KOSTEN · SCHUBLADE 04 · VERWALTUNG & SYSTEMKOSTEN
Was kostet Verwaltung – und wofür brauchen wir sie?
2024 weist die Gesundheitsausgabenrechnung 22,040 Mrd. € Verwaltungsleistungen aus. Das ist kein Sparschwein. Wir schauen deshalb nicht nur auf die Summe, sondern auf die Aufgaben dahinter: Was schützt Versorgung und gemeinsames Geld – und was könnte eine AKV vereinfachen, verändern oder überflüssig machen?
RECHENWERKSTATT · KOSTEN · LUPE 04
VERWALTUNG & SYSTEMKOSTEN
REFERENZWERT 2024
22,040 Mrd. €Verwaltungsleistungen in der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamtes.
Die statistische Leistungsart „Verwaltungsleistungen“ ist nicht identisch mit allen Verwaltungskosten im Gesundheitswesen und auch nicht mit den veröffentlichten Verwaltungskosten der Krankenkassen.ERST DIE GRENZE KLÄREN
22,040 Mrd. € sind nicht „die Bürokratie“.
Destatis ordnet Verwaltungsleistungen als Leistungsart ein. Dazu gehören vor allem Personalausgaben der Ausgabenträger, Aufwendungen für Verwaltungsarbeiten und Beiträge an Verbände. Nicht alle Verwaltungskosten werden dort erfasst. Verwaltungsarbeit in Arztpraxen, Kliniken oder anderen Einrichtungen kann zugleich in deren eigenen Kosten stecken.
Außerdem ist „Verwaltung“ in der Statistik auch eine Einrichtung. Tätigkeit und Einrichtung sind zwei verschiedene Blickrichtungen und dürfen nicht addiert werden.
DAZUGELERNT: Verwaltung ist eine Tätigkeit – und Verwaltung ist zugleich eine statistische Einrichtung. Beides ist nicht dasselbe. Deshalb sind 22,040 Mrd. € kein pauschales Einsparpotenzial.
VERWALTUNGSAUFGABEN IM CHECK
Was muss Verwaltung heute eigentlich tun?
Nicht jede Verwaltung entsteht allein deshalb, weil es Krankenkassen gibt. Oft erzeugt eine Regel eine konkrete Aufgabe. Wir prüfen deshalb: Warum gibt es die Aufgabe, welchen Gegenwert hat sie – und was würde sich in der AKV ändern?
Für einige Prüfungen begleitet uns Anna. Anna ist keine „typische Versicherte“, sondern eine fiktive Testperson. An ihrem Lebensweg prüfen wir, welche Verwaltung ein Mensch heute auslöst – und welche davon im AKV-Modell noch nötig wäre.
01 STATUS · Muss Anna überhaupt immer wieder beweisen, wie sie versichert ist?
Im heutigen System können Lebensereignisse den Versicherungsstatus verändern: Familienversicherung, Studium, Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Selbstständigkeit oder der Übergang in die Krankenversicherung der Rentner lösen unterschiedliche Prüfungen aus.
Im AKV-Modell hat Anna dagegen von Geburt bis Tod einen eigenen AKV-Status. Lebensereignisse können weiterhin die Finanzierung verändern – aber nicht ihren grundsätzlichen Zugang zur Krankenversicherung.
02 FINANZIERUNG · Arbeit darf nicht nur den Schreibtisch wechseln
Beiträge, Zuschüsse, Transfers und sozialer Ausgleich müssen auch in einer AKV verwaltet werden. Unser Ziel ist deshalb nicht eine zweite Einkommensermittlung durch die Gesundheitsorganisation. Vorhandene Steuer- und Sozialdaten sowie vorhandene Zahlungswege sollen möglichst genutzt werden.
Prüfregel: Eine Aufgabe ist erst dann eingespart, wenn sie systemweit entfällt – nicht wenn sie von der Krankenkasse zum Finanzamt, Arbeitgeber oder zu einer neuen Transferstelle wandert.
03 LEISTUNG · Standard einfach, Risiko gezielt prüfen
Leistungsprüfung schützt medizinischen Anspruch und gemeinsames Geld. Sie verschwindet nicht. Aber klare Standardfälle müssen nicht dieselbe Prüfintensität erhalten wie komplexe, teure oder medizinisch unklare Fälle.
Als AKV-Spur prüfen wir deshalb: Standardfall möglichst automatisch – Auffälligkeit oder begründetes Risiko gezielt fachlich prüfen.
04 WIDERSPRUCH · Rechtsschutz ist kein Bürokratiefehler
Anna muss eine Entscheidung überprüfen lassen können. Das Widerspruchsrecht bleibt notwendig. Aufsichtsprüfungen des BAS zeigen zugleich, dass lange Bearbeitungszeiten und Verfahrensfehler zusätzliche Wartezeit und Folgearbeit erzeugen können.
05 KONTROLLE · Verwaltung kann Geld schützen
Für 2022/2023 meldet der GKV-Spitzenverband rund 200,334 Mio. € nachgewiesene Schäden durch Fehlverhalten in gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherung; rund 92,172 Mio. € Forderungen konnten gesichert werden. Das ist kein geschätzter Gesamtschaden und nicht mit normalen Abrechnungsfehlern gleichzusetzen.
Kontrolle hat damit einen messbaren Gegenwert. Entscheidend ist nicht „möglichst wenig prüfen“, sondern das Richtige prüfen.
L.S.-FRAGE
Wenn ein Gesundheitssystem sehr viel Geld dafür ausgeben muss, seine eigenen Rechnungen zu prüfen: Liegt das Problem bei zu wenig Kontrolle – oder bei Regeln, die zu viel Kontrolle notwendig machen?
LEISTUNGEN SICHTBAR MACHEN
Anna sieht, was für sie abgerechnet wurde.
Im Gedankenexperiment soll jedes AKV-Mitglied automatisch eine verständliche Leistungs- und Kosteninformation erhalten: Was wurde wann von wem abgerechnet – und was hat die AKV dafür bezahlt? Das ist keine Rechnung an Anna.
Anna muss keine Gebührenordnung kontrollieren. Aber sie weiß häufig als Erste, ob eine ausgewiesene Behandlung überhaupt stattgefunden hat. Professionelle Abrechnungs- und Fehlverhaltenskontrolle bleibt trotzdem notwendig.
Prüfpunkt: Vorhandene Abrechnungsdaten mehrfach sinnvoll nutzen – keine neue Datenerhebung nur für die Kontrollinformation schaffen.
AKV · WEITERE SYSTEMFRAGEN
Was würde sich organisatorisch verändern?
Vier Punkte sind für die AKV wichtig, aber noch kein fertiger Bauplan. Die Werkstatt hält sie deshalb als offene Prüfbereiche fest.
06 DIGITALISIERUNG · Spart digital automatisch Verwaltung?
Nein. Diese Frage haben wir im Systematlas bereits ausführlich an der ePA geprüft. Digitalisierung kann Medienbrüche und doppelte Datenerfassung vermeiden, schafft aber auch Entwicklungs-, Betriebs-, Sicherheits-, Unterstützungs- und Dokumentationsaufgaben. Deshalb verbuchen wir hier keine pauschale Digitalrendite.
AKV-Spur: gemeinsame technische Standards und vorhandene Daten nutzen; persönliche Zugänge erhalten. Regionale Anlaufstellen können Menschen unterstützen, die digitale Wege nicht nutzen können oder wollen.
Zum bestehenden ePA-Check: technisch · finanziell · organisatorisch · systemisch →
07 ORGANISATION · Braucht Wahlfreiheit mehrere Krankenkassen?
Als Konstruktionsspur prüfen wir eine Gesundheitsorganisation je Bundesland mit regionalen persönlichen Anlaufstellen. Diese „Satelliten“ müssten nicht zwangsläufig neu gebaut werden: Bestehende Geschäftsstellen oder andere geeignete Infrastruktur könnten übernommen oder umgewidmet werden. Ihre laufenden Kosten und mögliche Umbaukosten bleiben trotzdem Teil der Rechnung.
AKV-Sachleistung mit Anbieterwahl – was ist damit gemeint?
Die AKV übernimmt die medizinisch notwendige Versorgung als Sachleistung. Versicherte müssen die Kosten also nicht vorstrecken. Wo eine Auswahl sinnvoll möglich ist, wählen sie selbst einen qualifizierten Leistungserbringer. Dieser erbringt die notwendige Versorgung und rechnet direkt mit der Gesundheitsorganisation ab.
Beispiel Hilfsmittel: Benötigt ein Mensch eine Prothese oder einen Rollstuhl, kann er ein qualifiziertes Sanitätshaus oder eine orthopädietechnische Werkstatt seines Vertrauens wählen. Der Leistungserbringer berät, passt die Versorgung an und rechnet das notwendige Versorgungspaket direkt mit der AKV ab. Freiwillige Mehrleistungen können zusätzliche private Kosten verursachen.
08 GELDANLAGE · Wer trägt das Risiko des gemeinsamen Geldes?
2026 werden Verluste von Krankenkassen und weiteren Einrichtungen aus Anlagegeschäften aufgearbeitet. Die Bundesregierung verweist auf strenge gesetzliche Anlagevorgaben; das BAS hat seine Hinweise zur Risikobewertung im September 2026 aktualisiert. Die konkrete Schadenshöhe und mögliche Verantwortlichkeiten sind noch Gegenstand der Aufarbeitung.
Für die AKV entsteht daraus eine andere Frage: Der heutige Gesundheitsfonds sammelt bereits Mittel, verteilt Zuweisungen und hält eine Liquiditätsreserve. Muss eine AKV daneben größere dezentrale Anlagewelten unterhalten – oder könnte die systemweite Reserve stärker zentral geführt werden, während Landesorganisationen nur notwendige operative Liquidität halten?
09 GEGENRECHNUNG · Was kostet die neue AKV-Organisation?
Mit weniger Organisationen verschwinden notwendige Funktionen nicht. Abrechnung, Kontrolle, Rechtsschutz, Beratung, IT, Datenschutz, regionale Versorgungsbeobachtung und Qualitätskontrolle bleiben. Andere Aufgaben könnten entfallen oder sich stark verändern – etwa Kassenwahl, Mitgliederwerbung, Teile der Statusverwaltung oder der heutige Risikostrukturausgleich zwischen konkurrierenden Kassen.
Neu oder stärker würden unter anderem regionale Versorgungsverantwortung, ein möglicher Bedarfsausgleich zwischen Landesorganisationen und die Transformation des bestehenden Systems. Die Umstellung selbst kann erhebliche einmalige Kosten für IT- und Datenmigration, Personal- und Organisationsumbau sowie Vertragsüberleitungen erzeugen.
L.S.-FRAGE
Wenn der Gesundheitsfonds bereits Geld sammelt, verteilt und eine Liquiditätsreserve hält: Welche eigenen Rücklagen und Geldanlagen brauchen Gesundheitsorganisationen daneben überhaupt noch?
DAZUGELERNT · VERWALTUNG & SYSTEMKOSTEN
Gute Verwaltung schützt Zugang, Qualität, Rechtsschutz und gemeinsames Geld. Reformierbar ist vor allem Verwaltung, deren Auslöser entfällt, die denselben Sachverhalt mehrfach prüft oder deren Aufwand keinen entsprechenden Gegenwert erzeugt. Die AKV darf Arbeit nicht nur verschieben – und ihre eigene Organisation nicht kostenlos rechnen.
KOSTEN-LUPE 04 · ZWISCHENBILANZ
Die Mechanismen sind für diesen Prüfdurchgang verstanden – die finanzielle Wirkung bleibt offen. Wir haben wegfallende, bleibende, veränderte und neu entstehende Aufgaben identifiziert. Für eine belastbare Gesamtrechnung fehlen insbesondere Funktionsmengen, Bearbeitungszeiten, Systemkosten und Transformationskosten.
AKV-Einsparung gebucht: 0 €.
Quellen · VERWALTUNG & SYSTEMKOSTEN
- Destatis · Gesundheitsausgabenrechnung · Methoden & Grundlagen
- BMG · Personal- und Verwaltungskosten der GKV
- GKV-Spitzenverband · Fehlverhalten 2022/2023
- BAS · Report 2024 · Widerspruchsverfahren
- BAS · Anlage der Mittel der Sozialversicherungsträger · 07.09.2026
- Deutscher Bundestag · Untersuchung der Verluste bei Anlagegeschäften · 10.09.2026
- § 271 SGB V · Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds