Haus- und Kinderärzte · psychiatrische Praxen · psychotherapeutische Praxen · weitere ambulante Angebote
Psychische Gesundheit
Hilfe ist da.
Aber wie kommt sie zum Menschen?
Wir haben bisher gesehen, wie psychische Belastungen erkannt werden können und welche Wege zu Unterstützung und Behandlung führen.
Doch hinter diesem Weg arbeitet ein System, das festlegt: Wer darf behandeln? Wo dürfen Praxen entstehen? Welche Leistungen bezahlt die Krankenkasse? Wer koordiniert verschiedene Hilfen? Und was passiert, wenn rechnerische Versorgung und tatsächliche Erreichbarkeit auseinanderfallen?
L.S.-FRAGE
Wenn Hilfe gebraucht wird, wer sorgt eigentlich dafür, dass genügend Hilfe erreichbar ist?
01 · VERSORGUNGSSYSTEM
Wer gehört überhaupt dazu?
Psychiatrische und psychosomatische Kliniken · Tageskliniken · psychiatrische Institutsambulanzen
Sozialpsychiatrische Dienste · Beratungsstellen · Soziotherapie · Rehabilitation · Selbsthilfe und weitere Angebote
Die Angebote gehören nicht alle zum selben Leistungssystem und werden nicht alle auf dieselbe Weise geplant und finanziert.
02 · BEDARFSPLANUNG
Wer bestimmt, wie viele Psychotherapeuten es gibt?
Wer regulär gesetzlich Versicherte psychotherapeutisch behandeln und mit der GKV abrechnen will, braucht einen Zugang zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Dafür spielt die Bedarfsplanung eine zentrale Rolle.
03 · BRUCHPRÜFUNG
„Gut versorgt“ – und trotzdem kein Therapieplatz?
Beides kann gleichzeitig vorkommen. Ein rechnerischer Versorgungsgrad sagt noch nicht, wann für einen einzelnen Menschen tatsächlich ein passender Therapieplatz verfügbar ist. Auch tatsächliche Arbeitszeiten, angebotene Leistungen und regionale Verteilung spielen für die Erreichbarkeit eine Rolle.
L.S.-FRAGE
Was sollte „ausreichend versorgt“ eigentlich bedeuten: genügend zugelassene Sitze – oder Hilfe innerhalb einer vertretbaren Zeit?
04 · FINANZIERUNG
Wer bezahlt welche Hilfe?
Zum Beispiel ärztliche Behandlung · Psychotherapie · Medikamente · Krankenhaus · bestimmte weitere Leistungen
Zum Beispiel Jugendhilfe oder Rehabilitation.
Zum Beispiel Beratungs-, Krisen- und Unterstützungsangebote.
Ein Beispiel ist die Soziotherapie: Bei schwerer psychischer Erkrankung kann sie unter bestimmten Voraussetzungen helfen, notwendige Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen und zu koordinieren.
Das Finanzierungssystem fragt zusätzlich: Warum braucht er diese Hilfe – und welchem Leistungssystem ist sie zugeordnet?
05 · KOORDINATION
Wer hält die Fäden zusammen?
Ein Mensch mit schwerer psychischer Erkrankung kann gleichzeitig mehrere Hilfen brauchen: Psychiatrie, Psychotherapie, Medikamente, Unterstützung im Alltag, Klinik, Rehabilitation oder soziale Hilfe.
Es gibt dafür verschiedene Koordinationsinstrumente und für bestimmte schwer psychisch erkrankte Menschen auch berufsgruppenübergreifende koordinierte Versorgungsangebote. Einen einzigen persönlichen Lotsen für jeden Menschen gibt es jedoch nicht automatisch.
L.S.-FRAGE
Je mehr Hilfe ein Mensch braucht – desto mehr Stellen muss er möglicherweise miteinander verbinden. Wer kann das leisten, wenn er gerade psychisch schwer belastet ist?
06 · BRUCHSTELLEN
Wo kann das System brechen?
07 · THEMENKARTE
Was muss beim Menschen zusammenkommen?
FAQ
Fragen, die noch offenbleiben können
Was bedeutet „Überversorgung“, wenn Menschen trotzdem keinen Therapieplatz finden?
„Überversorgung“ ist zunächst ein Begriff der Bedarfsplanung und beschreibt einen rechnerischen Versorgungsgrad. Er bedeutet nicht automatisch, dass jeder Mensch kurzfristig einen passenden Therapieplatz findet.
Kann ein Psychotherapeut auch ohne Kassenzulassung behandeln?
Ja. Psychotherapeutische Behandlung kann auch außerhalb der regulären vertragspsychotherapeutischen Versorgung angeboten werden, zum Beispiel für Privatversicherte oder Selbstzahlende. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine gesetzliche Krankenkasse Kosten übernimmt, ist davon zu unterscheiden.
Wer ist für die Versorgung in meiner Region verantwortlich?
Es gibt nicht eine einzige verantwortliche Stelle. Je nach Angebot wirken unter anderem gemeinsame Selbstverwaltung, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Länder, Kommunen und unterschiedliche Leistungsträger zusammen.
Was passiert, wenn mehrere Leistungssysteme gleichzeitig zuständig sind?
Dann können Abstimmung und Übergänge notwendig werden. Je nach Situation gibt es Beratungs-, Koordinations- oder Unterstützungsangebote. Welche Stelle konkret zuständig ist, hängt von der benötigten Leistung und ihrer gesetzlichen Zuordnung ab.
ZWISCHENBILANZ · PSYCHISCHE GESUNDHEIT
Psychische Gesundheitsversorgung funktioniert nicht allein dann, wenn Angebote vorhanden sind. Sie funktioniert dann, wenn ein Mensch die passende Hilfe erkennen, erreichen und tatsächlich nutzen kann.
Historische Karte: Was hat sich in rund 100 Jahren verändert? →