Zum Beispiel Gebäude, Großgerät, IT-System oder eine grundlegende Modernisierung.
KOSTEN · SCHUBLADE 06 · INVESTITIONEN
Was kostet Versorgung, die auch morgen noch funktionieren soll?
Ein MRT ist bezahlt und steuerlich vollständig abgeschrieben – funktioniert aber noch einwandfrei. Muss es deshalb ersetzt werden? Nein. Und umgekehrt bedeutet eine niedrige Investitionsausgabe in einem einzelnen Jahr nicht, dass langfristig kein Erneuerungsbedarf besteht.
Für unsere AKV müssen wir deshalb drei Dinge auseinanderhalten: Investitionsausgabe, wirtschaftliche Nutzungsdauer und nachhaltigen Erneuerungsbedarf.
Genau das nehmen wir jetzt unter die Lupe.
RECHENWERKSTATT · KOSTEN · LUPE 06
INVESTITIONEN
AUSGANGSPUNKT 2024
9,716 Mrd. €weist die Gesundheitsausgabenrechnung als Investitionen aus – zusätzlich zu 528,491 Mrd. € laufenden Gesundheitsausgaben.
Wichtig: Dieser statistische Wert ist nicht automatisch der nachhaltige Investitionsbedarf der notwendigen Versorgung. Investitionen etwa von Arztpraxen können teilweise bereits über Abschreibungsanteile in laufenden Leistungsvergütungen abgebildet sein.ERST DIE BEGRIFFE TRENNEN
Investition, Abschreibung und Ersatz sind nicht dasselbe.
Die steuerliche Abschreibung verteilt Anschaffungskosten über eine angenommene Nutzungsdauer. Sie ist kein Sparkonto für die nächste Anschaffung.
Ein vollständig abgeschriebenes Gerät kann technisch, medizinisch und wirtschaftlich weiterhin nutzbar sein.
Entscheidend sind Versorgungsbedarf, Zustand, Qualität, Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und technische Entwicklung – nicht allein der Buchwert.
GEGENPROBE · DASSELBE MRT
Der Ressourcenbedarf bleibt gleich – der heutige Geldweg nicht.
01 RADIOLOGISCHE PRAXIS · Investition aus der Praxiswirtschaft
Eine Vertragsarztpraxis organisiert Kauf, Kredit oder Leasing grundsätzlich selbst. Steuerlich gelten für die freiberufliche Praxis die allgemeinen Regeln für betriebliche Wirtschaftsgüter. In der vertragsärztlichen Vergütung werden Investitions- und Betriebskosten der Praxen bei der Weiterentwicklung der Vergütung berücksichtigt.
Aber: Es gibt keinen zweckgebundenen „MRT-Anteil“ des GKV-Beitrags, den die Praxis für ein neues Gerät zurücklegen muss. Und das Ende der Abschreibung löst keine automatische Ersatzpflicht aus.
02 PLANKRANKENHAUS · Investition über einen getrennten Finanzierungsweg
Im Krankenhausfinanzierungsgesetz gehören Errichtung, Anschaffung und Wiederbeschaffung langlebiger Anlagegüter zu den Investitionskosten. Für Plankrankenhäuser werden solche Investitionen grundsätzlich öffentlich gefördert; laufende Krankenhausleistungen folgen einem anderen Finanzierungsweg.
Unser Lernpunkt: Die heutige duale Finanzierung ist eine institutionelle Lösung. Sie verändert nicht den medizinischen Ressourcenbedarf.
03 AKV · Erst Bedarf und Kosten, dann Geldquelle
Für die Kostenrechnung interessiert zunächst: Braucht die Versorgung dieses MRT? Wie lange kann der vorhandene Bestand sinnvoll genutzt werden? Wann ist Ersatz oder Modernisierung erforderlich? Wer die Investition später finanziert, gehört in den Finanzierungskreis.
ZEITACHSE
Ein billiges Jahr kann langfristig teuer sein.
Wer notwendige Erneuerung aufschiebt, hat zunächst weniger Investitionsausgaben. Die Ressource kann aber weiter altern; Wartung, Ausfälle oder spätere Ersatzbedarfe können steigen. Umgekehrt ist eine neue Technik nicht automatisch wirtschaftlicher, nur weil sie neu ist.
FÜNF WEGE FÜR LANGLEBIGE RESSOURCEN
Nicht jede Investition bedeutet Wachstum.
Die Ressource erfüllt ihren Zweck weiterhin; laufende Instandhaltung genügt.
Eine notwendige Ressource wird ersetzt, ohne dass deshalb mehr Versorgungskapazität entstehen muss.
Neue Technik kann Versorgung, Arbeitsabläufe oder laufende Kosten verbessern – muss diesen Gegenwert aber zeigen.
Mehr Bedarf kann zusätzliche Gebäude, Geräte oder digitale Kapazität erforderlich machen.
Neue Strukturen können zunächst Investitions- und Übergangskosten erzeugen, selbst wenn später andere laufende Kosten entstehen.
STRESSTEST DIGITALISIERUNG
Auch Software muss durch dieselbe Prüfung.
Digitale Versorgung besteht nicht nur aus einer einmaligen Anschaffung. Hardware, Software, Datenmigration, Schnittstellen, Cybersecurity, Support, Updates und laufende Lizenzen können unterschiedliche Kosten über die Zeit erzeugen.
Deshalb behandeln wir Digitalisierung nicht als pauschale Sparmaßnahme. Eine Investition kann andere Ressourcen ersetzen oder Arbeit erleichtern – gleichzeitig aber neue dauerhafte Kosten schaffen.
DOPPELZÄHLUNGSPRÜFUNG
Investitionen dürfen nicht als zusätzlicher Kostenberg oben drauf.
Ein MRT ist eine Ressource. Sein Kauf ist eine Investition, seine Wartung laufender Aufwand, seine Nutzung erzeugt weitere Kosten und sein späterer Ersatz neuen Investitionsbedarf. Werden Investitionsanteile bereits über Vergütungen oder Preise getragen, dürfen wir sie nicht nochmals vollständig addieren.
Dasselbe gilt für Gebäude, IT und andere langlebige Ressourcen.
DAZUGELERNT · NACH SCHUBLADE 06
Investition ist keine zusätzliche Ressourcenart. Sie beschreibt, wie langlebige notwendige Ressourcen geschaffen, erhalten, ersetzt oder verändert werden. Für unsere Kostenrechnung zählt deshalb nicht nur, was in einem Jahr investiert wurde, sondern was notwendig ist, damit die Versorgung dauerhaft funktioniert.
Neue Architektur: BEDARF → VERSORGUNGSFUNKTIONEN → RESSOURCEN → BEREITSTELLUNG / NUTZUNG → ZEITDIMENSION LANGLEBIGER RESSOURCEN → DOPPELZÄHLUNGSPRÜFUNG → GESAMTKOSTEN.
L.S.-FRAGE
Wie viel müssen wir heute einplanen, damit notwendige Versorgung auch morgen noch zuverlässig funktioniert?
NOCH OFFEN · GELBE FELDER
Drei Größen können wir noch nicht belastbar beziffern.
Nachhaltiger Erneuerungsbedarf: Die statistischen Investitionen eines Jahres zeigen nicht automatisch, was die notwendige Versorgung langfristig an Erneuerung braucht.
Kapitalkosten: Kredit, Leasing oder andere Finanzierungskosten müssen dort berücksichtigt werden, wo sie tatsächlich entstehen – aber nicht ein zweites Mal, wenn sie bereits im Preis oder in der Vergütung stecken.
Finanzierungsweg: Ob Investitionen später über Leistungsvergütung, öffentliche Mittel, einen Fonds oder eine Kombination getragen werden, entscheidet nicht diese Kostenschublade, sondern der Finanzierungskreis.
KOSTEN-LUPE 06 · SCHLUSSBILANZ
Grundprinzip verstanden. Investitionsausgabe, Abschreibung, Restnutzbarkeit und langfristiger Erneuerungsbedarf sind getrennt. Investitionen werden den notwendigen Ressourcen über die Zeit zugeordnet und nicht pauschal zusätzlich auf die Kosten gelegt.
Nachhaltiger Investitionsbedarf noch nicht bezifferbar · finanzielle AKV-Wirkung offen · AKV-Einsparung gebucht: 0 €.
Quellen · INVESTITIONEN
- Destatis · Gesundheitsausgabenrechnung
- § 2 KHG · Begriff der Investitionskosten
- § 4 KHG · wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser
- § 9 KHG · Investitionsförderung der Länder
- § 87 SGB V · vertragsärztliche Vergütung / Investitions- und Betriebskosten
- BMF · AfA-Tabellen
- BMG · Krankenhausfinanzierung