Die Abrechnung läuft im Hintergrund.
Bei vielen normalen Kassenleistungen zeigt die Patientin oder der Patient die Gesundheitskarte. Die Praxis erbringt die Leistung und rechnet sie im vertragszahnärztlichen System ab. Grundlage ist der BEMA.

DREI GELDWEGE · KURZ ERKLÄRT
Bei vielen normalen Kassenleistungen zeigt die Patientin oder der Patient die Gesundheitskarte. Die Praxis erbringt die Leistung und rechnet sie im vertragszahnärztlichen System ab. Grundlage ist der BEMA.
Zur Kassenleistung kann eine zusätzliche oder private Leistung kommen. Den nicht von der GKV getragenen Anteil bezahle ich selbst.
Beim Zahnersatz treffen Festzuschuss der Krankenkasse, möglicher Eigenanteil, zahnärztliche Leistung und zahntechnische Leistung aufeinander.
KASSENANTEIL + EIGENER ANTEIL
Welche Kosten selbst zu tragen sind, muss vor der Behandlung nachvollziehbar vereinbart werden.
SONDERFALL ZAHNERSATZ
Meine Zahnarztrechnung besteht also nicht zwangsläufig nur aus Geld für die Zahnarztpraxis.
MEIN KONKRETER FALL
Vor der Behandlung wird der Heil- und Kostenplan erstellt. Die Krankenkasse setzt den Festzuschuss fest. Nach der Behandlung ergibt sich daraus – abhängig von der gewählten Versorgung – mein verbleibender Eigenanteil.
Derselbe Zahn – aber mehrere Rechnungs- und Geldwege.
DAZUGELERNT
Eine normale Kassenbehandlung, eine zusätzliche Leistung und Zahnersatz werden nicht auf dieselbe Weise bezahlt.
KASSENLEISTUNG → gemeinschaftlich finanziert
ZUSATZLEISTUNG → selbst bezahlt
ZAHNERSATZ → Zuschuss + möglicher Eigenanteil
Wir wissen jetzt, wer entscheidet – und wie das Geld fließt. Aber erreicht die vorhandene Versorgung auch jeden Menschen?
QUELLEN · STAND 19.09.2026