SYSTEMATLAS · GESUNDHEIT

Warum kommen Organspenden nicht zustande?

Zwischen einer möglichen Organspende und einer tatsächlichen Transplantation liegen mehrere Prüfungen und Entscheidungen.

In Deutschland warten viele schwerkranke Menschen auf ein Spenderorgan. Doch nicht jede Situation, in der eine Organspende geprüft wird, führt tatsächlich zu einer Spende.

Manchmal fehlt eine Zustimmung. Manchmal ist eine Spende medizinisch unmöglich. Und manchmal stellt sich die Frage, ob eine mögliche Organspende überhaupt rechtzeitig erkannt wurde.

Wir unterscheiden persönliche Entscheidungen, medizinische Grenzen und organisatorische Aufgaben. Denn nicht jede ausgebliebene Spende ist ein Versäumnis.

01 – Nicht jeder Todesfall ermöglicht eine Organspende

Eine Organspende nach dem Tod ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dazu gehört der zweifelsfrei festgestellte irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen. Zugleich müssen die Organe bis zur Entnahme weiter mit Sauerstoff versorgt werden können.

Diese Situation tritt nur bei einem kleinen Teil aller Todesfälle ein. Nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand ohne die erforderliche Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls ist eine postmortale Organspende nach den geltenden deutschen Regeln nicht zulässig.

Die Zahl aller Verstorbenen ist daher nicht die Zahl möglicher Organspender.

Zum Weiterlesen: Welche Ärzte und Untersuchungen sind vorgeschrieben, und wie wird die Diagnose abgesichert? Das erklären wir auf Seite 06 – Wie wird der Hirntod festgestellt?.

02 – Warum führt eine Prüfung nicht immer zur Spende?

Wenn ein Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) einschaltet, wird eine mögliche Organspende geprüft. Eine Meldung bedeutet noch nicht, dass eine Spende medizinisch möglich oder rechtlich zulässig ist.

GrundWas bedeutet das?
Keine ZustimmungEine erforderliche Einwilligung liegt nicht vor oder wird nicht erteilt.
Medizinische GegenanzeigenUntersuchungen zeigen Umstände, die eine Spende ausschließen.
Todesfeststellung nicht möglichDie vorgeschriebenen Voraussetzungen lassen sich nicht nachweisen.
Probleme im weiteren VerlaufZum Beispiel können schwere Kreislaufprobleme eine geplante Spende verhindern.
Andere HindernisseIn besonderen Fällen können weitere rechtliche oder organisatorische Gründe hinzukommen.

Eine ausdrücklich abgelehnte Organspende ist kein organisatorischer Fehler. Die persönliche Entscheidung muss respektiert werden.

03 – Was zeigen die Zahlen?

Die DSO dokumentierte für das Jahr 2025 985 postmortale Organspender in Deutschland. Daneben erfasst sie zahlreiche Krankenhauskontakte, bei denen eine mögliche Organspende geprüft wird.

Die Zahl solcher Kontakte ist nicht mit der Zahl medizinisch geeigneter Spender gleichzusetzen: Ein Teil der gemeldeten Fälle erfüllt die Voraussetzungen nicht, bei anderen fehlt die Zustimmung oder eine Spende kommt aus weiteren Gründen nicht zustande.

Wichtig für die Statistik: Aus der Differenz zwischen gemeldeten Kontakten und tatsächlichen Spendern lässt sich nicht berechnen, wie viele Organspenden „verloren gegangen“ sind. Dafür müssten die Gründe der einzelnen Fälle und mögliche nicht gemeldete Situationen gesondert untersucht werden.

Die jeweils aktuellen Zahlen und die Gründe für nicht realisierte Spenden veröffentlicht die DSO in ihren Jahresberichten.

04 – Was geschieht, wenn niemand den Willen kennt?

Hat ein Mensch zu Lebzeiten keine Entscheidung dokumentiert, müssen Angehörige helfen, seinen Willen zu klären. Vielleicht wurde früher darüber gesprochen, vielleicht gibt es eine schriftliche Erklärung – vielleicht ist der Wille aber auch unbekannt.

Diese Frage stellt sich in einer Situation, in der die Angehörigen häufig bereits unter großer Belastung stehen. Eine dokumentierte Entscheidung für oder gegen die Organspende kann sie entlasten.

Die rechtlichen Regeln und die Dokumentationsmöglichkeiten erläutern wir auf Seite 02 – „Wer entscheidet?“.

05 – Welche Verantwortung tragen Krankenhäuser?

Eine mögliche Organspende kann nur geprüft werden, wenn die Situation im Krankenhaus erkannt wird und die notwendigen Schritte eingeleitet werden. Dazu braucht es geschultes Personal, klare Zuständigkeiten, Zeit und eine verlässliche Zusammenarbeit mit der DSO.

Entnahmekrankenhäuser haben gesetzliche Pflichten. Transplantationsbeauftragte unterstützen unter anderem die Erkennung möglicher Spenderfälle und die erforderlichen Abläufe.

Und wenn Spezialisten oder Geräte fehlen? Die DSO kann bei der Vermittlung qualifizierter externer Ärzte für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls unterstützen. Je nach Verfahren muss auch die erforderliche apparative Diagnostik organisiert werden. Nicht jede Untersuchung erfordert ein EEG; welche Technik notwendig ist, hängt vom Einzelfall und den geltenden Richtlinien ab.

Externe Unterstützung ist aber nur dann hilfreich, wenn die Untersuchungsbedingungen tatsächlich hergestellt werden können. Eine Diagnose darf nicht mit unzureichender Qualifikation oder Technik gestellt werden.

Unsere Systemfrage: Wie zuverlässig funktioniert die fachliche und technische Unterstützung auch in kleineren Krankenhäusern – und wie wird überprüft, ob mögliche Spenderfälle rechtzeitig erkannt und gemeldet werden?

06 – Was wissen wir über nicht erkannte Möglichkeiten?

Die Statistik der gemeldeten Fälle zeigt nur, was bereits als mögliche Organspende geprüft wurde. Sie beantwortet nicht vollständig, ob weitere Situationen im Krankenhaus hätten erkannt und gemeldet werden können.

GrundWas bedeutet das?
Nicht erkanntEine mögliche Organspendesituation wurde nicht als solche wahrgenommen.
Nicht gemeldetEine erkannte Situation wurde nicht an die zuständige Stelle weitergegeben.
Nicht realisierbarDie Spende wurde geprüft, war aber medizinisch oder rechtlich nicht möglich.

Für die ersten beiden Fragen sind die Dokumentation und Auswertung in Entnahmekrankenhäusern besonders wichtig. Aber auch ein zusätzlich erkannter und gemeldeter Fall führt nicht automatisch zu einer Organspende.

07 – Würde eine andere gesetzliche Regelung helfen?

In Deutschland gilt die Entscheidungslösung: Eine postmortale Organspende setzt eine wirksame Zustimmung voraus. Diskutiert wird auch eine Widerspruchslösung, bei der das Fehlen eines Widerspruchs rechtlich anders behandelt würde. Ihre genaue Ausgestaltung wäre entscheidend.

Eine andere Zustimmungsregel könnte beeinflussen, wie die Einwilligungsfrage geklärt wird. Sie würde jedoch weder medizinische Voraussetzungen verändern noch automatisch für mehr Personal, geeignete Untersuchungsgeräte oder bessere Krankenhausabläufe sorgen.

Zustimmungsregel und Organisation sind zwei unterschiedliche Stellschrauben. Aus den bisherigen Ablehnungszahlen allein lässt sich nicht berechnen, wie viele zusätzliche Organspenden eine Gesetzesänderung bewirken würde.

08 – Was müsste sich verbessern?

Menschen erreichen

Verständlich informieren, freie Entscheidungen ermöglichen und die Dokumentation leicht zugänglich machen.

Krankenhäuser unterstützen

Fachwissen, Personal, Zeit, externe Hilfe und klare Abläufe verlässlich sichern.

Ergebnisse überprüfen

Gemeldete Fälle, medizinische Ausschlussgründe und organisatorische Hindernisse getrennt auswerten.

Eine Verbesserung des Systems darf persönliche Ablehnungen nicht als Fehler behandeln. Sie soll ermöglichen, dass eine Spende stattfinden kann, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und eine wirksame Zustimmung vorliegt – ohne die Selbstbestimmung infrage zu stellen.

Damit schließt sich der Kreis unserer fünf bisherigen Vertiefungen. Die medizinische Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls betrachten wir in einer eigenen, sechsten Vertiefung.

Zum Nachlesen

Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO): Jahresberichte und Fachinformationen · Transplantationsgesetz · Bundesärztekammer: Richtlinien zur Transplantationsmedizin · Bundesgesundheitsministerium: Organspende

Die Angabe von 985 postmortalen Spendern bezieht sich auf das Berichtsjahr 2025. Weitere Auswertungen benötigen jeweils eine eindeutige Bezugsgröße.