04 · GELDWEGE

Wie kommt das Geld zur Versorgung?

Schublade 03 hat nach den Geldquellen gefragt. Jetzt verfolgen wir das Geld weiter: Wo kommt es zusammen, welchem Bedarf folgt es – und wer darf über welchen Schritt entscheiden?

AUSGANGSPUNKT

Geld muss nicht einer Institution folgen. Es muss einer Aufgabe folgen.

Wir trennen Funktionen, die heute leicht ineinanderlaufen: gemeinsames Geld bündeln, Bedarf feststellen, Versorgung vergüten, Zahlungen abwickeln, Menschen unterstützen und die Wirkung kontrollieren.

Geldquellen→AKV-Finanzierung→Bedarf→Vergütung→Versorgung→Wirkung prüfen

Arbeitshypothese: Die Regeln des gemeinsamen Systems gehören weder einer Gesundheitsorganisation noch einem Versicherungsunternehmen.

PRÜFSTATION 04.A

Wo kommt das Geld zusammen – und wer bewegt es?

Auch heute werden GKV-Beiträge im Gesundheitsfonds gebündelt und über Ausgleichsregeln verteilt. Für die AKV übernehmen wir nicht automatisch das heutige Verfahren, wohl aber das Problem dahinter: Beitragshöhe und Versorgungsbedarf eines Menschen oder einer Region sind nicht dasselbe.

GEMEINSAME FINANZIERUNG

AKV-Finanzierungsstelle

Bündelt die für die AKV bestimmten Mittel und verteilt sie nach öffentlich festgelegten Regeln. Das gemeinsame Geld gehört keiner einzelnen Organisation.

VERSICHERUNGSKOMPETENZ

Versicherungsorganisationen

Aus heutigen privaten Krankenversicherern könnten Kompetenzzentren für Versicherung werden: Kalkulation, Leistungs- und Rechnungsabwicklung sowie freiwillige Zusatzversicherungen. Sie bestimmen nicht selbst den Versorgungssockel.

PRÜFSTATION 04.B

Welchem Bedarf muss welches Geld folgen?

BEDARF A · MENSCH

Behandlungsbedarf

Ein konkreter Mensch braucht medizinische Versorgung. Sein persönlicher Finanzierungsanteil entscheidet nicht über seinen Anspruch auf den gemeinsamen Versorgungssockel.

BEDARF B · VERSORGUNGSRAUM

Vorhaltebedarf

Notwendige Versorgung muss erreichbar und einsatzbereit sein, auch wenn gerade niemand behandelt wird. Dieser Bedarf entsteht für eine Bevölkerung oder Region.

Prüfergebnis: Behandlungsbedarf entsteht beim Menschen. Vorhaltebedarf entsteht im Versorgungsraum.

Deshalb reicht es nicht, Bedarf nur aus vergangenen Abrechnungen abzulesen. Wo ein Angebot fehlt, kann notwendige Versorgung unsichtbar bleiben, weil sie gar nicht in Anspruch genommen werden konnte.

PRÜFSTATION 04.C

Wie wird aus Bedarf tatsächlich Bezahlung?

Eine einzige Vergütungsform passt nicht zu jeder Aufgabe. Und jede Art der Bezahlung kann Verhalten beeinflussen.

LEISTUNG

Eine konkrete Leistung wird vergütet. Risiko: Mehr Leistungen können mehr Einnahmen bedeuten.

FALL

Ein Behandlungsfall erhält eine festgelegte Vergütung. Risiko: Komplexe Menschen passen nicht immer in Durchschnittsfälle.

ZEIT / BETREUUNG

Gespräch, Begleitung und Koordination bekommen einen eigenen Wert. Zeit allein beweist aber noch keine gute Versorgung.

VORHALTUNG

Notwendige Bereitschaft wird bezahlt, auch wenn sie gerade wenig genutzt wird. Dafür muss ihre Notwendigkeit regelmäßig geprüft werden.

QUALITÄT / WIRKUNG

Qualität muss sichtbar werden. Eine direkte Bezahlung nach „Ergebnis“ ist jedoch schwierig, weil Ausgangslagen sehr verschieden sind.

GEGENPROBE · BEREITSCHAFT

Wenig Einsatz heißt nicht automatisch: unnötig.

Bereitschaft selbst kann eine notwendige Leistung sein. Zugleich muss das System prüfen, ob Art, Umfang und Ort der Vorhaltung noch zum tatsächlichen Versorgungsbedarf passen.

GEGENPROBE · EIN MENSCH, ZWEI PROBLEME

Die Abrechnung darf den Menschen nicht künstlich zerlegen.

Entsteht während eines Behandlungsfalls ein weiterer medizinischer Bedarf, soll die medizinisch notwendige fachübergreifende Beurteilung nicht an einer Vergütungsgrenze scheitern. Ob und wann weiterbehandelt wird, bleibt eine medizinische Entscheidung.

PRÜFSTATION 04.D

Wer entscheidet, verwaltet und kontrolliert?

Die Schublade trennt bewusst Machtpositionen. Wer Geld bewegt, soll nicht zugleich allein bestimmen, wer es bekommt.

REGELN

Öffentlich festlegen

Der gemeinsame Versorgungssockel und die Grundregeln der Finanzierung brauchen öffentliche Legitimation.

BEDARF

Unabhängig planen

Individueller medizinischer Bedarf und struktureller Versorgungsbedarf werden unterschieden.

VERSORGUNG

Medizinisch entscheiden

Notwendige Behandlung wird nicht vom Finanzabwickler genehmigt. Die Vergütung soll der Versorgung dienen.

ZAHLUNG

Professionell abwickeln

Versicherungsorganisationen können Rechnungen und Zahlungen nach vorgegebenen Regeln prüfen und abwickeln.

KONTROLLE

Geld und Wirkung prüfen

Nicht nur korrekte Abrechnung zählt: Kommt die zugesagte Versorgung tatsächlich rechtzeitig beim Menschen an?

ZWEI KOMPETENZZENTREN

Gesundheitskompetenz und Versicherungskompetenz trennen – beide für die AKV nutzen.

AUS HEUTIGEN GKVen

Gesundheits-Kompetenzzentren

Eine geringere Zahl leistungsfähiger Gesundheitsorganisationen konzentriert sich auf Gesundheit und gute Versorgung – individuell und strukturell.

  • Prävention und Gesundheitsförderung
  • Transparenz und verständliche Information
  • Qualitätssicherung und Qualitätsinformation
  • Versorgungslücken und regionale Versorgung beobachten
  • Beratung, Orientierung und Koordination
  • Unterstützung bei komplexem Versorgungsbedarf und Gesundheitsdaten
Wichtig: Sie begleiten Versorgung – sie genehmigen sie nicht.
AUS HEUTIGEN PKVen

Versicherungs-Kompetenzzentren

Private Krankenversicherer verlieren in der Arbeitshypothese ihre Rolle als alternatives Vollversicherungssystem. Ihre vorhandene Versicherungskompetenz soll aber nicht verloren gehen.

  • Versicherungstechnik und Kalkulation
  • Leistungs- und Rechnungsabwicklung
  • professionelle Zahlungsprozesse
  • freiwillige Zusatzversicherungen für Versorgung+
Wichtig: Sie führen Regeln aus – sie bestimmen nicht allein, was notwendige Versorgung ist.

Noch zu prüfen: Ob gerade die heutigen GKV- und PKV-Organisationen für diese neuen Aufgaben geeignet sind, ist Teil der späteren Modellprüfung. Die Symmetrie der Idee ist noch kein Beweis für ihre Tragfähigkeit.

SCHLUSSRUNDE

Hält der Geldweg bisher zusammen?

✓ Gemeinsames Geld wird von individueller Versorgungsbegleitung getrennt.

✓ Behandlungsbedarf und Vorhaltebedarf bekommen unterschiedliche Blickrichtungen.

✓ Keine einzelne Vergütungsart wird zum Königsweg erklärt.

✓ Gesundheitsorganisationen werden nicht zum neuen Zugangstor zur Versorgung.

? Bürokratie und neue Schnittstellen müssen noch gegen ihren Nutzen geprüft werden.

? Haftung bei Fehlentscheidungen, Datenschutz und die genaue Rolle der Versicherungsorganisationen bleiben offen.

DAZUGELERNT 04

Geld muss nicht einer Institution folgen. Es muss einer Aufgabe folgen. Die AKV trennt deshalb Finanzierung, Gesundheitskompetenz, Versicherungskompetenz, Versorgung und Kontrolle. Gesundheitsorganisationen kümmern sich um Prävention, Transparenz, Qualität und Unterstützung der Menschen. Versicherungsorganisationen bringen ihre versicherungsfachliche Kompetenz ein. Und das System prüft nicht nur, ob Geld korrekt bewegt wurde, sondern ob notwendige Versorgung tatsächlich beim Menschen ankommt.

ARBEITSSTAND FÜR SCHUBLADE 05

Der Geldweg steht – seine Wirkungen noch nicht.

Als Nächstes prüfen wir, welche Anreize, Nebenwirkungen und Machtverschiebungen durch diese Art der Finanzierung und Vergütung entstehen.

Quellen zur heutigen Gegenfolie