SYSTEMATLAS · GESUNDHEIT · DIGITALISIERUNG

ePA · PERSPEKTIVEN

ePA · ORGANISATORISCH

Wer entscheidet – wer setzt um –
wer trägt Verantwortung?

Die ePA entstand über mehr als zwanzig Jahre. Gesetzgebung, technische Umsetzung und praktische Nutzung liegen bei unterschiedlichen Akteuren. Die Fragen führen Schritt für Schritt durch die Zuständigkeiten.

Wer entscheidet über die ePA?

Der gesetzliche Rahmen

Der Gesetzgeber legt die rechtlichen Grundlagen fest. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) entwickelt die Gesundheitspolitik und steuert die Umsetzung innerhalb seiner Zuständigkeiten.

Der Einfluss des Bundes

Seit 2019 hält der Bund 51 % der Anteile an der gematik. Gesetzgebung, politische Steuerung und technische Umsetzung sind dennoch unterschiedliche Aufgaben.

Wer entwickelt die Technik – und wer stellt die ePA bereit?

Die gematik

Die gematik gestaltet zentrale Vorgaben und die technische Infrastruktur. Sie ist nicht mit der einzelnen Krankenkasse oder einer Arztpraxis gleichzusetzen.

Die Krankenkassen

Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten die ePA bereit.

Im Versorgungsalltag

Arztpraxen, Kliniken und Apotheken nutzen und befüllen die ePA im Rahmen der geltenden Regeln. Versicherte können die Akte nutzen, Zugriffsrechte steuern und widersprechen.

Was bedeutet Selbstverwaltung – und wer berät?

Selbstverwaltung

Der Staat legt den gesetzlichen Rahmen fest. Viele konkrete Aufgaben im Gesundheitswesen organisieren die beteiligten Körperschaften und Verbände selbst – etwa Krankenkassen sowie die Organisationen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser. Sie handeln dabei innerhalb gesetzlicher Vorgaben.

Beratung und Mitgestaltung

Fachleute und Organisationen der Selbstverwaltung beraten, prüfen und gestalten mit. Das bedeutet nicht, dass sie allein über alle Fragen der ePA entscheiden.

Wie hat sich die Steuerung der ePA entwickelt?

Die ersten Schritte

2003: Gesetzliche Grundlagen; die elektronische Patientenakte ist als Anwendung bereits mitgedacht.

2005: Die gematik wird gegründet. Zunächst soll die Selbstverwaltung die Infrastruktur gemeinsam entwickeln.

2015: Fristen und Vorgaben erhöhen den politischen Umsetzungsdruck.

Vom Aufbau zur ePA für alle

2019: Der Bund übernimmt 51 % der gematik und damit stärkeren Einfluss auf die Umsetzung.

2021: Gesetzliche Krankenkassen stellen die ePA bereit.

2025: Aus aktivem Opt-in wird die „ePA für alle“ mit Widerspruchsmöglichkeit.

Wer trägt am Ende die Verantwortung?

Unsere offene L.S.-Frage

Entscheidung, Beratung, Umsetzung, Finanzierung und Verantwortung verteilen sich auf mehrere Beteiligte. Bleibt später nachvollziehbar, wer wofür zuständig war – und wer bei Problemen handeln muss?