Lohn, Gehalt, Dienstbezüge
Regelmäßiges Erwerbseinkommen ist vergleichsweise leicht feststellbar.
RECHENWERKSTATT · ARBEITSTISCH 04
Wie erkennen wir wirtschaftliche Möglichkeiten, ohne aus Berufsstatus, Versicherungsweg oder Rechtsform unterschiedliche Maßstäbe zu machen?
ZUERST DIE BREMSE
Dieser Arbeitstisch misst noch nicht, was ein Mensch für die Allgemeine Krankenversicherung (AKV) zahlen soll. Er fragt nur, welche wirtschaftlichen Möglichkeiten grundsätzlich vorhanden sind und wie sie vergleichbar erfasst werden können.
Leistungskraft ≠ Belastbarkeit. Welcher Teil oberhalb eines geschützten Lebensbedarfs tatsächlich für solidarische Finanzierung zur Verfügung steht, gehört erst an den nächsten Arbeitstisch: SOZIALER AUSGLEICH.
EINNAHMEN-LANDKARTE
Regelmäßiges Erwerbseinkommen ist vergleichsweise leicht feststellbar.
Wirtschaftlicher Erfolg und jederzeit verfügbare Liquidität sind nicht dasselbe.
Der Lebensabschnitt ändert nicht den Maßstab; häufig ändern sich Quellen und Höhe der Mittel.
Persönliche Zuflüsse bleiben sichtbar. Unternehmensgewinn ist dagegen nicht automatisch persönliches Einkommen.
Nicht jeder Zufluss bildet dauerhafte Leistungskraft gleich gut ab. Einzelfälle brauchen einen passenden Zeitraum.
Liquide Mittel, gebundenes Kapital und Vermögen müssen auseinandergehalten werden. Ob und wie Vermögen selbst einbezogen wird, bleibt offen.
DAZUGELERNT
Regelmäßige Löhne, Gehälter, Dienstbezüge und viele Renten lassen sich relativ direkt beobachten.
Bei Selbstständigen kann ein Jahresgewinn die wirtschaftliche Lage besser abbilden als ein einzelner Monat.
Bei stark schwankenden Einkünften kann zunächst eine nachvollziehbare Schätzung nötig sein, die später angepasst wird.
Wo einzelne Jahre stark verzerren, kann eine Betrachtung über einen längeren Zeitraum sinnvoller sein.
STELLVERTRETER-PRÜFUNG
Sie zeigen vor allem, warum Zeitraum und Messmethode variieren können. Umsatz, Unternehmenswert oder ein einzelner Zufluss dürfen nicht mit persönlicher Leistungskraft verwechselt werden.
Besondere Versorgungs- oder Dienstwege begründen keine besondere Definition persönlicher Leistungskraft.
Sehr hohe Einkommen und Rechtsformen testen die Systemgrenzen. Messgrenze ≠ Belastungsgrenze und Person ≠ Unternehmen.
Sie machen die Trennung besonders sichtbar: wirtschaftliche Mittel feststellen ist nicht dasselbe wie Zahlungspflicht begründen.
Zusätzliche Gegenproben mit Bundestagsabgeordneten und Menschen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) haben keinen neuen Maßstab erforderlich gemacht. Eine gesetzliche Bemessungsgröße ist nicht automatisch tatsächliche persönliche Leistungskraft.
KINDER · GEGENPROBE
Im Gedankenexperiment hat jedes Kind einen eigenen AKV-Status. Eigene wirtschaftliche Mittel gehören zum Kind; die wirtschaftliche Leistungskraft der Eltern wird dem Kind nicht einfach zugerechnet.
OFFEN · ROTE PRÜFZETTEL
NEUE WERKSTATTSPUR · NOCH KEINE MODELLENTSCHEIDUNG
Die Stellvertreterprüfung legt eine mögliche Logik für den nächsten Arbeitstisch nahe. Nicht zuerst einen festen Beitrag verlangen und anschließend Bedürftigkeit korrigieren, sondern zunächst einen geschützten Lebensbedarf berücksichtigen.
Ob die Beteiligung ab einer unteren Grenze ansteigt und beim vollen eigenen Sockel endet, wird erst unter SOZIALER AUSGLEICH geprüft. Ebenso offen bleibt, ob sehr hohe Leistungskraft darüber hinaus einen zusätzlichen Solidarbeitrag tragen soll.
SCHLUSSRUNDE · ARBEITSTISCH 04
Leistungskraft ist personbezogen, einkommensquellenoffen und zeitabhängig. Status und Rechtsform sollen den Maßstab nicht verändern. Unterschiedliche Einkommensarten können aber unterschiedliche Messverfahren brauchen.
Der Arbeitstisch ist damit für diesen Prüfdurchgang geschlossen. Die vier roten Prüfzettel bleiben sichtbar und wandern in die weitere Modellprüfung mit.