SYSTEMATLAS · GESUNDHEIT

TÜR 03 · ICH MUSS ETWAS SELBST BEZAHLEN

Was ich selbst bezahlen muss

Ich bekomme eine notwendige oder von der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehene Leistung – und trotzdem bleibt manchmal ein Betrag bei mir.

Themenkarte: Der Kassenzettel des Gesundheitssystems mit Beispielen für Zuzahlung, Eigenanteil und Selbstzahlung bei Medikament, Physiotherapie, Hörgerät, Brille, Zahnersatz und Krankenhaus.
„Ich zahle selbst“ kann im Gesundheitssystem sehr Unterschiedliches bedeuten.

Mal ist eine gesetzliche Zuzahlung gemeint. Mal bleibt ein Eigenanteil. Mal entstehen Mehrkosten, weil ich eine aufwendigere Versorgung wähle. Und manchmal wird eine Leistung gar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezahlt.

01 · ERST DIE BEGRIFFE SORTIEREN

Zuzahlung ist nicht gleich Selbstzahlung.

ZUZAHLUNG

Die GKV bezahlt die Leistung, aber ich beteilige mich mit einem gesetzlich vorgesehenen Betrag an den Kosten.

EIGENANTEIL

Ein Teil der Kosten bleibt bei mir. Solche Eigenanteile sind nicht automatisch dasselbe wie gesetzliche Zuzahlungen.

MEHRKOSTEN

Eine Versorgung wird finanziert, ich wähle aber etwas, das darüber hinausgeht. Die zusätzlichen Kosten können bei mir bleiben.

SELBSTZAHLUNG

Die betreffende Leistung wird in dieser Situation nicht von der GKV übernommen. Dann bezahle ich sie vollständig selbst.

Wichtig: Nicht jede private Zahlung ist freiwillig. Eine gesetzliche Zuzahlung zu einer notwendigen Leistung ist etwas anderes als ein freiwilliger Kauf.

02 · VIELE KLEINE BETRÄGE

Was passiert, wenn ich mehrere Leistungen gleichzeitig brauche?

Arzneimittel, Physiotherapie, Hilfsmittel oder ein Krankenhausaufenthalt können jeweils mit Zuzahlungen verbunden sein. Für Erwachsene gelten je nach Leistung unterschiedliche Regeln. Deshalb lohnt sich nicht nur der Blick auf den einzelnen Betrag, sondern auf die Summe im Kalenderjahr.

WERKSTATTFUND

Nicht die einzelne Zuzahlung entscheidet darüber, wie stark ein Mensch belastet wird. Entscheidend kann die Summe sein.

03 · DAS SYSTEM ZIEHT EINE GRENZE

Gesetzliche Zuzahlungen dürfen sich nicht unbegrenzt summieren.

Für gesetzlich Versicherte gibt es eine persönliche Belastungsgrenze. Grundsätzlich liegt sie bei zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt; für bestimmte schwerwiegend chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von einem Prozent. Wer die Grenze erreicht, kann bei seiner Krankenkasse eine Befreiung von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen für den Rest des Kalenderjahres beantragen.

Aber: Nicht alles, was ich selbst bezahle, zählt zu dieser Belastungsgrenze. Zum Beispiel werden Mehrkosten für eine aufwendigere Versorgung, bestimmte Eigenanteile und IGeL nicht einfach als gesetzliche Zuzahlungen mitgerechnet.

04 · WER TRÄGT DIE KOSTEN AM ENDE?

Selbst bezahlt – aber wirklich vollständig selbst getragen?

ICH BEZAHLE→GIBT ES EINE ERSTATTUNG ODER UNTERSTÜTZUNG?→WAS BLEIBT TATSÄCHLICH BEI MIR?

Je nach Fall können unterschiedliche Wege eine Rolle spielen: die gesetzliche Krankenkasse, eine Zusatzversicherung, Zuschüsse oder Härtefallregelungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch eine steuerliche Berücksichtigung. Das muss jeweils getrennt geprüft werden.

L.S.-FRAGE

Wie viel kann ein Gesundheitssystem von Menschen selbst verlangen, ohne dass notwendige Versorgung davon abhängt, wie viel Geld jemand hat?

Quellen & weiterführende Informationen

Bundesministerium für Gesundheit: Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln · Zuzahlungen, Heilmittel und Belastungsgrenzen.

Bundesministerium für Gesundheit: Belastungsgrenze · Berechnung, Befreiung und Kosten, die nicht angerechnet werden.

Bundesministerium für Gesundheit: Hilfsmittel · Anspruch, Genehmigung und Zuzahlungsregeln.

Bundesministerium für Gesundheit: Heilmittel · Zuzahlungen etwa bei Physiotherapie.

gesund.bund.de: Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung · Welche Zahlungen zur Belastungsgrenze zählen und welche nicht.