflegefoyer weiterlesen: Pflege und soziale Absicherung →
RRehabilitation, Rentenversicherung und Rückkehr in den Beruf
Rehabilitation kann Selbstständigkeit erhalten oder verbessern. Nicht erwerbsmäßige Pflege kann unter Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge auslösen; berufliche Auszeiten sollten auch langfristig betrachtet werden.
SSelbsthilfe, Sozialdienste und soziale Absicherung
Pflegestützpunkte, Sozialdienste, Selbsthilfegruppen und Pflegeberatung können Orientierung geben. Für Pflegepersonen kommen unter Voraussetzungen Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsschutz infrage.
Im Pflegefoyer weiterlesen: Absicherung für Pflegepersonen →
TTagespflege, Teilzeit und technische Hilfen
Tages- und Nachtpflege ergänzen die häusliche Pflege. Teilzeitmodelle und technische Unterstützung können helfen, Pflege und andere Lebensbereiche zu vereinbaren.
UUnfallversicherung und Urlaub für Pflegepersonen
Nicht erwerbsmäßig Pflegende können unter gesetzlichen Voraussetzungen unfallversichert sein. Für eine Auszeit kommen Ersatzpflege und andere Entlastungsangebote in Betracht.
VVerhinderungspflege und Vorsorgevollmacht
Verhinderungspflege ermöglicht unter Voraussetzungen zeitweise Ersatzpflege. Für Entscheidungen bei Krankheit oder fehlender Einwilligungsfähigkeit können Vollmachten und Verfügungen wichtig sein.
WWiderspruch, Wohnraumanpassung und Wohngemeinschaften
Bei strittigen Pflegekassenentscheidungen können Rechtsbehelfe in Betracht kommen; Fristen im Bescheid beachten. Wohnraumanpassung und ambulant betreute Wohngemeinschaften können Alternativen eröffnen.
ZZukunft: Pflege, Erwerbsleben und kommunale Versorgung
Wie werden Pflegeangebote vor Ort erreichbar? Welche Folgen hat Pflege für Einkommen und Rente? Welche Unterstützung benötigen Familien, Nachbarschaften, Dienste und Kommunen? Das sind Fragen für den Systemblick und die Denkwerkstatt.
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Stand: Oktober 2026. Leistungen und Reformvorschläge werden getrennt behandelt. Vor einer Antragstellung aktuelle Informationen der zuständigen Versicherung prüfen.