04 · MEINE ZÄHNE STEHEN NICHT RICHTIG

Kieferorthopädie

Wann wird aus einer Fehlstellung eine Kassenleistung?

Zähne können schief stehen. Ein Kiefer kann sich ungünstig entwickeln. Das kann die Funktion beeinträchtigen – manchmal stört aber vor allem das Aussehen.

Nicht jede Fehlstellung muss behandelt werden. Und nicht jede mögliche Behandlung bezahlt die Krankenkasse.

Wo zieht das Gesundheitssystem die Grenze zwischen medizinisch notwendiger Behandlung und persönlichem Wunsch?

WO BIN ICH IM LEBENSBOGEN?

01Ich sorge vor
→
02Mein Zahn wird krank
→
03Mein Zahn fehlt
→
04Zähne / Kiefer stehen nicht richtig
→
05Ich kann mich nicht mehr allein kümmern

ZUERST DER BEFUND

Nicht die Zahnspange entscheidet.

Kann ich richtig kauen und beißen?Kann ich ungestört sprechen?Sind Atmung oder Mundschluss beeinträchtigt?Droht eine erhebliche funktionelle Beeinträchtigung?

Entscheidend ist nicht zuerst: „Sind meine Zähne gerade?“ Sondern: „Wie schwer ist die Fehlstellung – und was bewirkt sie?“

DIE MESSLATTE BEI KINDERN UND JUGENDLICHEN

KIG – fünf Stufen.

KIG 1leichte Fehlstellung
KIG 2geringer Behandlungsbedarf
KIG 3ausgeprägte Fehlstellung
KIG 4starke Fehlstellung
KIG 5sehr starke Fehlstellung
KIG 1–2keine reguläre GKV-Kieferorthopädie| Grenze |KIG 3–5GKV-Leistung bei erfüllten Voraussetzungen

Das System braucht eine Grenze, weil entschieden werden muss, ab welchem Schweregrad die Solidargemeinschaft eine Behandlung finanziert.

EINE ZWEITE GRENZE

Warum spielt das Alter eine Rolle?

UNTER 18Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag

Liegt der erforderliche Behandlungsbedarf vor, kann die kieferorthopädische Behandlung GKV-Leistung sein.

AB 18Deutlich engere Voraussetzungen

Grundsätzlich keine GKV-Kieferorthopädie mehr. Ausnahme: schwere Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern.

L.S.-FRAGE

Warum kann dieselbe Fehlstellung vor dem 18. Geburtstag Kassenleistung sein – und danach grundsätzlich nicht mehr?

DER GESETZLICHE EIGENANTEIL

Erst mitbezahlen – später zurückbekommen.

BEHANDLUNG BEGINNT
→
20 %zunächst Eigenanteil
bei weiteren gleichzeitig behandelten Kindern 10 %
→
ABSCHLUSSmedizinisch erforderliche Behandlung abgeschlossen
→
ERSTATTUNGKrankenkasse zahlt gesetzlichen Eigenanteil zurück

Wichtig: Dieser Eigenanteil funktioniert anders als der Eigenanteil beim Zahnersatz.

L.S.-FRAGE

Braucht ein solidarisches Gesundheitssystem finanzielle Anreize, damit eine medizinisch notwendige Behandlung konsequent zu Ende geführt wird?

KASSE UND PRIVATE WAHL

Warum kann trotz Kassenbehandlung eine Privatrechnung entstehen?

01KASSENLEISTUNG

Die medizinisch notwendige vertragszahnärztliche Behandlung.

→ Krankenkasse
02MEHRLEISTUNG

Die Kassenbehandlung wird in anderer oder aufwendigerer Form erbracht.

→ Kasse: GKV-Anteil→ Ich: Mehrkosten
03ZUSATZLEISTUNG

Eine Leistung geht über den vorgesehenen GKV-Leistungsumfang hinaus.

→ Ich: selbst bezahlen

DIE SCHWIERIGSTE GRENZE

Medizin oder Aussehen?

FUNKTION←────────────→AUSSEHEN

Eine Behandlung kann medizinische und ästhetische Wirkungen zugleich haben. Das Gesundheitssystem muss trotzdem entscheiden, ab wann sie gemeinschaftlich finanziert wird.

L.S.-FRAGE

Wann muss die Solidargemeinschaft etwas bezahlen, das medizinisch sinnvoll sein kann und gleichzeitig das Aussehen verändert?

PRAXISFALL

Meine 14-jährige Tochter hat schiefe Zähne.

KIG 2Familie möchte eine Korrektur.→ keine reguläre GKV-Leistung
ODER
KIG 4Voraussetzungen liegen vor.→ Behandlungsplan → GKV-Behandlung → Eigenanteil → Erstattung nach Abschluss

Zusätzlich kann die Familie entscheiden, ob sie Leistungen wünscht, die über die Kassenbehandlung hinausgehen.

DAZUGELERNT

Nicht jede Fehlstellung ist eine Krankheit.

Bei der Kieferorthopädie entscheidet nicht allein, ob Zähne oder Kiefer von einer idealen Stellung abweichen. Entscheidend sind unter anderem Schweregrad, funktionelle Beeinträchtigung und Alter.

Befund→Schweregrad→Alter→Leistungsanspruch

DAS SYSTEM PRÜFT SEINE EIGENEN REGELN

Auch die Messlatte kann sich verändern.

Der Gesetzgeber hat den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, bis Ende 2027 zu überprüfen, ob die heutigen KIG und Behandlungsbedarfsgrade noch dem aktuellen Stand medizinischer Erkenntnisse entsprechen.

Grenze setzen→Erfahrungen sammeln→neue Erkenntnisse prüfen→Grenze überprüfen

TEILBILANZ

Was haben wir gelernt?

SchweregradNicht jede Fehlstellung wird gemeinschaftlich finanziert.
AlterBei Erwachsenen gelten deutlich engere Voraussetzungen.
EigenanteilDer gesetzliche Anteil während der Behandlung ist grundsätzlich rückzahlbar.
Private WahlKassenleistung und freiwillige Mehr- oder Zusatzleistungen können nebeneinander bestehen.
GrenzenFunktion und Aussehen lassen sich nicht immer sauber trennen.
LernenAuch die Kriterien selbst können überprüft und verändert werden.

Bis hierhin konnten wir weitgehend selbst vorsorgen, entscheiden und Behandlungen durchführen lassen.

Was passiert mit unserer Zahngesundheit, wenn wir genau das irgendwann nicht mehr allein können?05 · Ich kann mich nicht mehr allein kümmern →
Quellen & Datenbasis

Grundlagen: Gemeinsamer Bundesausschuss und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung zu kieferorthopädischer Behandlung, KIG, Altersgrenzen, Eigenanteil sowie Mehr- und Zusatzleistungen. Gesetzesauftrag zur Überprüfung der KIG bis Ende 2027. Stand: September 2026.