SYSTEMATLAS · ÖFFENTLICHER GESUNDHEITSDIENST · BEREICH 02

Was macht ein Gesundheitsamt?

09Was macht das Gesundheitsamt im Infektionsschutz?

Gesundheitsämter spielen beim Infektionsschutz eine zentrale Rolle.

Sie erhalten Meldungen über bestimmte Infektionskrankheiten oder Krankheitserreger, bewerten das Infektionsgeschehen und ermitteln, wenn dies erforderlich ist. Je nach Situation können Maßnahmen notwendig werden, um weitere Übertragungen zu verhindern.

Die COVID-19-Pandemie hat diese Aufgabe besonders sichtbar gemacht.

Infektionsschutz war lange vor Corona eine Kernaufgabe der Gesundheitsämter – und bleibt es danach.

Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz

10Was überwacht das Gesundheitsamt bei Hygiene und Trinkwasser?

Gesundheitsämter haben gesetzliche Überwachungsaufgaben. Dazu gehören beispielsweise Bereiche der Trinkwasser- und Einrichtungshygiene.

In Bayern betrifft die hygienische Überwachung je nach gesetzlicher Grundlage unter anderem bestimmte medizinische und pflegerische Einrichtungen – aber beispielsweise auch Rettungswachen.

Ein System kann aus verschiedenen Blickrichtungen gleichzeitig Teil des Gesundheitswesens sein.

Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz

11Welche Aufgaben hat das Gesundheitsamt für Kinder und Jugendliche?

Kinder- und Jugendgesundheit gehört zu den klassischen Aufgaben des ÖGD.

Gesundheitsämter bieten beispielsweise Untersuchungen und Beratung an und informieren über gesundheitliche Hilfen. Dabei arbeiten sie unter anderem mit Schulen, Schulverwaltung und Jugendhilfe zusammen.

Das Gesundheitsamt wird dadurch nicht selbst zur Jugendhilfe. Aber es sitzt an einer wichtigen Schnittstelle:

Gesundheit ↔ Entwicklung ↔ Familie ↔ Schule ↔ Jugendhilfe.

Gerade diese Übergänge werden wir im späteren L.S.-Bereich KINDER UND JUGENDLICHE gesondert untersuchen.

Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz

12Was ist die Schuleingangsuntersuchung – und wozu dient sie?

Vor dem Schuleintritt werden Kinder gesundheitlich untersucht.

Dabei geht es nicht darum, ein Kind schlicht als „schulfähig“ oder „nicht schulfähig“ einzustufen. Vielmehr können gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Entwicklungsauffälligkeiten erkannt und Hinweise auf möglichen Unterstützungsbedarf gegeben werden.

Früh erkennen bedeutet nicht automatisch früh aussortieren – sondern möglichst früh passende Unterstützung ermöglichen.

Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz

13Was passiert, wenn gesundheitliche und soziale Probleme zusammentreffen?

Dann zeigt sich besonders deutlich, warum Systeme zusammenarbeiten müssen.

Ein Gesundheitsamt kann beispielsweise bei einem Kind gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Probleme erkennen. Die erforderliche Unterstützung kann aber in einem ganz anderen System liegen: medizinische Behandlung, Schule, Jugendhilfe, Eingliederungshilfe oder andere soziale Hilfen.

Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung muss beispielsweise das zuständige Jugendamt eingeschaltet werden.

Gesundheitsamt erkennt und vermittelt – andere Systeme übernehmen ihre jeweiligen gesetzlichen Aufgaben.

Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz

14Wen berät das Gesundheitsamt?

Die Beratungsaufgaben sind breit.

Je nach Aufgabe und örtlichem Angebot können Gesundheitsämter beispielsweise Familien und Schwangere, Menschen mit psychischen oder chronischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Suchtproblemen oder besonders belastete Menschen beraten.

Dabei ersetzt das Gesundheitsamt weder Hausarzt noch Psychotherapeut, Krankenkasse, Pflegeberatung oder Jugendhilfe.

informieren → gesundheitlichen Bedarf erkennen → beraten → zu geeigneten Hilfen vermitteln.

Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz

15Erstellt das Gesundheitsamt auch Gutachten und Bescheinigungen?

Ja. Gesundheitsbehörden beziehungsweise Amtsärzte übernehmen in gesetzlich vorgesehenen Fällen auch Begutachtungsaufgaben.

Dazu können Untersuchungen sowie ärztliche Zeugnisse, Gutachten oder Bescheinigungen gehören.

Das Gesundheitsamt kann beraten, untersuchen, beobachten, überwachen oder begutachten. Welche Rolle es gerade hat, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Aufgabe ab.

Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz

16Was hat das Gesundheitsamt mit Umwelt und Gesundheit zu tun?

Gesundheit wird auch durch unsere Umwelt beeinflusst. Deshalb gehört Umweltmedizin ebenfalls zum öffentlichen Gesundheitsschutz.

Dabei geht es beispielsweise um die Frage, ob Umweltbedingungen gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen haben können.

Gesundheit entsteht nicht nur in Arztpraxen und Krankenhäusern.

Auch Wohnumfeld, Umwelt, Arbeitsbedingungen und andere Lebensbedingungen können Gesundheit beeinflussen.

Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz

17Kann das Gesundheitsamt auch hoheitlich handeln?

Ja – wenn das Gesetz ihm dafür eine Befugnis gibt.

Das unterscheidet eine Gesundheitsbehörde von einer reinen Beratungsstelle. Beim Infektionsschutz oder bei bestimmten Überwachungsaufgaben können Gesundheitsbehörden beispielsweise Informationen verlangen, Einrichtungen kontrollieren oder gesetzlich vorgesehene Maßnahmen veranlassen.

Hoheitliches Handeln braucht immer eine gesetzliche Grundlage.

Quelle / Grundlage: Bayerisches Gesundheitsdienstgesetz