Beschwerden einordnen, körperliche Ursachen prüfen, erste Hilfe anbieten und weitere Behandlung veranlassen.
Psychische Gesundheit
Ich brauche Hilfe.
Aber wohin gehe ich jetzt?
Vielleicht merke ich selbst, dass etwas nicht stimmt. Vielleicht sagt mir jemand, dass ich mich verändert habe. Vielleicht komme ich im Alltag nicht mehr zurecht.
Ich muss noch nicht wissen, was mir fehlt – und ich muss auch nicht wissen, welche Fachperson dafür zuständig ist.
Ich brauche zunächst jemanden, der mit mir herausfindet: Was ist los? Welche Hilfe brauche ich? Wo bekomme ich sie?
01 · ERSTE ANLAUFSTELLE
Wo kann ich mich zuerst hinwenden?
Es gibt nicht die eine Eingangstür.
Auch sie kann ein erster Zugang sein. Dafür ist grundsätzlich keine Überweisung erforderlich.
Kann bei der Suche beziehungsweise Vermittlung bestimmter psychotherapeutischer Termine helfen.
02 · ORIENTIERUNG
Wer macht eigentlich was?
medizinisch abklären · körperliche Ursachen mitdenken · Medikamente verordnen · weiterleiten
psychische Erkrankungen diagnostizieren und psychotherapeutisch behandeln · keine Medikamente verordnen
Arzt für psychische Erkrankungen · diagnostizieren · medizinisch behandeln · Medikamente verordnen · gegebenenfalls Psychotherapie
hat Psychologie studiert · ist dadurch allein noch nicht zur heilkundlichen Psychotherapie berechtigt
Bei Kindern und Jugendlichen gibt es entsprechend spezialisierte ärztliche und psychotherapeutische Angebote.
03 · ABKLÄREN
Wer entscheidet, was ich brauche?
Eine Diagnose entsteht nicht aus einem einzelnen Symptom. Fachleute schauen beispielsweise: Welche Beschwerden bestehen? Seit wann? Wie stark beeinträchtigen sie den Alltag? Gibt es körperliche Ursachen? Welche Belastungen gibt es? Was hilft bereits? Welche Behandlung kommt infrage?
Und manchmal ergibt die Abklärung auch: Es liegt keine psychische Erkrankung vor – Unterstützung kann trotzdem sinnvoll sein.
04 · PSYCHOTHERAPIE
Wie komme ich zu einer Psychotherapie?
Eine vermittelte psychotherapeutische Sprechstunde bedeutet noch nicht, dass anschließend beim selben Therapeuten unmittelbar eine längerfristige Therapie beginnen kann.
L.S.-FRAGE
Was passiert zwischen „Ich brauche Therapie“ und „Ich habe einen Therapieplatz“?
05 · MEHR HILFE
Was geschieht, wenn ambulante Hilfe nicht reicht?
Je nach Erkrankung und Situation kann Behandlung unterschiedlich organisiert sein.
Der Mensch lebt zu Hause und kommt zur Behandlung.
Behandlung tagsüber in einer Klinik, abends wieder zu Hause.
Behandlung und Betreuung finden für eine Zeit vollständig in der Klinik statt.
Daneben gibt es spezialisierte Angebote wie psychiatrische Institutsambulanzen und bei bestimmten schweren Erkrankungen komplexe oder aufsuchende Versorgung.
06 · AKUTE KRISE
Und wenn es akut wird?
Manche Situationen können nicht auf einen regulären Termin warten.
Bei einer schweren psychischen Krise können beispielsweise ärztlicher Bereitschaftsdienst, Krisendienste oder psychiatrische Notfallangebote Anlaufstellen sein.
Bei unmittelbarer Gefahr für sich selbst oder andere: 112.
07 · WEITERBEGLEITEN
Und danach?
Behandlung endet nicht zwangsläufig mit dem letzten Therapietermin oder der Entlassung aus einer Klinik.
Je nach Bedarf können mehrere Systeme beteiligt sein. Wer für welche Hilfe zuständig ist und warum Übergänge manchmal schwierig sind, zeigt Tür 3.
THEMENKARTE
Der Patientenweg auf einen Blick
Haus-/Kinderarzt · psychotherapeutische Sprechstunde↓ABKLÄRUNG↓WELCHE HILFE BRAUCHE ICH?↓
L.S.-FRAGE
Ist Hilfe vorhanden – oder ist sie auch erreichbar?
L.S.-FRAGE
Wer sorgt eigentlich dafür, dass ein Mensch die Hilfe bekommt, die er tatsächlich braucht?
FAQ
Fragen, die noch offenbleiben können
Kann ich mir einen Psychotherapeuten selbst aussuchen?
Grundsätzlich kann ich selbst nach einer passenden psychotherapeutischen Praxis suchen. Für gesetzlich Versicherte ist zusätzlich wichtig, ob die Praxis an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnimmt. Und selbst dann bedeutet freie Wahl nicht automatisch, dass dort gerade ein Therapieplatz verfügbar ist.
Muss ich nach der psychotherapeutischen Sprechstunde bei diesem Therapeuten bleiben?
Nein. Die psychotherapeutische Sprechstunde dient zunächst der Abklärung. Sie verpflichtet nicht dazu, eine mögliche weitere Behandlung in derselben Praxis fortzusetzen – und ein Sprechstundentermin bedeutet auch nicht automatisch, dass dort ein Therapieplatz frei ist.
Was ist, wenn ich keinen Therapieplatz finde?
Dann kann es sinnvoll sein, weitere Praxen anzufragen und sich bei der Suche unterstützen zu lassen, zum Beispiel über die Terminservicestelle 116117. Je nach Dringlichkeit und Situation können auch andere ambulante oder spezialisierte Hilfen infrage kommen. Warum Therapieplätze regional unterschiedlich erreichbar sind, betrachten wir in Tür 3.
Werden meine Angehörigen in die Behandlung einbezogen?
Das hängt unter anderem vom Alter, von der Behandlungssituation und vom Einverständnis der behandelten Person ab. Bei Kindern und Jugendlichen spielen Eltern oder andere Sorgeberechtigte häufig eine wichtige Rolle. Bei Erwachsenen gilt grundsätzlich die Schweigepflicht; Angehörige erhalten nicht automatisch Informationen über die Behandlung.
„Hilfe gibt es. Aber wie wird entschieden, wo, wie viel und für wen?“