SYSTEMATLAS · RETTUNGSDIENST · BEREICH 01
Was ist Rettungsdienst?
01Was gehört zum Rettungsdienst?
Beim Rettungsdienst denken viele zuerst an einen Rettungswagen mit Blaulicht. Tatsächlich ist der Begriff größer.
In Bayern gehören zum öffentlichen Rettungsdienst unter anderem Notfallrettung, Krankentransport, arztbegleiteter Patiententransport sowie Berg-, Höhlen- und Wasserrettung; die Luftrettung ist ebenfalls Teil der rettungsdienstlichen Versorgungsstruktur.
Dabei geht es nicht nur darum, Menschen zu transportieren. Der Rettungsdienst bringt bei medizinischen Notfällen fachkundige Hilfe zum Patienten, versorgt ihn am Einsatzort und bringt ihn – wenn erforderlich – in eine geeignete Behandlungseinrichtung.
Die flächendeckende Versorgung mit rettungsdienstlichen Leistungen ist in Bayern eine öffentliche Aufgabe.Quelle / Grundlage: Bayerisches Rettungsdienstgesetz
02Ist der Rettungsdienst nur für den Transport ins Krankenhaus da?
Nein. Ein Rettungswagen ist kein medizinisch ausgestattetes Taxi. Die Versorgung beginnt bereits dort, wo der Patient gefunden wird. Rettungsfachpersonal beurteilt seinen Zustand, überwacht lebenswichtige Funktionen und beginnt erforderliche medizinische Maßnahmen.
Erst danach stellt sich die Frage, ob und wohin ein Patient transportiert werden muss.
Rettungsdienst ist nicht nur der Weg zur Behandlung. Die medizinische Versorgung kann bereits am Einsatzort beginnen.Quelle / Grundlage: Bayerisches Rettungsdienstgesetz
03Was passiert nach einem Notruf 112?
Ein medizinischer Notruf landet bei der zuständigen Leitstelle. In Bayern sind dafür Integrierte Leitstellen (ILS) zuständig. Dort wird geklärt: Wo ist der Notfall? Was ist passiert? Wie dringend ist die Situation? Welche Hilfe wird benötigt?
Auf dieser Grundlage werden geeignete Rettungsmittel alarmiert. Das kann beispielsweise ein Rettungswagen sein; bei bestimmten Notfällen kommt zusätzlich ein Notarzt.
Der Anrufer bestellt nicht selbst ein bestimmtes Rettungsmittel. Die Leitstelle entscheidet anhand der Situation, welche Hilfe alarmiert wird.Welcher Zugang bei welchem akuten Problem der richtige ist, behandeln wir ausführlich unter NOTFALLVERSORGUNG →
Quelle / Grundlage: Bayerisches Rettungsdienstgesetz
04Kommt mit dem Rettungswagen immer ein Notarzt?
Nein. Rettungswagen und Notarzt sind grundsätzlich getrennte Ressourcen. Ein RTW ist mit qualifiziertem Rettungsfachpersonal besetzt. Wird zusätzlich notärztliche Kompetenz benötigt, alarmiert die Leitstelle einen Notarzt.
Wer auf einem Rettungswagen arbeitet und welche Aufgaben die verschiedenen Qualifikationen haben, erklären wir in Bereich 02.
Quelle / Grundlage: AVBayRDG
05Was ist der Unterschied zwischen Rettungswagen und Krankentransport?
Ein Rettungswagen (RTW) ist für die Notfallrettung vorgesehen. Er ist so ausgestattet, dass Notfallpatienten bereits am Einsatzort medizinisch versorgt, überwacht und anschließend gegebenenfalls transportiert werden können.
Ein Krankentransportwagen (KTW) ist dagegen für Menschen gedacht, die keine Notfallpatienten sind, während der Fahrt aber medizinisch-fachliche Betreuung oder die besondere Ausstattung eines Krankenkraftwagens benötigen.
Daneben gibt es beispielsweise das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF). Es bringt den Notarzt und seine Ausrüstung zum Einsatzort; der Patient wird damit normalerweise nicht transportiert.
RTW, KTW und NEF haben unterschiedliche Aufgaben.Quelle / Grundlage: Bayerisches Rettungsdienstgesetz
06Ist der Rettungsdienst überall in Deutschland gleich organisiert?
Nein. Rettungsdienst ist in Deutschland wesentlich Ländersache. Die Bundesländer regeln Organisation und Ausgestaltung in eigenen Rettungsdienstgesetzen.
Für unseren Systematlas bedeutet das: Allgemeine Prinzipien erklären wir bundesweit. Wo konkrete Organisationsstrukturen oder Zeitvorgaben dargestellt werden, kennzeichnen wir ausdrücklich BEISPIEL BAYERN.
Quelle / Grundlage: Bayerisches Rettungsdienstgesetz