SYSTEMATLAS · GESUNDHEIT
Der Weg eines Organs
Eine Organspende nach dem Tod ist kein einzelner medizinischer Eingriff. Sie ist ein genau geregelter Ablauf, an dem mehrere Krankenhäuser, Ärztinnen und Ärzte sowie spezialisierte Organisationen beteiligt sind.
Bevor ein Organ einem anderen Menschen helfen kann, müssen medizinische Voraussetzungen erfüllt, der Tod nach festgelegten Regeln festgestellt und die Entscheidung zur Organspende geklärt sein.
Wir folgen diesem Weg Schritt für Schritt.
Sieben Stationen einer Organspende
- 01
Auf der Intensivstation
Eine Organspende nach dem Tod kommt in Deutschland in der Regel nur unter besonderen Umständen infrage. Ein Mensch wird wegen einer schweren Hirnschädigung intensivmedizinisch behandelt und künstlich beatmet. Trotz aller medizinischen Bemühungen kann sich sein Zustand so verschlechtern, dass der irreversible Ausfall aller Hirnfunktionen vermutet wird.
Nicht jeder Todesfall und nicht jede schwere Erkrankung ermöglichen eine Organspende.
Wichtig: Die Behandlung eines schwerkranken Menschen dient zunächst dazu, sein Leben zu retten. Die Möglichkeit einer Organspende darf dieses Behandlungsziel nicht verdrängen.
- 02
Der Tod wird festgestellt
Für eine postmortale Organspende muss in Deutschland der irreversible Ausfall aller Funktionen des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt werden.
Dafür gelten strenge medizinische Regeln. Zwei dafür qualifizierte Ärztinnen oder Ärzte untersuchen den Patienten unabhängig voneinander. Sie dürfen nicht an der Organentnahme oder Transplantation beteiligt sein.
Das Herz kann zu diesem Zeitpunkt durch die intensivmedizinische Behandlung noch schlagen. Deshalb kann der Körper warm sein und sich für Angehörige anders darstellen, als sie es mit dem Tod verbinden.
Das ist eine der schwierigsten Besonderheiten der Organspende: Der Tod ist festgestellt, obwohl Kreislauf und andere Körperfunktionen noch künstlich aufrechterhalten werden.
Wie die Diagnose medizinisch festgestellt und abgesichert wird, erklären wir auf Seite 06 – Wie wird der Hirntod festgestellt?.
- 03
Die Entscheidung zur Organspende wird geklärt
Eine Organentnahme darf nicht allein deshalb stattfinden, weil sie medizinisch möglich wäre. Es muss geklärt werden, ob der verstorbene Mensch einer Organspende zugestimmt hat.
Dafür können beispielsweise das Organspende-Register, ein Organspendeausweis oder andere dokumentierte Erklärungen herangezogen werden.
Ist keine Entscheidung bekannt, werden die nächsten Angehörigen nach dem Willen des Verstorbenen gefragt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann ihnen auch die Entscheidung zufallen.
Eine fehlende Entscheidung ist nicht automatisch eine Zustimmung. Die Regeln und die Diskussion über eine Widerspruchslösung betrachten wir auf Seite 02.
- 04
Die Organspende wird organisiert
Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle tätig.
Sie unterstützt die beteiligten Krankenhäuser, organisiert notwendige Untersuchungen und koordiniert die Abläufe rund um die Organentnahme.
Dabei wird geprüft, welche Organe medizinisch für eine Transplantation geeignet sein könnten. Nicht jedes Organ eines Spenders kann tatsächlich transplantiert werden.
- 05
Ein passender Empfänger wird gesucht
Die Vermittlung der gespendeten Organe erfolgt über Eurotransplant. Dort werden die verfügbaren Organe nach den geltenden Vermittlungsregeln geeigneten Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten zugeordnet.
Dabei spielen unter anderem medizinische Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und – abhängig vom Organ – weitere Merkmale wie Blutgruppe oder Gewebeverträglichkeit eine Rolle.
Die Organe werden also nicht einfach nach der Reihenfolge vergeben, in der Menschen auf eine Warteliste gekommen sind. Wie die Vergabe kontrolliert wird, betrachten wir auf Seite 03.
- 06
Das Organ wird entnommen und transportiert
Die Organentnahme findet im Operationssaal statt. Sie erfolgt unter sterilen Bedingungen durch spezialisierte medizinische Teams. Der Körper des Verstorbenen wird anschließend sorgfältig versorgt.
Die entnommenen Organe müssen fachgerecht konserviert und möglichst schnell zum jeweiligen Transplantationszentrum gebracht werden.
Denn außerhalb des Körpers können Organe nur begrenzte Zeit ohne ausreichende Sauerstoffversorgung überstehen. Wie viel Zeit zur Verfügung steht, unterscheidet sich je nach Organ und Konservierungsverfahren.
- 07
Die Transplantation und das Leben danach
Im Transplantationszentrum wird das gespendete Organ auf den Empfänger übertragen. Damit beginnt ein neuer Abschnitt der Behandlung.
Nach einer Transplantation sind regelmäßige Kontrollen notwendig. Viele Empfänger müssen dauerhaft Medikamente einnehmen, die verhindern sollen, dass das Immunsystem das fremde Organ abstößt.
Eine Transplantation ist deshalb nicht mit der Operation abgeschlossen. Sie kann zusätzliche Lebensjahre und eine bessere Lebensqualität ermöglichen. Zugleich bleiben medizinische Risiken und ein langfristiger Behandlungsbedarf bestehen.
Die sieben Stationen dienen der Orientierung. In der Praxis können Untersuchungen, organisatorische Vorbereitungen und die Klärung der Entscheidung zeitlich ineinandergreifen.
Wer trägt welche Verantwortung?
| Beteiligte | Aufgabe |
|---|---|
| Entnahmekrankenhaus | Medizinische Versorgung, Erkennen einer möglichen Organspende, notwendige Untersuchungen |
| Unabhängige qualifizierte Ärzte | Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls |
| Angehörige | Auskunft über den Willen des Verstorbenen; gegebenenfalls Entscheidung nach gesetzlichen Regeln |
| Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) | Koordination der postmortalen Organspende |
| Eurotransplant | Vermittlung der Organe nach den geltenden Regeln |
| Transplantationszentrum | Transplantation und medizinische Nachbetreuung |
Die Regeln sollen die Beteiligten schützen und einen verlässlichen Ablauf ermöglichen. Ob sie von allen Betroffenen verstanden werden und wie gut ihre praktische Umsetzung gelingt, ist eine weitere Frage.