SYSTEMATLAS · PFLEGE · BEREICH 03

Wer bezahlt was?

Wie die Pflegeversicherung finanziert ist, welche Leistungen sie übernimmt – und warum trotzdem Eigenanteile entstehen.

FRAGEN & ANTWORTEN

03 · Wer bezahlt was?

Wie die Pflegeversicherung finanziert ist, welche Leistungen sie übernimmt – und warum trotzdem Eigenanteile entstehen.

18Seit wann gibt es die Pflegeversicherung – und warum wurde sie eingeführt?

Die Pflegeversicherung ist vergleichsweise jung. Sie wurde zum 1. Januar 1995 als fünfter Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Leistungen für häusliche Pflege folgten ab April 1995, Leistungen für stationäre Pflege ab Juli 1996.

Vorher konnten insbesondere lang andauernde Pflegekosten dazu führen, dass Menschen trotz eigener Lebensleistung auf Sozialhilfe angewiesen waren. Die Pflegeversicherung sollte dieses Risiko eigenständig absichern.

Wichtig: Die Pflegeversicherung wurde von Anfang an nicht als Vollversicherung angelegt. Sie beteiligt sich an Pflegekosten, übernimmt aber nicht automatisch jede Rechnung vollständig.

Quelle: BMG: Die Pflegeversicherung

19Gibt es eine gesetzliche und eine private Pflegeversicherung?

Ja – genauer gesagt eine soziale und eine private Pflegepflichtversicherung.

GESETZLICH KRANKENVERSICHERTsoziale Pflegeversicherung (SPV)Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt.
PRIVAT KRANKENVERSICHERTprivate Pflegepflichtversicherung (PPV)Sie wird beim privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

Die Pflegepflicht folgt damit grundsätzlich der Krankenversicherung. Die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung müssen nach Art und Umfang denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig sein.

Das erklärt auch den zweiten Begutachtungsweg aus FAQ 03: Bei gesetzlich Versicherten begutachtet meist der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten in der Regel Medicproof.

Nicht verwechseln: Eine private Pflegepflichtversicherung ist keine freiwillige Pflegezusatzversicherung.

Quelle: § 23 SGB XI

20Wer bezahlt die soziale Pflegeversicherung?

Die soziale Pflegeversicherung wird über einkommensabhängige Beiträge finanziert. 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 % der beitragspflichtigen Einnahmen.

Beschäftigte und Arbeitgeber tragen den allgemeinen Beitrag grundsätzlich gemeinsam. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu, den das Mitglied allein trägt. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren erhalten dagegen Abschläge.

Wie bei der Krankenversicherung gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze. 2026 werden höchstens 5.812,50 € im Monat bzw. 69.750 € im Jahr zur Beitragsberechnung herangezogen.

Kurz gesagt: Die soziale Pflegeversicherung wird aus Beiträgen finanziert – die Höhe hängt vom beitragspflichtigen Einkommen und teilweise von der Familiensituation ab.

Quelle: BMG: Finanzierung der Pflegeversicherung

21Wie wird die private Pflegepflichtversicherung finanziert?

Anders als die soziale Pflegeversicherung wird die private Pflegepflichtversicherung nicht über einen einheitlichen einkommensabhängigen Beitrag finanziert. Sie arbeitet grundsätzlich mit Versicherungsprämien und bildet Alterungsrückstellungen.

Gleichzeitig gelten gesetzliche Vorgaben, weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an die Gleichwertigkeit der Leistungen und Schutzregelungen für Versicherte.

Damit existieren innerhalb der Pflegepflichtversicherung zwei unterschiedliche Finanzierungsprinzipien: einkommensabhängige Beiträge in der SPV und Versicherungsprämien in der PPV.

Quelle: § 110 SGB XI

22Was bezahlt die Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung kennt nicht die eine Leistung. Je nach Pflegegrad und Versorgungssituation beteiligt sie sich beispielsweise an Pflegegeld, ambulanter Pflege, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege, vollstationärer Pflege, Pflegehilfsmitteln oder Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds.

2026 reicht das monatliche Pflegegeld bei Pflegegrad 2 bis 5 beispielsweise von 347 € bis 990 €; die Höchstbeträge der ambulanten Pflegesachleistungen reichen von 796 € bis 2.299 €.

Ein Pflegegrad ist kein Geldbetrag. Er eröffnet unterschiedliche Leistungsansprüche – abhängig davon, wie und wo ein Mensch gepflegt wird.

Quelle: BMG: Leistungen im Überblick

23Warum bezahlt die Pflegeversicherung nicht alle Pflegekosten?

Weil sie von Anfang an als Teilleistungsversicherung konzipiert wurde.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich bis zu gesetzlich festgelegten Beträgen an den Kosten. Was darüber hinaus anfällt, muss – je nach Versorgungssituation – aus eigenen Mitteln bezahlt werden oder kann bei Bedürftigkeit teilweise durch andere Sozialleistungen abgesichert sein.

Versichert ist das Risiko Pflegebedürftigkeit – nicht jede daraus entstehende Rechnung in voller Höhe.

Genau deshalb entstehen insbesondere bei stationärer Pflege Eigenanteile.

Quelle: BMG: Pflegefinanzierung

24Was kostet ein Pflegeheim – und wer bezahlt welchen Teil?

Eine Pflegeheimrechnung besteht aus mehreren Teilen. Deshalb reicht die Frage „Was zahlt die Pflegekasse?“ allein nicht aus.

Pflegebedingte KostenHier beteiligt sich die Pflegeversicherung mit gesetzlich festgelegten Leistungsbeträgen.
Unterkunft & VerpflegungDiese Kosten trägt die Bewohnerin oder der Bewohner grundsätzlich selbst.
InvestitionskostenSie können – soweit nicht öffentlich finanziert – ebenfalls in Rechnung gestellt werden.
Weitere LeistungenJe nach Einrichtung können zusätzliche vereinbarte Leistungen hinzukommen.

Für vollstationäre Pflege zahlt die Pflegeversicherung 2026 monatlich 805 € bei Pflegegrad 2, 1.319 € bei Pflegegrad 3, 1.855 € bei Pflegegrad 4 und 2.096 € bei Pflegegrad 5. Pflegegrad 1 erhält einen Zuschuss von 131 €.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 reduziert ein zusätzlicher Leistungszuschlag den pflegebedingten Eigenanteil mit zunehmender Aufenthaltsdauer. Er senkt aber nicht automatisch die gesamte Heimrechnung; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon grundsätzlich unberührt.

Kurz gesagt: Pflegeversicherung + eigener Anteil + gegebenenfalls weitere Unterstützung finanzieren gemeinsam den Pflegeheimplatz.

Quelle: BMG: Vollstationäre Pflege

25Warum unterscheiden sich Pflegeheimkosten je nach Ort und Einrichtung?

Pflegeheimkosten sind nicht bundesweit einheitlich. Pflegevergütungen, Unterkunft und Verpflegung sowie insbesondere Investitionskosten unterscheiden sich nach Einrichtung und Region.

Auch die öffentliche Investitionsförderung ist zwischen den Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Werden Investitionskosten nicht oder nicht vollständig öffentlich übernommen, können sie unter gesetzlichen Voraussetzungen den Bewohnerinnen und Bewohnern berechnet werden.

Deshalb gibt es auf die Frage „Was kostet ein Pflegeplatz in Deutschland?“ keine einzige richtige Zahl. Durchschnittswerte helfen bei der Orientierung, ersetzen aber nicht die konkrete Heimrechnung.

Quelle: BMG: Kosten der vollstationären Pflege

26Was passiert, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen?

Reichen Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Sozialhilfe einspringen: mit der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.

Pflegeversicherung eigene Mittel gegebenenfalls Hilfe zur Pflege

Die Leistung wird nicht automatisch gezahlt. Einkommen, Vermögen und die konkreten Anspruchsvoraussetzungen werden geprüft.

Das zeigt den Sozialstaat als Kette: Die Pflegeversicherung deckt einen Teil des Risikos ab; wenn die verbleibende Belastung die eigenen Möglichkeiten übersteigt, kann die Sozialhilfe nachrangig absichern.

Quelle: SGB XII – Hilfe zur Pflege

27Müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern bezahlen?

Nicht automatisch. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz werden Kinder beim sozialhilferechtlichen Rückgriff für Leistungen an ihre pflegebedürftigen Eltern grundsätzlich erst berücksichtigt, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen über 100.000 € liegt.

Das bedeutet vereinfacht: Wenn das Sozialamt Hilfe zur Pflege für die Eltern übernimmt, wird nicht automatisch jedes erwachsene Kind zur Zahlung herangezogen.

Die 100.000-Euro-Grenze betrifft den Rückgriff des Sozialhilfeträgers. Oberhalb dieser Grenze muss die konkrete Unterhaltssituation im Einzelfall geprüft werden.

Quelle: BMAS: Angehörigen-Entlastungsgesetz

28Wer bezahlt Gebäude und Investitionen von Pflegeeinrichtungen?

Hier zeigt sich eine weitere Ebene der Pflegefinanzierung. Nach dem SGB XI tragen die Länder Verantwortung dafür, eine leistungsfähige Pflegeinfrastruktur zu ermöglichen. Wie Investitionen tatsächlich gefördert werden, unterscheidet sich jedoch zwischen den Ländern.

Werden Bau-, Modernisierungs- oder andere Investitionskosten nicht vollständig öffentlich finanziert, können bestimmte Aufwendungen unter gesetzlichen Voraussetzungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner umgelegt werden. Bei Bedürftigkeit kann wiederum Sozialhilfe eine Rolle spielen.

Ein Teil der Heimrechnung kann deshalb nicht für Pflege selbst, sondern für Gebäude und Infrastruktur entstehen.

Systemvergleich: Auch Krankenhäuser benötigen Investitionsfinanzierung – dort ist die Konstruktion aber anders. Diese Unterschiede betrachten wir später im Systemvergleich genauer.

Quellen: § 9 SGB XI · BMG: Vollstationäre Pflege