SYSTEMATLAS · PFLEGE · BEREICH 02
Wer trägt die Pflege?
Wer Pflege tatsächlich leistet – zu Hause, ambulant und stationär.
FRAGEN & ANTWORTEN
02 · Wer trägt die Pflege?
Pflege findet überwiegend zu Hause statt. Dieser Bereich zeigt, wer sie tatsächlich leistet – Angehörige, andere Pflegepersonen, ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen.
08Wo werden pflegebedürftige Menschen versorgt?
Pflege in Deutschland findet überwiegend zu Hause statt.
Ende 2023 waren knapp 5,69 Millionen Menschen pflegebedürftig. Rund 4,89 Millionen von ihnen wurden zu Hause versorgt; etwa 800.000 lebten in vollstationärer Pflege.
Innerhalb der häuslichen Pflege gibt es wiederum unterschiedliche Formen: Pflege ausschließlich durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen, Unterstützung durch ambulante Dienste oder Kombinationen daraus.
Kurz gesagt: Pflegeheim ist nicht der Normalfall. Das Zentrum des deutschen Pflegesystems ist die häusliche Versorgung.
Quelle: Destatis: Pflegestatistik 2023
09Wer pflegt zu Hause?
Vor allem Angehörige und andere private Pflegepersonen. 2023 wurden rund 3,8 Millionen Pflegebedürftige – etwa zwei Drittel aller Pflegebedürftigen – zu Hause überwiegend durch Angehörige betreut.
Daneben übernehmen ambulante Pflege- und Betreuungsdienste einen Teil oder die gesamte Versorgung. Häufig ergänzen sich private und professionelle Pflege.
Das Pflegeversicherungsrecht spricht bewusst von Pflegepersonen. Das können neben Familienangehörigen auch Freunde, Nachbarn oder andere Menschen sein, die nicht erwerbsmäßig pflegen.
Wichtig: Angehörige stehen nicht außerhalb des Pflegesystems. Sie tragen einen wesentlichen Teil davon.
Quellen: Destatis: Angehörigenpflege · BMG: Pflegepersonen
10Bekommen pflegende Angehörige Geld für ihre Pflege?
Pflegegeld ist kein Lohn für den pflegenden Angehörigen.
Das Pflegegeld wird an die pflegebedürftige Person gezahlt, wenn die häusliche Pflege selbst sichergestellt wird. Sie kann darüber grundsätzlich frei verfügen und es beispielsweise an die Person weitergeben, die sie pflegt.
Damit kann Pflegegeld in einem Haushalt wirtschaftlich wichtig werden – besonders wenn die Pflegeperson wegen der Pflege ihre Erwerbsarbeit reduziert. Rechtlich bleibt es trotzdem eine Leistung an den Pflegebedürftigen und kein Arbeitsentgelt.
Merksatz: Pflegegeld unterstützt die häusliche Pflege. Es macht den pflegenden Angehörigen aber nicht zum bezahlten Arbeitnehmer.
Quelle: BMG: Pflege zu Hause
11Wie sind pflegende Angehörige sozial abgesichert?
Wer einen Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 zu Hause nicht erwerbsmäßig pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen sozial abgesichert werden.
Vorausgesetzt werden insbesondere mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an wenigstens zwei Tagen. Je nach persönlicher Situation zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur Rentenversicherung; außerdem besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz und gegebenenfalls Absicherung in der Arbeitslosenversicherung.
Die Höhe der Rentenbeiträge hängt unter anderem vom Pflegegrad und davon ab, welche Pflegeleistungen genutzt werden.
Können Angehörige auch angestellt werden? Ein echtes Beschäftigungsverhältnis zwischen Familienangehörigen ist grundsätzlich möglich. Dafür müssen die arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein; bloß weitergegebenes Pflegegeld ist kein Arbeitslohn. Ein Minijob vermittelt normalerweise keinen eigenen Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsschutz. Die nicht erwerbsmäßige Angehörigenpflege und ein Arbeitsverhältnis sind daher zu unterscheiden.
Kurz gesagt: Angehörigenpflege ist kein reguläres Beschäftigungsverhältnis – sie kann aber eigene sozialversicherungsrechtliche Ansprüche auslösen.
12Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung?
Die Begriffe klingen komplizierter, als sie sind.
„Sachleistung“ bedeutet hier keinen Gegenstand. Gemeint ist die Dienstleistung professioneller ambulanter Pflege.
Beides kann kombiniert werden: Wird nur ein Teil des möglichen Sachleistungsbudgets genutzt, kann anteilig weiterhin Pflegegeld gezahlt werden. Das nennt sich Kombinationsleistung.
Kurz gesagt: Pflegegeld unterstützt selbst organisierte Pflege; Pflegesachleistung finanziert professionelle ambulante Pflege.
Quelle: BMG: ambulante Pflegeleistungen
13Was leisten ambulante Pflegedienste?
Ambulante Pflegedienste helfen dabei, dass pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Wohnung bleiben können.
Sie können beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung übernehmen. Welche Leistungen tatsächlich vereinbart werden, richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
Ein Dienst – unterschiedliche Kostenträger
Ein Pflegedienst kann auch ärztlich verordnete häusliche Krankenpflege durchführen, zum Beispiel bestimmte medizinische Behandlungspflege. Dann zahlt nicht die Pflegeversicherung, sondern die Krankenversicherung.
Pflegebedarf → Pflegeversicherung. Ärztlich verordnete Behandlungspflege → Krankenversicherung.
Quelle: BMG: Pflege zu Hause
14Was sind Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Seit Juli 2025 gibt es für Kurzzeit- und Verhinderungspflege einen gemeinsamen Jahresbetrag, der flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden kann.
Gerade für Familien, die ein pflegebedürftiges Kind versorgen, können solche zeitweisen Entlastungsangebote besonders wichtig sein. Andere Unterstützungs- und Teilhabeleistungen für Kinder betrachten wir später gesondert.
Für Verhinderungspflege gilt seit 2026: Erstattungsanträge müssen grundsätzlich bis zum Ende des Kalenderjahres gestellt werden, das auf die Durchführung der Ersatzpflege folgt. Für einzelne Konstellationen, etwa bei nahen Angehörigen als Ersatzpflegepersonen, gelten besondere Erstattungsgrenzen.
Stand 2026: Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von insgesamt bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Er kann innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen für beide Leistungsarten genutzt werden. Bei Pflegegrad 1 besteht dieser Anspruch nicht.
Kurz gesagt: Diese Leistungen sollen häusliche Pflege ergänzen und zeitweise entlasten – nicht zwangsläufig ersetzen.
Quelle: BMG: Entlastungsleistungen zu Hause
Antrag und Kostenerstattung: Zuständig ist die Pflegekasse bzw. private Pflegepflichtversicherung der pflegebedürftigen Person. Je nach Versicherung ist eine Online-Einreichung möglich. Bundesportal: Ersatzpflege beantragen.
15Warum werden so viele Menschen zu Hause gepflegt?
Es gibt nicht den einen Grund. Persönliche Wünsche, familiäre Beziehungen, Kosten, Erwerbssituation und die Verfügbarkeit professioneller Angebote greifen ineinander.
Pflege kann Einkommen kosten
Wer umfangreich pflegt, reduziert mitunter seine Erwerbsarbeit. Neuere Untersuchungen zeigen, dass besonders Pflege im eigenen Haushalt mit geringerer Erwerbstätigkeit und niedrigeren Erwerbseinkommen verbunden sein kann. Frauen übernehmen Angehörigenpflege weiterhin besonders häufig.
Und das Pflegegeld?
Pflegegeld ist kein Lohn. Wird es aber von der pflegebedürftigen Person an den pflegenden Angehörigen weitergegeben, kann es in einem Haushalt faktisch helfen, Einkommensverluste abzufedern.
„Zu Hause gepflegt“ bedeutet deshalb nicht automatisch „frei gewählt“. Häusliche Pflege kann Wunschlösung sein – sie kann aber auch durch finanzielle Möglichkeiten, familiäre Erwartungen oder fehlende Alternativen beeinflusst werden.
Quellen: Destatis: häusliche Pflege · DIW: Angehörigenpflege und Erwerbsarbeit · vdek: Eigenanteile Pflegeheim 2026
16Wann ist eine stationäre Pflege sinnvoll oder notwendig?
Ein Pflegegrad führt nicht automatisch ins Pflegeheim. Auch Menschen mit hohen Pflegegraden können zu Hause versorgt werden.
Eine stationäre Versorgung kann sinnvoll oder notwendig werden, wenn der Pflegebedarf zu Hause dauerhaft nicht mehr sicher abgedeckt werden kann – etwa wegen sehr hoher Unterstützungsbedarfe, fehlender Betreuung, Überlastung der Pflegepersonen, ungeeigneter Wohnbedingungen oder mangelnder verfügbarer ambulanter Angebote.
Die Entscheidung hängt deshalb nicht nur vom Pflegegrad ab, sondern von der gesamten Lebens- und Versorgungssituation.
Pflege ist keine feste Leiter von „zu Hause“ zu „Pflegeheim“. Unterschiedliche Versorgungsformen können sich ergänzen oder im Lebensverlauf verändern.
Quelle: Destatis: Pflegebedürftige nach Versorgungsform und Pflegegrad
17Wer arbeitet professionell in der Pflege?
Professionelle Pflege wird von unterschiedlichen Berufs- und Beschäftigtengruppen getragen: Pflegefachpersonen, Pflegehilfs- und Assistenzkräfte, Betreuungskräfte, hauswirtschaftliche Beschäftigte und weitere Berufsgruppen.
Sie arbeiten unter anderem in ambulanten Pflegediensten, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und stationären Pflegeeinrichtungen.
Deutschland verfügt über viele tausend ambulante Pflegedienste und Pflegeheime. Ob für den künftig wachsenden Pflegebedarf ausreichend Personal vorhanden sein wird, hängt aber nicht nur von der Zahl der Beschäftigten ab, sondern auch von Qualifikation, Arbeitszeit, regionaler Verteilung und Arbeitsbedingungen.
Später im Bereich „Pflege als System“: Wie groß der Personalbedarf künftig werden könnte – und warum Modellrechnungen nicht mit sicheren Prognosen verwechselt werden dürfen.
Was bedeutet „professionell“? Im Alltag wird das Wort häufig für bezahlte Pflege verwendet. Das sagt jedoch noch nicht, welche Ausbildung jemand hat. Pflegefachpersonen verfügen über eine staatlich geregelte Berufsqualifikation; bestimmte Aufgaben der Erhebung des Pflegebedarfs sowie der Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sind ihnen gesetzlich vorbehalten. Pflegeassistenz- und Betreuungskräfte übernehmen andere Aufgaben je nach Qualifikation und Zuständigkeit. Angehörige können durch langjährige Pflege sehr erfahren sein, ohne einen Pflegeberuf erlernt zu haben.
Rechtsgrundlage: § 4 Pflegeberufegesetz: vorbehaltene Tätigkeiten
Kurz gesagt: Professionelle Pflege ist Teamarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen – und ergänzt ein System, das zu einem großen Teil von privater Pflege getragen wird.
18Welche Rolle spielen Pflegekräfte aus dem Ausland?
Menschen aus anderen Ländern sind ein wichtiger Teil der professionellen Pflege in Deutschland. Sie arbeiten in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten – als Pflegefachpersonen, Pflegehilfs- oder Assistenzkräfte und in weiteren unterstützenden Berufen.
Wer mit einem ausländischen Berufsabschluss in Deutschland als Pflegefachperson arbeiten möchte, benötigt grundsätzlich die erforderliche Berufsanerkennung und Berufsausübungserlaubnis. Je nach Herkunftsland und Qualifikation unterscheiden sich die Verfahren. Für Beschäftigte aus Staaten außerhalb der EU können zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen gelten.
Die Anwerbung kann Personalengpässe verringern. Gleichzeitig stellen sich Fragen nach fairer Anwerbung, guten Arbeitsbedingungen, sprachlicher Unterstützung und der Verantwortung gegenüber den Herkunftsländern.
Wichtig: Ausländische Pflegekräfte sind reguläre Beschäftigte unseres Pflegesystems. Ihre Herkunft sagt nichts darüber aus, ob ein Beschäftigungsverhältnis rechtmäßig ist.
Quellen: Anerkennung in Deutschland: Berufsabschlüsse · Make it in Germany: Pflegekräfte
19Was steckt hinter der sogenannten 24-Stunden-Betreuung?
Viele Familien nutzen die Unterstützung von Haushalts- und Betreuungskräften, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnen. Häufig kommen diese Beschäftigten aus mittel- und osteuropäischen Ländern.
Sie helfen etwa im Haushalt, beim Essen, bei der Begleitung und bei der Alltagsbetreuung. Sie sind aber nicht automatisch ausgebildete Pflegefachkräfte und können professionelle medizinische Behandlungspflege nicht ohne entsprechende Qualifikation ersetzen.
Welche Beschäftigungsmodelle gibt es?
Infrage kommen unter anderem die direkte Anstellung im Privathaushalt, die Entsendung durch ein ausländisches Unternehmen und eine tatsächlich selbstständige Tätigkeit. Jedes Modell hat eigene rechtliche Voraussetzungen. Ob eine Tätigkeit selbstständig ist, hängt von der tatsächlichen Ausgestaltung ab – nicht allein von der Vertragsbezeichnung.
Wo beginnen die Probleme?
Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ ist irreführend: Eine einzelne angestellte Person darf nicht rund um die Uhr arbeiten oder ohne ausreichende Ruhezeiten ständig zur Verfügung stehen. Auch Bereitschaftszeiten können vergütungspflichtige Arbeitszeit sein.
Problematisch sind insbesondere nicht angemeldete Beschäftigung, nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Verstöße gegen Mindestlohn- und Arbeitszeitvorschriften sowie Scheinselbstständigkeit. Illegale Beschäftigung ist kein Merkmal ausländischer Herkunft, sondern eine Frage der tatsächlichen Arbeits- und Vertragsbedingungen.
Die Systemfrage: Familien benötigen verlässliche Betreuung, können aber häufig keine Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch mehrere regulär beschäftigte Kräfte finanzieren. Wie lässt sich dieser Bedarf mit fairen und rechtmäßigen Arbeitsbedingungen vereinbaren?
Quelle: Verbraucherzentrale: Ausländische Betreuungskräfte legal beschäftigen
20Wie können pflegende Angehörige die nötigen Fähigkeiten erlernen?
Pflegende Angehörige übernehmen oft anspruchsvolle Aufgaben, ohne zuvor eine Pflegeausbildung absolviert zu haben. Die Pflegekassen sollen deshalb nach § 45 SGB XI kostenlose Pflegekurse für Angehörige und andere interessierte Pflegepersonen anbieten. Die Kurse vermitteln praktische Kenntnisse und sollen helfen, körperliche und seelische Belastungen zu verringern.
Auf Wunsch können Schulungen auch in der häuslichen Umgebung stattfinden. Zu den möglichen Themen gehören rückenschonende Handgriffe, Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilität und der Umgang mit Demenz. Solche Schulungen ersetzen keine staatlich geregelte Pflegefachausbildung.
Unsere Systemfrage: Wissen pflegende Angehörige von diesen Angeboten – und erhalten sie die Unterstützung früh genug, um Überforderung zu vermeiden?
Informationen: § 45 SGB XI · BMG: Pflegekurse