SYSTEMATLAS · GESUNDHEIT · DIGITALISIERUNG
ePA · TECHNISCH & FUNKTIONELL
Meine ePA im Alltag: Reinkommen, Vorfinden, Nutzen
Eine vorhandene Patientenakte hilft erst dann, wenn ich Zugang habe, die benötigten Informationen finde und sie bei der Behandlung nutzbar sind.
Ist meine ePA schon vorhanden – und wie öffne ich sie?
Der erste Zugang
Die Krankenkasse kann die ePA bereits angelegt haben. Damit ich sie selbst einsehen kann, benötige ich einen von meiner Krankenkasse unterstützten Zugangsweg und muss mich sicher identifizieren.
Am Smartphone oder Tablet
In der Regel erfolgt der Zugang über die ePA-App der Krankenkasse. Ob mein Gerät und das Betriebssystem unterstützt werden und wie ich mich identifiziere, erfahre ich bei meiner Krankenkasse.
Alternativ am Computer
Je nach Krankenkasse kann auch ein Computerzugang möglich sein. Dafür können beispielsweise die elektronische Gesundheitskarte, eine PIN und ein geeignetes Kartenlesegerät nötig sein.
Was brauche ich technisch – und was, wenn es nicht klappt?
Technische Voraussetzungen
Die Anforderungen hängen vom gewählten Zugangsweg und meiner Krankenkasse ab. Ein Smartphone, das im Alltag funktioniert, erfüllt nicht automatisch alle Anforderungen der ePA-App.
Wenn der Zugang scheitert
Zunächst prüfe ich die aktuellen Hinweise meiner Krankenkasse zu unterstützten Geräten, Identifizierung und alternativen Zugangswegen. Falls nötig, hilft der Support der Krankenkasse beim Einrichten.
DAZUGELERNT
In unserem dokumentierten Praxistest war für den ersten Zugang längere telefonische Unterstützung erforderlich. Das ist eine konkrete Erfahrung, keine allgemeine Aussage über alle Versicherten.
Was finde ich nach dem ersten Öffnen?
Der erste Blick
In unserem Praxistest waren beim ersten Öffnen zehn Dokumente sichtbar: darunter Facharzt- und Entlassbefunde sowie Informationen der Krankenkasse.
Was diese Zahl nicht sagt
Bekannte Labor- und weitere Facharztbefunde waren nicht auffindbar. Warum sie fehlten, konnten wir aus dem bloßen Blick in die ePA nicht klären.
DAZUGELERNT
Die Anzahl der Dokumente zeigt nicht, ob die gerade benötigte Information vorhanden ist.
Wo ist ein Befund, den ich in der ePA nicht finde?
Ein Befund kann an mehreren Orten liegen
Ein Untersuchungsergebnis kann in der Praxisakte, beim Labor, bei einem weiterbehandelnden Arzt oder in einem Patientenportal liegen, ohne in der ePA sichtbar zu sein.
Ein Beispiel aus dem Praxistest
Messwerte wurden in einer Praxis erhoben und dem Patienten auf Papier mitgegeben. Später war kein entsprechender Befund in der ePA auffindbar; der Papierzettel lag ebenfalls nicht mehr vor. Ob ein eigenständiger elektronischer Befund erstellt worden war, blieb offen.
DAZUGELERNT
Ein Befund kann existieren und dokumentiert sein, ohne für den Patienten oder den nächsten Behandler dort auffindbar zu sein, wo er gebraucht wird.
Was ist mit älteren Unterlagen?
Die Krankengeschichte ist älter als die ePA
Frühere Operationen, Diagnosen und Befunde werden nicht automatisch vollständig in eine neu angelegte ePA übernommen.
Wichtige Unterlagen nachtragen
Versicherte können geeignete Dokumente selbst einstellen. Außerdem können sie ihre Krankenkasse nach der Digitalisierung älterer Papierunterlagen fragen. Umfang und aktuelle Voraussetzungen sollten vorab bei der eigenen Krankenkasse geprüft werden.
DAZUGELERNT
Die elektronische Akte beginnt zu einem bestimmten Zeitpunkt – die Krankengeschichte eines Menschen nicht.
Kann ich jedes Dokument lesen?
Gefunden ist noch nicht gelesen
Ob sich ein Dokument direkt öffnen lässt, hängt unter anderem vom Dateiformat und der verwendeten App ab. Im Praxistest waren PDF-Dokumente lesbar; ein XML-Dokument ließ sich zunächst nicht sinnvoll anzeigen.
Wenn eine andere Anwendung benötigt wird
Im dokumentierten Fall war das XML-Dokument nach lokaler Speicherung technisch einsehbar. Dabei ist zu beachten: Sobald entschlüsselte Gesundheitsdaten auf dem eigenen Gerät verarbeitet oder gespeichert werden, ist dessen Schutz besonders wichtig.
DAZUGELERNT
Zwischen „in der ePA gefunden“ und „inhaltlich verstanden“ kann eine weitere technische Hürde liegen.
Wer darf die Informationen sehen?
Zugriff ist nicht dasselbe wie Kenntnis
Welche Behandelnden auf Informationen zugreifen können, hängt von den geltenden Berechtigungen und den Entscheidungen der Versicherten ab. Ein möglicher Zugriff bedeutet aber nicht, dass ein Dokument tatsächlich geöffnet und gelesen wurde.
Dauerhaft wichtige Angaben
Bei Allergien zeigt sich die praktische Frage besonders deutlich: Warum müssen Patienten sie an verschiedenen Behandlungsorten wiederholt angeben? Entscheidend sind aktuelle, eindeutige Angaben, die im richtigen Behandlungsmoment verfügbar sind.
DAZUGELERNT
Information irgendwo im Gesundheitssystem ist noch keine gemeinsam genutzte Information.
Erreichen wichtige Angaben die nächste Behandlung?
Ein Dokument einzustellen reicht nicht
Ein gespeicherter Befund muss beim nächsten Behandlungsschritt gefunden, gelesen und medizinisch eingeordnet werden. Die ePA ersetzt die direkte Kommunikation zwischen Behandelnden nicht.
Was wir prüfen sollten
Hat der Hausarzt den Befund gesehen? Ist er dem Facharzt bekannt? Kann der Patient ihn selbst lesen? Und wurde er bei der nächsten Entscheidung berücksichtigt?
DAZUGELERNT
Speichern ist noch keine Kommunikation.
Woran erkennen wir einen tatsächlichen Nutzen?
Fünf Schritte vom Befund zum Nutzen
1. Der Befund existiert. 2. Er wird in die ePA eingestellt. 3. Die richtige Person findet ihn. 4. Er ist lesbar und medizinisch einordenbar. 5. Er wird zur richtigen Zeit beim nächsten Behandlungsschritt berücksichtigt.
Unser L.S.-Prüfmodell
Die ersten vier Schritte sind Voraussetzungen. Ob die ePA tatsächlich hilft, zeigt sich erst daran, ob die Information in der Versorgung ankommt und genutzt wird.