Ist eine Erklärung des Verstorbenen bekannt, ist sie maßgeblich.
SYSTEMATLAS · GESUNDHEIT
Wer entscheidet über eine Organspende?
Eine Organspende kann Leben retten. Aber wer darf entscheiden, ob die Organe eines verstorbenen Menschen dafür verwendet werden?
In Deutschland steht der Wille des Menschen im Mittelpunkt, der möglicherweise Organe spenden könnte. Er kann zu Lebzeiten zustimmen, widersprechen oder seine Entscheidung auf bestimmte Organe beschränken.
Schwieriger wird es, wenn dieser Wille nicht bekannt ist. Dann müssen möglicherweise Angehörige in einer Situation entscheiden, in der sie gerade einen Menschen verloren haben.
Wie viel persönliche Entscheidung braucht die Organspende – und welche Regeln sollte der Staat dafür schaffen?
01 – Was gilt heute in Deutschland?
In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung.
Eine Organentnahme nach dem Tod ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind und die erforderliche Einwilligung vorliegt. Jeder Mensch kann zu Lebzeiten festlegen, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Diese Entscheidung ist freiwillig.
Den eigenen Willen kann man im Organspende-Register, auf einem Organspendeausweis oder in einer anderen eindeutigen schriftlichen Erklärung festhalten. Die Entscheidung kann geändert oder widerrufen werden.
Niemand ist verpflichtet, einer Organspende zuzustimmen. Auch eine ausdrückliche Ablehnung muss respektiert werden.
02 – Was geschieht, wenn keine Entscheidung bekannt ist?
Dann werden die nächsten Angehörigen nach den gesetzlichen Regeln einbezogen. Entscheidend ist nicht einfach, was sie selbst wünschen, sondern zunächst der Wille des Verstorbenen.
Ist keine Erklärung bekannt, sollen Angehörige nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden.
Ist auch der mutmaßliche Wille nicht feststellbar, können Angehörige unter den gesetzlichen Voraussetzungen nach eigenen Wertvorstellungen entscheiden.
Das kann eine große Belastung sein. Eine zu Lebzeiten dokumentierte Entscheidung kann Angehörige entlasten – unabhängig davon, ob sie Ja oder Nein lautet.
03 – Welche Alternative wird diskutiert?
Seit Jahren wird darüber diskutiert, ob die Entscheidungslösung ausreicht oder durch eine Widerspruchslösung ersetzt werden sollte. Die Modelle unterscheiden sich vor allem darin, was bei einer fehlenden Entscheidung geschieht.
| Vergleich | Entscheidungslösung | Widerspruchslösung |
|---|---|---|
| Grundregel | Ohne erforderliche Zustimmung keine Organspende | Eine Organspende kann grundsätzlich möglich sein, wenn kein Widerspruch vorliegt |
| Persönliches Ja | Kann ausdrücklich dokumentiert werden | Ist für die grundsätzliche Möglichkeit einer Spende nicht zwingend erforderlich |
| Persönliches Nein | Wird respektiert | Wird ebenfalls respektiert |
| Keine dokumentierte Entscheidung | Angehörige können nach gesetzlichen Regeln einbezogen werden | Je nach Ausgestaltung können Angehörige zu einem möglichen Widerspruch befragt werden |
| Zentrale Frage | Wie erreichen wir, dass Menschen eine Entscheidung treffen? | Darf das Ausbleiben eines Widerspruchs rechtlich ausreichen? |
Wichtig: Es gibt nicht nur eine Form der Widerspruchslösung. Die Regeln und die Rolle der Angehörigen unterscheiden sich von Land zu Land.
04 – Welche Argumente stehen sich gegenüber?
Für die Entscheidungslösung spricht:
Die ausdrückliche Zustimmung schützt die Selbstbestimmung. Eine Organentnahme ist ein erheblicher Eingriff in den Körper eines verstorbenen Menschen. Niemand soll erst aktiv widersprechen müssen, um sie auszuschließen.
Für die Widerspruchslösung spricht:
Eine grundsätzliche Bereitschaft könnte leichter wirksam werden. Manche Menschen stehen der Organspende positiv gegenüber, dokumentieren ihre Entscheidung aber nicht. Eine Spende sollte nach dieser Auffassung nicht allein an einer fehlenden Erklärung scheitern.
Was beide Seiten berücksichtigen müssen
Eine gesetzliche Regelung allein schafft noch keine zusätzlichen transplantierbaren Organe. Entscheidend sind auch die medizinischen Voraussetzungen, die Abläufe in Krankenhäusern und das Vertrauen der Bevölkerung. Menschen müssen ihre Rechte kennen und ihre Entscheidung ohne unzumutbare Hürden ändern können.
05 – Was können wir aus anderen Ländern lernen?
In mehreren europäischen Ländern gelten Formen der Widerspruchslösung. Allerdings unterscheiden sich die Gesundheitssysteme, die Organisation der Organspende und die Rolle der Angehörigen.
Ein sinnvoller Vergleich müsste auch untersuchen, wie mögliche Spender erkannt, Abläufe organisiert, Angehörige begleitet, Bürger informiert und Entscheidungen dokumentiert werden.
Höhere Spenderzahlen allein beweisen nicht, welche gesetzliche Regelung die bessere ist.
06 – Und was bedeutet das für den Einzelnen?
Unabhängig von der gesetzlichen Debatte kann jeder Mensch in Deutschland heute selbst entscheiden: Ja, Nein oder eine Zustimmung nur zu bestimmten Organen. Wichtig ist, dass die Entscheidung bekannt ist.
Kann ich meine Entscheidung auch digital hinterlegen?
Ja. Das Organspende-Register ist die zentrale Stelle, an der die persönliche Entscheidung elektronisch dokumentiert und geändert werden kann. Der Zugang ist auch über entsprechende Funktionen in ePA-Apps von Krankenkassen möglich.
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Hinweise auf eine Organspendeerklärung aufgenommen werden. Auch bei der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gab beziehungsweise gibt es Möglichkeiten, Hinweise auf eine Erklärung zu hinterlegen. Ein Hinweis in ePA oder eGK ist jedoch nicht automatisch eine Erklärung im Organspende-Register.
Das Register ermöglicht berechtigten Stellen im Krankenhaus, eine hinterlegte Erklärung im vorgesehenen Verfahren abzurufen. Mehr zur digitalen Gesundheitsversorgung in unserem Gesundheitsfoyer.
Die Möglichkeit zur digitalen Registrierung hilft nur, wenn Menschen davon erfahren. Krankenkassen, Behörden und Arztpraxen haben gesetzlich vorgesehene Informationsaufgaben. Ob und wie diese Informationen die Menschen tatsächlich erreichen, bleibt eine wichtige Systemfrage.
Praktische Informationen: Organspende-Register · Organspendeausweis
Dazu gehört eine weitere Frage: Ist es Aufgabe des Staates, möglichst viele Organspenden zu ermöglichen – oder vor allem dafür zu sorgen, dass jeder Mensch eine informierte und freie Entscheidung treffen kann?