Patient und Arzt sprechen sich per Video. Das Gespräch findet aus der Ferne statt – medizinische Beratung und Behandlung können trotzdem folgen.
SYSTEMATLAS
02 · MEINE BEHANDLUNG
Was kann bei meiner Behandlung heute schon digital stattfinden?
Ein Arztgespräch kann per Video stattfinden. Gesundheitswerte können zu Hause gemessen und medizinisch überwacht werden. Und bestimmte Apps können Teil einer Behandlung sein.
Aber was verändert sich dadurch wirklich – und entsteht daraus auch bessere oder zusätzliche Versorgung?
FRAGEN & ANTWORTEN
Wo möchtest du genauer hinschauen?
Antwort direkt öffnen. Die jeweils zuvor geöffnete Frage schließt automatisch.
01Was kann bei meiner Behandlung heute schon virtuell stattfinden?
Digitalisierung verändert nicht nur Akten und Formulare. Sie kann auch verändern, wie medizinische Versorgung stattfindet.
Gesundheitswerte werden zu Hause erhoben, übertragen und medizinisch bewertet. Fachbegriff: Telemonitoring.
Bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen können ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden.
Der Arztkontakt kann virtuell stattfinden. Die Daten, Verordnungen und Informationswege dahinter müssen digital funktionieren.
02Kann ich mit einem Arzt sprechen, ohne in die Praxis zu gehen?
Ja. Das gute alte Ferngespräch gibt es inzwischen auch in der Medizin – nur mit Bild.
Bei einer Videosprechstunde sprechen Patient und Arzt über eine geschützte Videoverbindung. Es bleibt nicht unbedingt beim Gespräch: Je nach Situation kann der Arzt medizinisch beraten, eine Diagnose stellen, Medikamente verordnen, eine Arbeitsunfähigkeit feststellen oder eine weitere Behandlung veranlassen.
Mein Arzt – nur an einem anderen Ort
Die Praxis bietet selbst eine Videosprechstunde an. Die Behandlung bleibt in meiner bekannten Versorgung.
Ein verfügbarer Arzt
Über einen telemedizinischen Dienst kann ein anderer zugelassener Arzt die virtuelle Behandlung übernehmen. Der Zugang kann dadurch zeitlich und räumlich flexibler werden.
Das Gespräch ist der Kontaktweg. Medizinisch kann daraus mehr werden: Beratung, Diagnose, Verordnung, Krankschreibung oder die Empfehlung, doch eine Praxis oder Klinik aufzusuchen.
Zeiten und Arbeitsorte werden flexibler organisiert, sodass zusätzliche Kontakte möglich werden.
Der virtuelle Kontakt ersetzt lediglich einen anderen Arztkontakt oder beansprucht dieselbe knappe ärztliche Zeit an anderer Stelle.
Erhöht die Fernbehandlung tatsächlich die verfügbare Versorgungszeit – oder verteilt sie vorhandene Arztzeit nur anders?
Diese Frage lässt sich nicht allein aus der Zahl der Videosprechstunden beantworten. Dafür müsste untersucht werden, was mit Arztzeit, Wartezeiten, zusätzlichen Terminen und der Versorgung anderer Patienten geschieht.
Wer sich an eine Hausarztpraxis bindet, unterliegt besonderen Regeln. Die Frage nach Bindung, Gegenleistung, Erreichbarkeit und Koordination wird deshalb im Bereich Hausarztversorgung behandelt.
03Kann eine App Teil meiner Behandlung sein?
Bestimmte digitale Gesundheitsanwendungen – DiGA – können verordnet und von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden.
Eine DiGA ist nicht einfach irgendeine Gesundheits-App. Sie muss bestimmte Anforderungen erfüllen und einen positiven Versorgungseffekt nachweisen oder zunächst im Rahmen einer Erprobung untersuchen lassen.
Eine digitale Anwendung kann zunächst zugelassen werden, während ihr Nutzen weiter geprüft wird. Reicht der Nachweis nicht aus, muss sie nicht dauerhaft im Verzeichnis bleiben.
04Kann mein Gesundheitszustand aus der Ferne überwacht werden?
Ja. Fachlich spricht man von Telemonitoring – verständlicher gesagt: Fernüberwachung.
Ein Beispiel ist die Betreuung ausgewählter Patientinnen und Patienten mit Herzschwäche. Gesundheitswerte werden regelmäßig zu Hause erhoben und an ein telemedizinisches Zentrum übertragen.
Entscheidend ist, ob Veränderungen erkannt werden und daraus rechtzeitig eine medizinische Reaktion folgt.
Für definierte Patientengruppen mit Herzinsuffizienz gehört Telemonitoring bereits zur vertragsärztlichen Versorgung. Studien zeigen, dass ein gut organisiertes Modell Krankenhausbelastung und Sterblichkeit beeinflussen kann. Diese Ergebnisse gelten aber nicht automatisch für jede Erkrankung und jedes Telemonitoring-Angebot.
05Wo liegen die Grenzen von Ferndiagnose und digital unterstützter Behandlung?
Auch aus der Ferne kann ein Arzt zu einer medizinischen Einschätzung oder Diagnose kommen. Nicht jede Situation eignet sich dafür. Körperliche Untersuchungen, bestimmte diagnostische Verfahren und Eingriffe brauchen weiterhin einen realen Ort und unmittelbaren Kontakt.
Beratung, Verlaufskontrollen oder bestimmte Diagnosen können ohne Praxisbesuch möglich sein.
Wo Abtasten, apparative Untersuchung oder Behandlung am Körper erforderlich sind, reicht der virtuelle Kontakt nicht aus.
QUELLEN & VERTIEFUNG
Zum Nachlesen
Für diesen Bereich wurden insbesondere Informationen von KBV und G-BA zur Videosprechstunde und zum Telemonitoring, das DiGA-Verzeichnis des BfArM sowie öffentlich zugängliche Informationen zu Hausarztverträgen und TeleClinic herangezogen. Einzelne Modelle und ihre Wirkungen werden im Systematlas getrennt betrachtet und nicht pauschal gleichgesetzt.