TÜR 3 · DAS SYSTEM DAHINTER

Psychische Gesundheit

Hilfe ist da.

Aber wie kommt sie zum Menschen?

Wir haben bisher gesehen, wie psychische Belastungen erkannt werden können und welche Wege zu Unterstützung und Behandlung führen.

Doch hinter diesem Weg arbeitet ein System, das festlegt: Wer darf behandeln? Wo dürfen Praxen entstehen? Welche Leistungen bezahlt die Krankenkasse? Wer koordiniert verschiedene Hilfen? Und was passiert, wenn rechnerische Versorgung und tatsächliche Erreichbarkeit auseinanderfallen?

BEDARFPLANUNGANGEBOTZUGANGBEHANDLUNG

L.S.-FRAGE

Wenn Hilfe gebraucht wird, wer sorgt eigentlich dafür, dass genügend Hilfe erreichbar ist?

01 · VERSORGUNGSSYSTEM

Wer gehört überhaupt dazu?

AMBULANTBehandlung ohne Klinikaufenthalt

Haus- und Kinderärzte · psychiatrische Praxen · psychotherapeutische Praxen · weitere ambulante Angebote

KLINISCHBehandlung in und an Kliniken

Psychiatrische und psychosomatische Kliniken · Tageskliniken · psychiatrische Institutsambulanzen

ERGÄNZEND / BEGLEITENDUnterstützen und stabilisieren

Sozialpsychiatrische Dienste · Beratungsstellen · Soziotherapie · Rehabilitation · Selbsthilfe und weitere Angebote

Psychische Gesundheitsversorgung ist kein einzelnes System aus Psychotherapeuten und Kliniken.

Die Angebote gehören nicht alle zum selben Leistungssystem und werden nicht alle auf dieselbe Weise geplant und finanziert.

02 · BEDARFSPLANUNG

Wer bestimmt, wie viele Psychotherapeuten es gibt?

Wer regulär gesetzlich Versicherte psychotherapeutisch behandeln und mit der GKV abrechnen will, braucht einen Zugang zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Dafür spielt die Bedarfsplanung eine zentrale Rolle.

BUNDPlanungsregelnDer Gemeinsame Bundesausschuss gibt den bundesweiten Rahmen vor.
LAND / REGIONBedarfspläneVersorgung wird in Planungsbereichen betrachtet.
VERSORGUNGSGRADRechnerische KapazitätWie viele zugelassene Behandler stehen rechnerisch zur Verfügung?
ZULASSUNGWeitere Sitze?Die Planung beeinflusst, ob zusätzliche Zulassungen möglich sind.
Bedarfsplanung plant Versorgungskapazität – nicht meinen persönlichen Therapieplatz.

03 · BRUCHPRÜFUNG

„Gut versorgt“ – und trotzdem kein Therapieplatz?

DAS PLANUNGSSYSTEM SAGTDer Planungsbereich ist rechnerisch ausreichend versorgt.
DER MENSCH SAGTIch finde trotzdem keinen Therapieplatz.

Beides kann gleichzeitig vorkommen. Ein rechnerischer Versorgungsgrad sagt noch nicht, wann für einen einzelnen Menschen tatsächlich ein passender Therapieplatz verfügbar ist. Auch tatsächliche Arbeitszeiten, angebotene Leistungen und regionale Verteilung spielen für die Erreichbarkeit eine Rolle.

L.S.-FRAGE

Was sollte „ausreichend versorgt“ eigentlich bedeuten: genügend zugelassene Sitze – oder Hilfe innerhalb einer vertretbaren Zeit?

04 · FINANZIERUNG

Wer bezahlt welche Hilfe?

GKVBehandlung einer Erkrankung

Zum Beispiel ärztliche Behandlung · Psychotherapie · Medikamente · Krankenhaus · bestimmte weitere Leistungen

ANDERE SOZIALLEISTUNGSSYSTEMEJe nach Lebenslage und Ziel

Zum Beispiel Jugendhilfe oder Rehabilitation.

KOMMUNEN · LÄNDER · FREIE TRÄGERWeitere Hilfen

Zum Beispiel Beratungs-, Krisen- und Unterstützungsangebote.

Ein Beispiel ist die Soziotherapie: Bei schwerer psychischer Erkrankung kann sie unter bestimmten Voraussetzungen helfen, notwendige Leistungen selbständig in Anspruch zu nehmen und zu koordinieren.

Das Versorgungssystem fragt: Welche Hilfe braucht dieser Mensch?

Das Finanzierungssystem fragt zusätzlich: Warum braucht er diese Hilfe – und welchem Leistungssystem ist sie zugeordnet?

05 · KOORDINATION

Wer hält die Fäden zusammen?

Ein Mensch mit schwerer psychischer Erkrankung kann gleichzeitig mehrere Hilfen brauchen: Psychiatrie, Psychotherapie, Medikamente, Unterstützung im Alltag, Klinik, Rehabilitation oder soziale Hilfe.

Es gibt dafür verschiedene Koordinationsinstrumente und für bestimmte schwer psychisch erkrankte Menschen auch berufsgruppenübergreifende koordinierte Versorgungsangebote. Einen einzigen persönlichen Lotsen für jeden Menschen gibt es jedoch nicht automatisch.

L.S.-FRAGE

Je mehr Hilfe ein Mensch braucht – desto mehr Stellen muss er möglicherweise miteinander verbinden. Wer kann das leisten, wenn er gerade psychisch schwer belastet ist?

06 · BRUCHSTELLEN

Wo kann das System brechen?

ERKENNENDie Belastung wird nicht erkannt.
ZUGANGEine geeignete Anlaufstelle wird nicht gefunden.
ABKLÄRUNGEin Erstkontakt findet statt – aber weitere Hilfe fehlt.
KAPAZITÄTBehandlung wäre angezeigt – aber kein Platz ist verfügbar.
ÜBERGANGKlinik, ambulante Behandlung und Unterstützung greifen nicht nahtlos ineinander.
ZUSTÄNDIGKEITMehrere Leistungssysteme sind beteiligt.

07 · THEMENKARTE

Was muss beim Menschen zusammenkommen?

ICH BRAUCHE HILFE
BEHANDLERWer kann helfen?
PLANUNGWie viel Versorgung ist vorgesehen?
ZULASSUNGWer darf GKV-Patienten behandeln?
FINANZIERUNGWer bezahlt welche Leistung?
KOORDINATIONWer verbindet die Hilfen?
REGIONIst das Angebot tatsächlich erreichbar?
Versorgung entsteht erst dann, wenn diese Teile beim Menschen zusammenkommen.

FAQ

Fragen, die noch offenbleiben können

Was bedeutet „Überversorgung“, wenn Menschen trotzdem keinen Therapieplatz finden?

„Überversorgung“ ist zunächst ein Begriff der Bedarfsplanung und beschreibt einen rechnerischen Versorgungsgrad. Er bedeutet nicht automatisch, dass jeder Mensch kurzfristig einen passenden Therapieplatz findet.

Kann ein Psychotherapeut auch ohne Kassenzulassung behandeln?

Ja. Psychotherapeutische Behandlung kann auch außerhalb der regulären vertragspsychotherapeutischen Versorgung angeboten werden, zum Beispiel für Privatversicherte oder Selbstzahlende. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine gesetzliche Krankenkasse Kosten übernimmt, ist davon zu unterscheiden.

Wer ist für die Versorgung in meiner Region verantwortlich?

Es gibt nicht eine einzige verantwortliche Stelle. Je nach Angebot wirken unter anderem gemeinsame Selbstverwaltung, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, Länder, Kommunen und unterschiedliche Leistungsträger zusammen.

Was passiert, wenn mehrere Leistungssysteme gleichzeitig zuständig sind?

Dann können Abstimmung und Übergänge notwendig werden. Je nach Situation gibt es Beratungs-, Koordinations- oder Unterstützungsangebote. Welche Stelle konkret zuständig ist, hängt von der benötigten Leistung und ihrer gesetzlichen Zuordnung ab.

ZWISCHENBILANZ · PSYCHISCHE GESUNDHEIT

TÜR 1GESUND BLEIBEN & FRÜH ERKENNENNicht jede Belastung ist eine Erkrankung.
TÜR 2HILFE FINDEN & BEHANDELNIch muss nicht selbst wissen, welche Fachperson ich brauche.
TÜR 3DAS SYSTEM DAHINTERVorhandene Versorgung ist noch nicht automatisch erreichbare Versorgung.

Psychische Gesundheitsversorgung funktioniert nicht allein dann, wenn Angebote vorhanden sind. Sie funktioniert dann, wenn ein Mensch die passende Hilfe erkennen, erreichen und tatsächlich nutzen kann.