KOSTEN · SCHUBLADE 05 · INFRASTRUKTUR & VORHALTUNG

Was kostet es, dass Hilfe schon da ist, bevor wir sie brauchen?

Anna braucht nachts plötzlich medizinische Hilfe. Damit ein Rettungswagen kommen kann, müssen Leitstelle, Fahrzeug, Besatzung, Funk und medizinische Ausstattung schon vorher bereitstehen. Im Krankenhaus ist es ähnlich: Notaufnahme, Personal, Räume und Geräte müssen verfügbar sein, auch wenn gerade niemand sie braucht.

Aber wie rechnen wir solche Kosten? Und wie verhindern wir, dass wir Personal, Gebäude oder Technik erst als „Vorhaltung“ und später noch einmal vollständig als „Behandlung“ bezahlen?

Genau das nehmen wir jetzt unter die Lupe.

RECHENWERKSTATT · KOSTEN · LUPE 05

INFRASTRUKTUR & VORHALTUNG

AUSGANGSPUNKT 2024

538,207 Mrd. €

Gesundheitsausgaben insgesamt: 528,491 Mrd. € laufende Gesundheitsausgaben + 9,716 Mrd. € Investitionen.

Wichtig: Die 9,716 Mrd. € Investitionen sind nicht „die Vorhaltung“. Vorhaltung ist keine eigene statistische Kostenart.
Werkstattkette: VERSORGUNGSAUFTRAG → NOTWENDIGE KAPAZITÄT → RESSOURCEN → BEREITSTELLUNG / NUTZUNG → KOSTEN → DOPPELZÄHLUNGSPRÜFUNG

ERST DIE BEGRIFFE TRENNEN

Vorhaltung ist nicht dasselbe wie Infrastruktur oder Investition.

INFRASTRUKTURWas ist vorhanden?

Gebäude, Räume, Fahrzeuge, Technik, IT und andere dauerhafte Grundlagen der Versorgung.

INVESTITIONWas wird geschaffen oder erneuert?

Zum Beispiel Neubau, größere Sanierung oder Anschaffung eines Großgeräts. Investitionen prüfen wir in der nächsten Schublade gesondert.

VORHALTUNGWarum muss Kapazität verfügbar sein?

Weil ein Versorgungsauftrag zuverlässig erfüllt werden muss – auch wenn die Kapazität gerade nicht genutzt wird.

NUTZUNGWas passiert im konkreten Fall?

Ressourcen werden eingesetzt oder verbraucht. Nur die dadurch zusätzlich entstehenden Kosten dürfen zusätzlich gerechnet werden.

DAZUGELERNT: Vorhaltung ist keine zusätzliche Kostenart. Sie beschreibt einen Finanzierungsgrund für notwendige Kapazität.

DREI GEGENPROBEN

Wo müssen wir für Versorgung bezahlen, bevor sie gebraucht wird?

01 KRANKENHAUS · Ein leerer OP ist nicht automatisch nutzlos

Notaufnahme, OP, Intensivversorgung, Diagnostik und Personal müssen für bestimmte Versorgungsaufträge verfügbar sein, bevor ein konkreter Patient kommt. Geringe Auslastung beweist deshalb allein noch keine überflüssige Struktur.

Aber auch das Gegenteil gilt: Eine bestehende Einrichtung ist nicht allein deshalb notwendige Vorhaltung, weil sie existiert. Zuerst muss geklärt sein, welche Versorgung eine Region tatsächlich braucht.

02 RETTUNGSDIENST · Bereitschaft wechselt in Nutzung

Im bayerischen Rettungsdienst gehören sowohl der Verbrauch für tatsächlich erbrachte Leistungen als auch die Vorhaltung der erforderlichen Mittel zu den ansatzfähigen Kosten. Bei Integrierten Leitstellen werden einsatzabhängige und einsatzunabhängige Kosten unterschieden.

Unser Lernpunkt: Dieselbe Kapazität kann erst bereitstehen und danach eingesetzt werden. Wir dürfen Personal, Fahrzeug oder Technik deshalb nicht zweimal vollständig bezahlen.

03 HAUSARZT · Vorhaltung nur, wenn Leistung allein nicht trägt

Eine normale Hausarztpraxis finanziert sich überwiegend über erbrachte Leistungen. Reicht das in einer notwendigen Versorgungsregion strukturell nicht aus, kennt das heutige System zusätzliche Sicherstellungsinstrumente – etwa Strukturfonds, Zuschläge, Zweigpraxen oder Eigeneinrichtungen.

Unser Lernpunkt: Vorhaltefinanzierung ist kein pauschaler Zuschuss für jede Einrichtung. Sie wird dort relevant, wo notwendige Versorgung durch reine Leistungsvergütung nicht zuverlässig gesichert werden kann.

RESERVE ≠ VERSCHWENDUNG

100 % Auslastung kann zu wenig Versorgung bedeuten.

Ein Rettungswagen, der gerade an der Wache steht, kann trotzdem einen Gegenwert liefern: Er ist verfügbar. Wird jede Kapazität dauerhaft vollständig ausgelastet, fehlt bei zeitkritischer Versorgung der Puffer für den nächsten Notfall.

Reserve ist deshalb nicht automatisch Leerlauf. Sie muss aber begründet sein: als Betriebsreserve für normale Schwankungen oder – getrennt davon – als Krisenreserve für außergewöhnliche Belastungen.

Neue Gegenwert-Frage: Wie viel freie Kapazität brauchen wir, damit Versorgung mit der zugesagten Zuverlässigkeit verfügbar bleibt?

SCHRANKE UM DEN VORHALTUNGSTOPF

Nicht jedes Defizit ist Vorhaltung.

Damit „Vorhaltung“ nicht zum Auffangtopf für ungedeckte Kosten wird, prüfen wir sechs Fragen:

01 NOTWENDIG?

Gehört die Leistung zur zugesicherten medizinisch notwendigen Versorgung?

02 REGIONAL ERFORDERLICH?

Muss diese Kapazität hier oder innerhalb eines definierten Versorgungsraums verfügbar sein?

03 NICHT DURCH NUTZUNG TRAGFÄHIG?

Reicht normale Leistungsvergütung trotz sinnvoller Organisation nicht aus, um die notwendige Kapazität zuverlässig bereitzuhalten?

04 WIRTSCHAFTLICH ORGANISIERT?

Kann eine andere geeignete Struktur denselben Versorgungsauftrag bei gleicher Qualität und Zuverlässigkeit wirtschaftlicher erfüllen?

05 TATSÄCHLICH VORHALTUNGSBEDINGT?

Entstehen die Kosten wirklich durch notwendige Verfügbarkeit – oder durch Überdimensionierung, schlechte Organisation oder andere Ursachen?

06 SCHON BEZAHLT?

Ist derselbe Kostenbestandteil bereits über Investition, Behandlung, Vorhaltung oder einen anderen Finanzierungsweg gedeckt? Dann darf er nicht nochmals gerechnet werden.

Werkstattregel: Finanziert wird der Versorgungsauftrag – nicht automatisch der Bestand einer bestimmten Institution.

SO HABEN WIR BISHER GERECHNET

Die alte Formel war ein nützlicher Ausgangspunkt – aber nicht universell.

Unsere bisherige Arbeitsformel lautete:

BISHER: BEDARF × MENGE × PREIS + VORHALTUNG + SYSTEMKOSTEN = GESAMTKOSTEN

Die S05-Gegenproben zeigen ein Doppelzählungsrisiko: Personal, Gebäude, Technik oder Verwaltung können bereits Kosten verursachen, weil notwendige Kapazität bereitsteht. Werden diese Ressourcen genutzt, dürfen dieselben Kosten nicht nochmals vollständig als Behandlungskosten addiert werden.

Deshalb löschen wir die alte Formel nicht. Wir markieren, was wir aus ihr gelernt haben.

DAZUGELERNT · NEUE RECHENARCHITEKTUR

BEDARF → Welche Versorgung brauchen wir? → Welche RESSOURCEN braucht sie? → Welche müssen BEREITSTEHEN? → Welche Kosten entstehen durch NUTZUNG zusätzlich? → DOPPELZÄHLUNGSPRÜFUNG → GESAMTKOSTEN.

Bereitstellung und Nutzung sind Kostenmechanismen. Die Kosten selbst bleiben Kosten von Personal, Arzneimitteln, Material, Gebäuden, Technik, IT, Verwaltung usw.

L.S.-FRAGE

Bezahlen wir eine Ressource, weil wir sie benutzen – oder weil wir sie im entscheidenden Moment benutzen können müssen?

KURZE ZWISCHENBILANZ

Was hält nach den Gegenproben?

KRANKENHAUS✓

Fallzahl allein entscheidet nicht über notwendige Vorhaltung.

RETTUNGSDIENST✓

Bereitstellung und Nutzung derselben Kapazität dürfen nicht doppelt gerechnet werden.

HAUSARZT✓

Vorhaltung nur dort, wo notwendige Versorgung über Leistung allein nicht zuverlässig trägt.

AKV-REGEL✓ vorläufig

Versorgungsauftrag vor Institution. Notwendige Kapazität vor Zuschuss.

NOCH OFFEN · GELBE FELDER

Drei Fragen nehmen wir mit.

Versorgungsstandard: Wer legt fest, welche Versorgung mit welcher Qualität, Erreichbarkeit und Reserve verlässlich verfügbar sein muss?

Investitionsfinanzierung: Wer bezahlt Neubau, Umbau und Großgeräte – und wie verhindern wir spätere Doppelzählung? Das wird Schublade 06.

Gemeinsam genutzte Infrastruktur: Wie teilen wir Kosten von Labor, Radiologie, IT, Sterilisation oder anderen gemeinsam genutzten Ressourcen sinnvoll zu?

KOSTEN-LUPE 05 · ZWISCHENBILANZ

Grundprinzip verstanden. Vorhaltung ist keine eigene Kostenart, sondern ein Finanzierungsgrund für notwendige Kapazität. Bereitstellung und Nutzung müssen gemeinsam betrachtet werden, ohne dieselbe Ressource doppelt zu zählen.

Finanzielle Wirkung offen · AKV-Einsparung gebucht: 0 €.

Quellen · INFRASTRUKTUR & VORHALTUNG