SYSTEMATLAS · PRÄVENTION · BEREICH 02

Wer macht Prävention – und wer bezahlt sie?

Akteure, Zuständigkeiten und Geldwege.

FRAGEN & ANTWORTEN

02 · Wer macht Prävention – und wer bezahlt sie?

Akteure, Zuständigkeiten und Geldwege.

09Wer ist in Deutschland für Prävention zuständig?

Die überraschende Antwort lautet: Viele.

Dazu gehören unter anderem gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitgeber, Bund, Länder und Kommunen. Hinzu kommen Ärzte, öffentlicher Gesundheitsdienst, Kitas, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Vereine und weitere Akteure.

Aber sie haben nicht alle denselben Auftrag.

Prävention ist eine gemeinsame Aufgabe – aber keine gemeinsame Kasse.

Quelle / Vertiefung: BMG: Präventionsgesetz

10Was bezahlen die Krankenkassen?

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren unterschiedliche Formen von Prävention: etwa qualitätsgeprüfte individuelle Präventionsangebote, Gesundheitsförderung in Lebenswelten und betriebliche Gesundheitsförderung.

2024 gaben die gesetzlichen Krankenkassen für diese drei im Präventionsbericht zusammengefassten Bereiche rund 686 Millionen Euro aus. Fast 1,9 Millionen Versicherte wurden bei individuellen Präventionskursen unterstützt.

Wichtig: Diese 686 Millionen Euro sind nicht „die Präventionsausgaben Deutschlands“. Impfungen, Früherkennung und Ausgaben anderer Akteure sind damit nicht vollständig erfasst.

DATENSTAND · 2024Aktualitätsregister G07

Quelle / Vertiefung: GKV-Spitzenverband: Präventionsbericht

11Warum bezahlt auch die Pflegeversicherung Prävention?

Weil Prävention nicht endet, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird.

Die soziale Pflegeversicherung hat einen eigenen Präventionsauftrag insbesondere für Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Dabei kann es darum gehen, Bewegung, Ernährung, kognitive Fähigkeiten oder psychosoziale Gesundheit zu fördern.

Ziel: vorhandene Fähigkeiten und Lebensqualität möglichst erhalten und zusätzliche gesundheitliche Beeinträchtigungen vermeiden.

Quelle / Vertiefung: GKV-Spitzenverband: Prävention in der Pflege

12Warum betreibt die Rentenversicherung Prävention?

Weil Gesundheit auch darüber entscheidet, wie lange ein Mensch arbeiten kann.

Die gesetzliche Rentenversicherung kann Präventionsleistungen anbieten, wenn erste gesundheitliche Beeinträchtigungen die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Ziel ist, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, bevor Rehabilitation oder später möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente notwendig wird.

Übergeordnetes Prinzip: Prävention vor Rehabilitation vor Rente.

Quelle / Vertiefung: § 14 SGB VI

13Welche Aufgabe hat die Unfallversicherung?

Die gesetzliche Unfallversicherung soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindern. Dafür sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zuständig.

Prävention kann hier sichere Maschinen, Schutz vor Gefahrstoffen, ergonomische Arbeitsplätze, geeignete Arbeitsorganisation oder Schulungen bedeuten.

Nicht nur der Beschäftigte muss aufpassen. Auch der Arbeitsplatz muss so gestaltet sein, dass Gefahren möglichst vermieden werden.

Quelle / Vertiefung: DGUV: Prävention

14Was ist betriebliche Gesundheitsförderung – und wer bezahlt sie?

Betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz sind miteinander verbunden – aber nicht dasselbe.

Arbeitsschutz umfasst gesetzliche Pflichten des Arbeitgebers. Betriebliche Gesundheitsförderung geht darüber hinaus; Krankenkassen können Unternehmen dabei unterstützen, gesundheitsförderliche Strukturen aufzubauen.

Arbeitgeber, Krankenkassen, Unfallversicherung, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit können zusammenarbeiten. Ein Rückenkurs allein macht also noch keinen gesunden Arbeitsplatz.

Quelle / Vertiefung: § 20b SGB V

15Welche Rolle spielen Länder und Kommunen?

Eine sehr große – obwohl sie häufig weniger sichtbar ist als die der Krankenkassen.

Kommunen beeinflussen beispielsweise Wohnumfeld, Bewegungsmöglichkeiten, öffentliche Räume oder Teile der sozialen Infrastruktur. Länder haben wichtige Zuständigkeiten etwa für Bildung und öffentlichen Gesundheitsdienst.

Prävention in Lebenswelten funktioniert nur, wenn diejenigen mitmachen, die diese Lebenswelt gestalten.

Quelle / Vertiefung: § 20f SGB V

16Wer koordiniert die vielen Beteiligten?

Dafür gibt es seit dem Präventionsgesetz die Nationale Präventionskonferenz – NPK. Getragen wird sie von den Spitzenorganisationen der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Weitere staatliche und gesellschaftliche Akteure wirken mit.

Die NPK entwickelt die Nationale Präventionsstrategie weiter und veröffentlicht regelmäßig einen Präventionsbericht. Sie ist aber keine zentrale Behörde, die sämtliche Präventionsmaßnahmen Deutschlands anordnet oder finanziert.

Viele sind zuständig – die Herausforderung liegt in der gemeinsamen Steuerung.

Quelle / Vertiefung: Nationale Präventionskonferenz

17Welche Präventionskurse bezahlt meine Krankenkasse?

Nicht automatisch jeden Kurs, der gesund klingt.

Für individuelle Präventionsangebote gelten Qualitätsanforderungen. Typische Handlungsfelder sind Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und der Umgang mit Suchtmitteln.

Ob und in welcher Höhe eine Krankenkasse einen konkreten Kurs bezuschusst, hängt von den geltenden Voraussetzungen und den Regelungen der jeweiligen Krankenkasse ab.

Quelle / Vertiefung: § 20 SGB V

18Wer bezahlt Prävention insgesamt?

Darauf gibt es keine einzelne Zahl und keinen einzelnen Kostenträger.

KrankenversicherungPflegeversicherungRentenversicherungUnfallversicherungArbeitgeberBundLänderKommunenprivat

Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem: Derjenige, der eine Präventionsmaßnahme bezahlt, muss nicht derjenige sein, der später finanziell davon profitiert.

Wer Prävention bezahlt und wer von ihr profitiert, muss nicht derselbe sein.

Quelle / Vertiefung: BMG: Präventionsgesetz