SYSTEMATLAS · RETTUNGSDIENST · BEREICH 02

Wer organisiert ihn – und wer macht was?

07Wer ist für den Rettungsdienst verantwortlich?

In Bayern müssen Landkreise und kreisfreie Gemeinden den öffentlichen Rettungsdienst sicherstellen. Innerhalb eines Rettungsdienstbereichs schließen sie sich zu einem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) zusammen.

Das Land setzt den gesetzlichen Rahmen; ein wesentlicher Teil der konkreten Versorgungsplanung erfolgt regional.

Der Rettungsdienst wird nicht einfach zentral aus München gesteuert.

Quelle / Grundlage: BayRDG

08Was ist ein ZRF – und was entscheidet er?

Der ZRF ist ein Zusammenschluss der zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte eines Rettungsdienstbereichs. Er legt die notwendige Versorgungsstruktur fest und überprüft sie regelmäßig.

Dazu gehören beispielsweise Rettungswachen, Rettungsmittel, Vorhaltung, Notarztstandorte und Alarmierungsplanung. Bei bestimmten Entscheidungen wirken weitere Akteure mit.

Planung, medizinische Verantwortung und Finanzierung liegen nicht in einer Hand.

Quelle / Grundlage: BayRDG Art. 5

09Was macht eine Integrierte Leitstelle?

Die Integrierte Leitstelle (ILS) ist die operative Schaltstelle eines Rettungseinsatzes. Sie nimmt Notrufe entgegen, disponiert geeignete Einsatzmittel und begleitet den Einsatz.

In der Notfallrettung soll die schnell verfügbare geeignete Hilfe eingesetzt werden; Verwaltungsgrenzen sollen dabei nicht zum Hindernis werden.

Im Notfall zählt nicht zuerst die Verwaltungsgrenze, sondern die schnell verfügbare geeignete Hilfe.

Quelle / Grundlage: BayRDG

10Wer betreibt Rettungswachen und Rettungsfahrzeuge?

Dass Rettungsdienst eine öffentliche Aufgabe ist, bedeutet nicht, dass jede Kommune selbst Rettungswagen betreibt und Personal beschäftigt. Die Durchführung kann geeigneten Organisationen beziehungsweise Leistungserbringern übertragen werden.

Der Rettungsdienst ist öffentlich organisiert – aber nicht zwingend von der öffentlichen Hand selbst betrieben.

Quelle / Grundlage: BayRDG

11Wer arbeitet auf einem Rettungswagen?

Auf einem Rettungswagen arbeiten nicht einfach „Sanitäter“. In Bayern muss ein RTW in der Notfallrettung grundsätzlich mit mindestens zwei geeigneten Personen besetzt sein. Für die Betreuung des Patienten ist grundsätzlich eine Notfallsanitäterin oder ein Notfallsanitäter vorgesehen; die zweite Person benötigt mindestens eine entsprechende rettungsdienstliche Qualifikation.

Ein Notarzt gehört nicht automatisch zur RTW-Besatzung. Wird er benötigt, kommt er zusätzlich zum Einsatz.

Rettungswagen bedeutet nicht „Fahrer plus Arzt“. Die medizinische Versorgung wird wesentlich von qualifiziertem Rettungsfachpersonal getragen.

Quelle / Grundlage: BayRDG Art. 43

12Was unterscheidet Rettungssanitäter und Notfallsanitäter?

Die ähnlich klingenden Bezeichnungen stehen für unterschiedliche Qualifikationen. Notfallsanitäter ist ein bundesrechtlich geregelter Gesundheitsfachberuf mit dreijähriger Ausbildung. Rettungssanitäter durchlaufen eine deutlich kürzere rettungsdienstliche Qualifizierung, deren Ausgestaltung länderbezogen geregelt ist.

Deshalb sollten beide Begriffe nicht einfach unter „Sanitäter“ zusammengefasst werden.

Quelle / Grundlage: Notfallsanitätergesetz

13Was dürfen Notfallsanitäter selbst tun?

Notfallsanitäter sollen medizinische Notfälle erkennen, den Zustand des Patienten beurteilen und erforderliche Maßnahmen einleiten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen dürfen sie auch heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn diese erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden abzuwenden.

Notfallsanitäter überbrücken nicht nur die Zeit bis zum Notarzt. Sie leisten selbst medizinische Notfallversorgung.

Quelle / Grundlage: § 2a NotSanG

14Wann kommt ein Notarzt – und was macht er?

Ein Notarzt wird eingesetzt, wenn die Situation eine ärztliche Versorgung bereits vor dem Krankenhaus erfordert. Häufig gilt das Rendezvous-Prinzip: Rettungswagen und Notarzt fahren getrennt zum Einsatzort und treffen dort zusammen.

Der Patient kann anschließend mit dem RTW transportiert werden; wenn medizinisch erforderlich, begleitet der Notarzt den Transport.

Quelle / Grundlage: AVBayRDG

15Wer sorgt für die medizinische Qualität des Rettungsdienstes?

In Bayern gibt es dafür unter anderem Ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD). Sie betrachten medizinische Qualität, Abläufe und Zusammenarbeit mit Behandlungseinrichtungen auf Systemebene.

Notarzt: versorgt den einzelnen Patienten.
ÄLRD: betrachtet die medizinische Qualität des Rettungsdienstsystems.

Quelle / Grundlage: BayRDG