RECHENWERKSTATT · ARBEITSTISCH 03

FINANZIERUNGSKREIS

Wer finanziert Gesundheit heute – und welche Geldquellen müssen wir für eine Allgemeine Krankenversicherung (AKV) überhaupt betrachten?

ZUERST DIE BREMSE

Wir kennen den Sockelbetrag noch nicht.

Darum rechnen wir hier noch nicht aus, wie viel ein einzelner Mensch zahlen müsste. Dieser Arbeitstisch klärt zuerst, woher das Geld heute kommt, warum unterschiedliche Finanzierungswege entstanden sind und welche Aufgaben hinter ihnen stecken.

Werkstattregel: Ein heutiger Geldstrom ist noch kein Finanzierungsprinzip für morgen. Und: Sonderwege werden nicht einfach gestrichen – zuerst fragen wir, welches Problem sie lösen.

GEGENPROBE 2024

Vier ursprüngliche Geldquellen – viele spätere Geldwege.

Die Destatis-Finanzierungsrechnung weist für die laufenden Gesundheitsausgaben 2024 vier letztfinanzierende Akteursgruppen aus. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), private Krankenversicherung (PKV) oder andere Sozialversicherungen sind dabei keine zusätzlichen ursprünglichen Geldquellen, sondern Geldwege bzw. Ausgabenträger.

54,3 %Menschen / private Haushalte

Beiträge, Prämien und direkt selbst getragene Gesundheitsausgaben.

31,1 %Unternehmen

Vor allem heutige Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung.

14,0 %Staat

Transfers, Zuschüsse und weitere öffentliche Finanzierung.

0,6 %Private Organisationen ohne Erwerbszweck

Kleine, aber reale vierte Quelle – deshalb nicht unterschlagen.

2024: 528,5 Mrd. € laufende Gesundheitsausgaben. Die Finanzierungsrechnung enthält keine Investitionen und ist deshalb nicht identisch mit den 538,207 Mrd. € gesamten Gesundheitsausgaben unserer Kostenwerkstatt.

THEMENKARTE · HEUTE

Viele Wege in die Krankenversicherung – und warum?

Die Unterschiede sind nicht nur historischer Ballast. Hinter vielen Sonderwegen steckt ein Problem, das irgendwann gelöst werden sollte. Die AKV muss deshalb nicht nur einen Sonderweg ersetzen, sondern auch prüfen, ob das dahinterliegende Problem weiterhin aufgefangen wird.

SONDERWEG · SCHUTZBEDARF

Künstler & Publizisten

Heute: Künstlersozialversicherung; die Künstlersozialkasse (KSK) ist keine eigene Krankenkasse, sondern organisiert die soziale Absicherung und Finanzierung.

Warum? Selbstständige Künstler haben keinen klassischen Arbeitgeber. Das System bildet deshalb einen arbeitnehmerähnlichen Finanzierungsanteil über Künstler, Verwerter und Bund.

AKV-Prüfung: Braucht es diese berufsbezogene Sonderfinanzierung noch, wenn die Arbeitgeberlogik ohnehin verändert wird?

SONDERWEG · ERWERBSSTRUKTUR

Landwirte

Heute: Landwirtschaftliche Krankenversicherung bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit besonderen Beitrags- und Leistungsregeln.

Warum? Landwirtschaft passt schlecht in die klassische Monatslohnlogik; zusätzlich kann Krankheit den Weiterbetrieb von Hof und Haushalt gefährden.

AKV-Prüfung: Medizinische Versorgung des Menschen von wirtschaftlichen Folgen des Betriebsausfalls trennen.

SONDERWEG · FÜRSORGE

Beamte

Heute: Beihilfe des Dienstherrn plus ergänzende Absicherung, häufig ein Restkostentarif der privaten Krankenversicherung (PKV).

Warum? Besondere Fürsorgepflicht des Dienstherrn; ein Teil individueller Krankheitskosten wird unmittelbar getragen.

AKV-Prüfung: Welche Beihilfefunktionen übernimmt die AKV – welche Fürsorge bleibt? Die Beihilfe-Idee ist zugleich ein Vorbild für die im Modell entwickelte allgemeine Beihilfe.

SONDERWEG · STAATLICHE AUFGABE

Soldaten

Heute: unentgeltliche truppenärztliche Versorgung; eigene militärmedizinische Strukturen plus zivile Versorgung, wenn erforderlich.

Warum? Allgemeine Gesundheit und militärische Dienst-/Einsatzfähigkeit treffen zusammen.

AKV-Prüfung: Allgemeine medizinische Versorgung des Menschen von militärischer Gesundheitsinfrastruktur und Einsatzbereitschaft trennen.

KEIN EIGENES SYSTEM · SYSTEMGRENZE

Profisportler

Heute: Mannschaftssportler häufig Arbeitnehmer; Individualsportler können selbstständig sein. Bei sehr hohen Arbeitseinkommen wirken Versicherungs- und Beitragsbemessungsgrenzen.

Warum interessant? Nicht der Beruf schafft den Sonderweg, sondern Erwerbsstatus und Einkommensgrenzen verändern den Finanzierungsweg.

AKV-Prüfung: Gehören sehr hohe Einkommen grundsätzlich zur wirtschaftlichen Basis? Noch keine Aussage zur späteren Beitragshöhe.

KEIN EIGENES SYSTEM · RECHTSFORM

Unternehmer & GmbH-Geschäftsführer

Heute: Fremdgeschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer können sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich eingeordnet werden; maßgeblich ist unter anderem die Rechtsmacht in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Warum interessant? Geschäftsführergehalt, Unternehmensgewinn und Ausschüttung sind unterschiedliche Geldströme – obwohl sie dieselbe Person betreffen können.

AKV-Prüfung: Muss die Rechtsform über den Weg in die Krankenversicherung entscheiden? Die Frage, welche Einkünfte später Leistungsfähigkeit abbilden, gehört erst an den nächsten Arbeitstisch.

PRÜFGRUPPE

Kirchenbeschäftigte & Pfarrer

Heute: Normale Beschäftigte folgen grundsätzlich den allgemeinen Regeln; bei Pfarrern/Kirchenbeamten können beamtenähnliche Versorgungs- und Beihilferegeln bestehen.

Warum interessant? Nicht „Kirche“ als Arbeitgeber schafft automatisch einen Sonderweg – entscheidend ist der konkrete Status.

AKV-Prüfung: Nur echte statusbedingte Sonderwege übernehmen; keine neue Berufsgruppe erfinden.

SONDERWEG · MANDAT

Abgeordnete des Bundestages

Heute: Wahl zwischen Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben und einem Zuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Warum interessant? Ein politisches Mandat ist weder ein klassisches Arbeitsverhältnis noch ein Beamtenverhältnis – trotzdem gibt es einen besonderen Finanzierungsweg.

AKV-Prüfung: Welche Funktion dieses Sonderwegs bleibt in einer Allgemeinen Krankenversicherung (AKV) überhaupt noch übrig?

ABGRENZUNGSFALL · ANDERER SOZIALSTAATSZWEIG

Freie Berufe & Versorgungswerke

Heute: Ärztinnen und Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte und weitere verkammerte freie Berufe können über berufsständische Versorgungswerke besonders abgesichert sein.

Wichtig: Das ist vor allem ein Sonderweg der Alterssicherung – kein eigenes Krankenversicherungssystem dieser Berufe.

AKV-Prüfung: Nicht jeden Sonderweg im Sozialstaat automatisch als Sonderweg der Krankenversicherung behandeln.

SYSTEMKARTE · HISTORISCHER SONDERWEG

Knappschaft-Bahn-See

Heute: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) verbindet unter einem Dach unter anderem Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung KNAPPSCHAFT, ein medizinisches Netz, Seemannskasse, Minijob-Zentrale und Arbeitgeberversicherung.

Warum interessant? Hier wird sichtbar, wie ein historisch entstandener Sonderweg seine Aufgaben verändert, erweitert und neu organisiert hat.

AKV-Prüfung: Welche Funktionen gehören zur Krankenversicherung – und welche bleiben als andere Aufgaben auch dann bestehen, wenn der Versicherungsweg verändert wird?

GRUNDREGEL · ALLE

Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner, Kinder, Menschen ohne ausreichendes Einkommen …

Heute: sehr unterschiedliche Beitrags-, Familien-, Zuschuss- und Transferwege.

Warum wichtig? „Alle sind versichert“ ist nicht dasselbe wie „alle zahlen selbst“.

AKV-Prüfung: Jeder Mensch erhält einen eigenen AKV-Status; wer welchen Anteil tragen kann, wird erst bei LEISTUNGSKRAFT und SOZIALEM AUSGLEICH geprüft.

DAZUGELERNT · Nicht jeder Sonderweg ist ein Krankenversicherungs-Sonderweg.
Manche Berufs- oder Statusgruppen haben besondere Regeln in anderen Zweigen der Sozialversicherung. Deshalb fragen wir zuerst: Welche Aufgabe erfüllt der Sonderweg – Krankenversicherung, Alterssicherung, Einkommensschutz oder etwas anderes? Erst danach prüfen wir, was davon für die AKV relevant ist.

DIE DREI GROSSEN GELDQUELLEN IM MODELL

Noch keine Beiträge – zuerst Aufgaben zuordnen.

1 · Mensch

Eigenes Geld kann heute solidarische Absicherung, private Absicherung, Eigenbeteiligung oder frei gewählten Mehrwunsch finanzieren. Nicht alles davon gehört automatisch in den AKV-Sockel.

2 · Arbeitgeber / Unternehmen

Der heutige individuelle Arbeitgeberbeitrag wird im Gedankenexperiment nicht 1:1 fortgeschrieben. Bereits gesetzt ist die Prüfung einer Arbeitgeber-Rückversicherung für beruflich verursachte Risiken und Folgelasten.

3 · Staat

Der Staat zahlt für Menschen, für Systeme, als Arbeitgeber/Dienstherr und für öffentliche Aufgaben. Diese Funktionen müssen getrennt werden; Steuergeld ist nicht automatisch Sockelgeld.

+ · Gemeinnützige / sonstige private Organisationen

Sie bilden statistisch eine kleine vierte ursprüngliche Quelle. Für die Modellarchitektur werden sie nicht ignoriert, aber auch nicht künstlich zu einer tragenden Säule erklärt.

SORTIERFILTER

Was geschieht mit einem heutigen Geldstrom?

A · BLEIBTgrundsätzlich mögliche AKV-Finanzierungsquelle
B · WECHSELT DEN WEGGeld/Aufgabe bleibt relevant, Mechanismus verändert sich
C · ANDERE AUFGABEwichtig, aber nicht Finanzierung des medizinischen Sockels
D · OFFENerst nach weiteren Prüfschritten entscheidbar
Zwischenbefund: Der Versicherungskreis kann „ALLE“ sein. Der Finanzierungskreis bleibt trotzdem mehrschichtig: Menschen, Unternehmen/Arbeitgeber, Staat und in kleinerem Umfang private Organisationen bringen heute Geld ein – aus sehr unterschiedlichen Gründen.

WAS WIR HIER NOCH NICHT ENTSCHEIDEN

Der nächste Tisch heißt LEISTUNGSKRAFT.

Erst dort prüfen wir, welche wirtschaftliche Basis überhaupt betrachtet werden soll. Danach folgt der soziale Ausgleich. Erst am Ende kann die Frage nach einem möglichen Sockelbetrag beantwortet werden.

BEDARF ✓→KOSTEN ✓→FINANZIERUNGSKREIS ✓→LEISTUNGSKRAFT ✓→SOZIALER AUSGLEICH→SOCKELBETRAG?

QUELLEN & EINORDNUNG

Worauf stützt sich diese Landkarte?

Die Themenkarte verbindet amtliche Regeln mit dem laufenden AKV-Gedankenexperiment. Sie ist keine Rechtsberatung und keine vollständige Darstellung aller Sonderfälle.