TÜR 2 · HILFE FINDEN & BEHANDELN

Psychische Gesundheit

Ich brauche Hilfe.

Aber wohin gehe ich jetzt?

Vielleicht merke ich selbst, dass etwas nicht stimmt. Vielleicht sagt mir jemand, dass ich mich verändert habe. Vielleicht komme ich im Alltag nicht mehr zurecht.

Ich muss noch nicht wissen, was mir fehlt – und ich muss auch nicht wissen, welche Fachperson dafür zuständig ist.

Ich brauche zunächst jemanden, der mit mir herausfindet: Was ist los? Welche Hilfe brauche ich? Wo bekomme ich sie?

ERSTE ANLAUFSTELLEABKLÄRENHILFE FINDENBEHANDELNWEITERBEGLEITEN

01 · ERSTE ANLAUFSTELLE

Wo kann ich mich zuerst hinwenden?

Es gibt nicht die eine Eingangstür.

HAUS- ODER KINDERARZTMedizinisch einordnen

Beschwerden einordnen, körperliche Ursachen prüfen, erste Hilfe anbieten und weitere Behandlung veranlassen.

PSYCHOTHERAPEUTISCHE SPRECHSTUNDEPsychotherapeutisch abklären

Auch sie kann ein erster Zugang sein. Dafür ist grundsätzlich keine Überweisung erforderlich.

116117Terminvermittlung

Kann bei der Suche beziehungsweise Vermittlung bestimmter psychotherapeutischer Termine helfen.

Die erste Anlaufstelle muss noch nicht die Stelle sein, die mich anschließend behandelt.

02 · ORIENTIERUNG

Wer macht eigentlich was?

HAUS-/KINDERARZT

medizinisch abklären · körperliche Ursachen mitdenken · Medikamente verordnen · weiterleiten

PSYCHOTHERAPEUT

psychische Erkrankungen diagnostizieren und psychotherapeutisch behandeln · keine Medikamente verordnen

PSYCHIATER

Arzt für psychische Erkrankungen · diagnostizieren · medizinisch behandeln · Medikamente verordnen · gegebenenfalls Psychotherapie

PSYCHOLOGE

hat Psychologie studiert · ist dadurch allein noch nicht zur heilkundlichen Psychotherapie berechtigt

Bei Kindern und Jugendlichen gibt es entsprechend spezialisierte ärztliche und psychotherapeutische Angebote.

Ich muss nicht selbst entscheiden, welchen dieser Berufe ich brauche.

03 · ABKLÄREN

Wer entscheidet, was ich brauche?

Eine Diagnose entsteht nicht aus einem einzelnen Symptom. Fachleute schauen beispielsweise: Welche Beschwerden bestehen? Seit wann? Wie stark beeinträchtigen sie den Alltag? Gibt es körperliche Ursachen? Welche Belastungen gibt es? Was hilft bereits? Welche Behandlung kommt infrage?

Diagnose bedeutet noch nicht automatisch Psychotherapie.
BERATUNGPSYCHOTHERAPIEMEDIKAMENTEKOMBINATIONENSOZIALPSYCHIATRISCHE HILFETAGESKLINIKSTATIONÄRE BEHANDLUNGREHABILITATION

Und manchmal ergibt die Abklärung auch: Es liegt keine psychische Erkrankung vor – Unterstützung kann trotzdem sinnvoll sein.

04 · PSYCHOTHERAPIE

Wie komme ich zu einer Psychotherapie?

1Psychotherapeutische Sprechstundeerste Einschätzung
2Wenn Behandlung erforderlich istpassende Therapieform / weitere Abklärung
3Wenn ein Therapieplatz verfügbar istBehandlung
Ersttermin ≠ Therapieplatz

Eine vermittelte psychotherapeutische Sprechstunde bedeutet noch nicht, dass anschließend beim selben Therapeuten unmittelbar eine längerfristige Therapie beginnen kann.

L.S.-FRAGE

Was passiert zwischen „Ich brauche Therapie“ und „Ich habe einen Therapieplatz“?

05 · MEHR HILFE

Was geschieht, wenn ambulante Hilfe nicht reicht?

Je nach Erkrankung und Situation kann Behandlung unterschiedlich organisiert sein.

AMBULANTZu Hause leben

Der Mensch lebt zu Hause und kommt zur Behandlung.

TAGESKLINISCHTagsüber Klinik

Behandlung tagsüber in einer Klinik, abends wieder zu Hause.

STATIONÄRAufnahme in einer Klinik

Behandlung und Betreuung finden für eine Zeit vollständig in der Klinik statt.

Daneben gibt es spezialisierte Angebote wie psychiatrische Institutsambulanzen und bei bestimmten schweren Erkrankungen komplexe oder aufsuchende Versorgung.

06 · AKUTE KRISE

Und wenn es akut wird?

Manche Situationen können nicht auf einen regulären Termin warten.

Bei einer schweren psychischen Krise können beispielsweise ärztlicher Bereitschaftsdienst, Krisendienste oder psychiatrische Notfallangebote Anlaufstellen sein.

Bei unmittelbarer Gefahr für sich selbst oder andere: 112.

Der Krisenweg ist keine letzte Stufe einer Treppe. Er kann an jeder Stelle notwendig werden.

07 · WEITERBEGLEITEN

Und danach?

Behandlung endet nicht zwangsläufig mit dem letzten Therapietermin oder der Entlassung aus einer Klinik.

AMBULANTE WEITERBEHANDLUNGPSYCHOSOZIALE UNTERSTÜTZUNGSOZIOTHERAPIEREHABILITATIONNACHSORGESELBSTHILFE

Je nach Bedarf können mehrere Systeme beteiligt sein. Wer für welche Hilfe zuständig ist und warum Übergänge manchmal schwierig sind, zeigt Tür 3.

THEMENKARTE

Der Patientenweg auf einen Blick

MIR GEHT ES PSYCHISCH NICHT GUTERSTE ANLAUFSTELLE
Haus-/Kinderarzt · psychotherapeutische Sprechstunde
ABKLÄRUNGWELCHE HILFE BRAUCHE ICH?
UNTERSTÜTZUNGAMBULANTE BEHANDLUNGSPEZIALISIERTE / KLINISCHE BEHANDLUNG
WEITERBEGLEITUNG / NACHSORGE

L.S.-FRAGE

Ist Hilfe vorhanden – oder ist sie auch erreichbar?

L.S.-FRAGE

Wer sorgt eigentlich dafür, dass ein Mensch die Hilfe bekommt, die er tatsächlich braucht?

FAQ

Fragen, die noch offenbleiben können

Kann ich mir einen Psychotherapeuten selbst aussuchen?

Grundsätzlich kann ich selbst nach einer passenden psychotherapeutischen Praxis suchen. Für gesetzlich Versicherte ist zusätzlich wichtig, ob die Praxis an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnimmt. Und selbst dann bedeutet freie Wahl nicht automatisch, dass dort gerade ein Therapieplatz verfügbar ist.

Muss ich nach der psychotherapeutischen Sprechstunde bei diesem Therapeuten bleiben?

Nein. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient zunächst der Abklärung. Sie verpflichtet nicht dazu, eine mögliche weitere Behandlung in derselben Praxis fortzusetzen – und ein Sprechstundentermin bedeutet auch nicht automatisch, dass dort ein Therapieplatz frei ist.

Was ist, wenn ich keinen Therapieplatz finde?

Dann kann es sinnvoll sein, weitere Praxen anzufragen und sich bei der Suche unterstützen zu lassen, zum Beispiel über die Terminservicestelle 116117. Je nach Dringlichkeit und Situation können auch andere ambulante oder spezialisierte Hilfen infrage kommen. Warum Therapieplätze regional unterschiedlich erreichbar sind, betrachten wir in Tür 3.

Werden meine Angehörigen in die Behandlung einbezogen?

Das hängt unter anderem vom Alter, von der Behandlungssituation und vom Einverständnis der behandelten Person ab. Bei Kindern und Jugendlichen spielen Eltern oder andere Sorgeberechtigte häufig eine wichtige Rolle. Bei Erwachsenen gilt grundsätzlich die Schweigepflicht; Angehörige erhalten nicht automatisch Informationen über die Behandlung.

„Hilfe gibt es. Aber wie wird entschieden, wo, wie viel und für wen?“

Wer bezahlt welche Hilfe – und warum kann Versorgung vorhanden und trotzdem schwer erreichbar sein?

Weiter zu Tür 3 · Das System dahinter →