FRAGEN & ANTWORTEN

Woher kommt das Geld?

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03Woher kommt das Geld der gesetzlichen Krankenversicherung?

Vor allem aus einkommensabhängigen Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie aus einem Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Die Beiträge werden über den Gesundheitsfonds an die Krankenkassen verteilt.

Zur Einordnung des gesamten Gesundheitswesens: Die wirtschaftliche Finanzierung wird von privaten Haushalten, Unternehmen und Staat gemeinsam getragen. Für 2024 entfielen 54,3 % auf private Haushalte, 31,1 % auf Unternehmen, 14,0 % auf den Staat und 0,6 % auf weitere Finanzierungsquellen.

Wer finanziert, ist nicht dasselbe wie: Wer bezahlt eine Leistung? Beiträge, Steuern, Versicherungsprämien und Eigenzahlungen nehmen unterschiedliche Wege durch das System. Krankenkassen sind deshalb nicht die ursprüngliche Geldquelle, sondern Teil dieses Finanzierungs- und Verteilungswegs.

04Wie wird mein Krankenversicherungsbeitrag berechnet – und wer bezahlt welchen Anteil?

Für gesetzlich versicherte Beschäftigte richtet sich der Krankenversicherungsbeitrag grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen Einkommen.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2026 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen beides grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Beispiel: Bei 3.000 Euro Bruttoeinkommen und 3,0 Prozent Zusatzbeitrag ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 17,6 Prozent. Davon trägt der Arbeitnehmer 8,8 Prozent, also 264 Euro im Monat; der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 264 Euro. Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu.

Beiträge steigen außerdem nicht unbegrenzt mit dem Einkommen. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 Euro im Monat beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den Beitrag nicht weiter.

Für 2026 wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent festgelegt. Das ist aber kein Einheitssatz. Jede Krankenkasse legt ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag selbst fest; Ende März 2026 lag der tatsächlich durchschnittlich erhobene Zusatzbeitrag bei 3,13 Prozent.

Kurz gesagt: Entscheidend sind beitragspflichtiges Einkommen, allgemeiner Beitragssatz und Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse. Bei Beschäftigten übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte.

Die Erklärung beschreibt den Regelfall abhängig Beschäftigter. Für Rentner, Selbstständige und freiwillig Versicherte gelten teilweise andere Regeln zur Beitragsberechnung.

05Warum zahlt der Staat zusätzlich Steuergeld in die gesetzliche Krankenversicherung?

Weil die GKV auch Aufgaben finanziert, die nicht allein über individuelle Versicherungsbeiträge getragen werden sollen. Deshalb fließt ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln in den Gesundheitsfonds.

06Wie unterscheidet sich die Finanzierung von GKV und PKV?

Die GKV wird im Kern einkommensabhängig über Beiträge und den Gesundheitsfonds finanziert. In der PKV zahlen Versicherte individuelle Versicherungsprämien; dieser Geldweg läuft nicht über den Gesundheitsfonds.

07Wer bezahlt Investitionen in Krankenhäuser?

Deutschland arbeitet bei Krankenhäusern grundsätzlich mit dualer Finanzierung: Die laufenden Behandlungskosten werden über die Kostenträger finanziert; für Investitionen wie Gebäude oder größere Ausstattung sind grundsätzlich die Länder zuständig.