AKV-Finanzierungsstelle
Bündelt die für die AKV bestimmten Mittel und verteilt sie nach öffentlich festgelegten Regeln. Das gemeinsame Geld gehört keiner einzelnen Organisation.
04 · GELDWEGE
Schublade 03 hat nach den Geldquellen gefragt. Jetzt verfolgen wir das Geld weiter: Wo kommt es zusammen, welchem Bedarf folgt es – und wer darf über welchen Schritt entscheiden?
AUSGANGSPUNKT
Wir trennen Funktionen, die heute leicht ineinanderlaufen: gemeinsames Geld bündeln, Bedarf feststellen, Versorgung vergüten, Zahlungen abwickeln, Menschen unterstützen und die Wirkung kontrollieren.
Arbeitshypothese: Die Regeln des gemeinsamen Systems gehören weder einer Gesundheitsorganisation noch einem Versicherungsunternehmen.
PRÜFSTATION 04.A
Auch heute werden GKV-Beiträge im Gesundheitsfonds gebündelt und über Ausgleichsregeln verteilt. Für die AKV übernehmen wir nicht automatisch das heutige Verfahren, wohl aber das Problem dahinter: Beitragshöhe und Versorgungsbedarf eines Menschen oder einer Region sind nicht dasselbe.
Bündelt die für die AKV bestimmten Mittel und verteilt sie nach öffentlich festgelegten Regeln. Das gemeinsame Geld gehört keiner einzelnen Organisation.
Aus heutigen privaten Krankenversicherern könnten Kompetenzzentren für Versicherung werden: Kalkulation, Leistungs- und Rechnungsabwicklung sowie freiwillige Zusatzversicherungen. Sie bestimmen nicht selbst den Versorgungssockel.
PRÜFSTATION 04.B
Ein konkreter Mensch braucht medizinische Versorgung. Sein persönlicher Finanzierungsanteil entscheidet nicht über seinen Anspruch auf den gemeinsamen Versorgungssockel.
Notwendige Versorgung muss erreichbar und einsatzbereit sein, auch wenn gerade niemand behandelt wird. Dieser Bedarf entsteht für eine Bevölkerung oder Region.
Prüfergebnis: Behandlungsbedarf entsteht beim Menschen. Vorhaltebedarf entsteht im Versorgungsraum.
Deshalb reicht es nicht, Bedarf nur aus vergangenen Abrechnungen abzulesen. Wo ein Angebot fehlt, kann notwendige Versorgung unsichtbar bleiben, weil sie gar nicht in Anspruch genommen werden konnte.
PRÜFSTATION 04.C
Eine einzige Vergütungsform passt nicht zu jeder Aufgabe. Und jede Art der Bezahlung kann Verhalten beeinflussen.
Eine konkrete Leistung wird vergütet. Risiko: Mehr Leistungen können mehr Einnahmen bedeuten.
Ein Behandlungsfall erhält eine festgelegte Vergütung. Risiko: Komplexe Menschen passen nicht immer in Durchschnittsfälle.
Gespräch, Begleitung und Koordination bekommen einen eigenen Wert. Zeit allein beweist aber noch keine gute Versorgung.
Notwendige Bereitschaft wird bezahlt, auch wenn sie gerade wenig genutzt wird. Dafür muss ihre Notwendigkeit regelmäßig geprüft werden.
Qualität muss sichtbar werden. Eine direkte Bezahlung nach „Ergebnis“ ist jedoch schwierig, weil Ausgangslagen sehr verschieden sind.
Bereitschaft selbst kann eine notwendige Leistung sein. Zugleich muss das System prüfen, ob Art, Umfang und Ort der Vorhaltung noch zum tatsächlichen Versorgungsbedarf passen.
Entsteht während eines Behandlungsfalls ein weiterer medizinischer Bedarf, soll die medizinisch notwendige fachübergreifende Beurteilung nicht an einer Vergütungsgrenze scheitern. Ob und wann weiterbehandelt wird, bleibt eine medizinische Entscheidung.
PRÜFSTATION 04.D
Die Schublade trennt bewusst Machtpositionen. Wer Geld bewegt, soll nicht zugleich allein bestimmen, wer es bekommt.
Der gemeinsame Versorgungssockel und die Grundregeln der Finanzierung brauchen öffentliche Legitimation.
Individueller medizinischer Bedarf und struktureller Versorgungsbedarf werden unterschieden.
Notwendige Behandlung wird nicht vom Finanzabwickler genehmigt. Die Vergütung soll der Versorgung dienen.
Versicherungsorganisationen können Rechnungen und Zahlungen nach vorgegebenen Regeln prüfen und abwickeln.
Nicht nur korrekte Abrechnung zählt: Kommt die zugesagte Versorgung tatsächlich rechtzeitig beim Menschen an?
ZWEI KOMPETENZZENTREN
Eine geringere Zahl leistungsfähiger Gesundheitsorganisationen konzentriert sich auf Gesundheit und gute Versorgung – individuell und strukturell.
Private Krankenversicherer verlieren in der Arbeitshypothese ihre Rolle als alternatives Vollversicherungssystem. Ihre vorhandene Versicherungskompetenz soll aber nicht verloren gehen.
Noch zu prüfen: Ob gerade die heutigen GKV- und PKV-Organisationen für diese neuen Aufgaben geeignet sind, ist Teil der späteren Modellprüfung. Die Symmetrie der Idee ist noch kein Beweis für ihre Tragfähigkeit.
SCHLUSSRUNDE
✓ Gemeinsames Geld wird von individueller Versorgungsbegleitung getrennt.
✓ Behandlungsbedarf und Vorhaltebedarf bekommen unterschiedliche Blickrichtungen.
✓ Keine einzelne Vergütungsart wird zum Königsweg erklärt.
✓ Gesundheitsorganisationen werden nicht zum neuen Zugangstor zur Versorgung.
? Bürokratie und neue Schnittstellen müssen noch gegen ihren Nutzen geprüft werden.
? Haftung bei Fehlentscheidungen, Datenschutz und die genaue Rolle der Versicherungsorganisationen bleiben offen.
DAZUGELERNT 04
Geld muss nicht einer Institution folgen. Es muss einer Aufgabe folgen. Die AKV trennt deshalb Finanzierung, Gesundheitskompetenz, Versicherungskompetenz, Versorgung und Kontrolle. Gesundheitsorganisationen kümmern sich um Prävention, Transparenz, Qualität und Unterstützung der Menschen. Versicherungsorganisationen bringen ihre versicherungsfachliche Kompetenz ein. Und das System prüft nicht nur, ob Geld korrekt bewegt wurde, sondern ob notwendige Versorgung tatsächlich beim Menschen ankommt.
ARBEITSSTAND FÜR SCHUBLADE 05
Als Nächstes prüfen wir, welche Anreize, Nebenwirkungen und Machtverschiebungen durch diese Art der Finanzierung und Vergütung entstehen.