Beitragspflichtige Einnahmen
Nicht jede Einnahme wird automatisch gleich behandelt. Welche Einnahmen beitragspflichtig sind, hängt auch vom Versicherungsstatus ab.
SYSTEMATLAS · GESUNDHEIT · FINANZIERUNG
Vom beitragspflichtigen Einkommen über Beitragssatz und Beitragsbemessungsgrenze bis zum Gesundheitsfonds.
Die gesetzliche Krankenversicherung wird überwiegend durch Beiträge finanziert. Wie hoch ein Beitrag ausfällt, hängt aber nicht einfach vom gesamten Einkommen ab. Mehrere Regeln greifen ineinander.
DAS GRUNDMODELL
Nicht jede Einnahme wird automatisch gleich behandelt. Welche Einnahmen beitragspflichtig sind, hängt auch vom Versicherungsstatus ab.
Auf die beitragspflichtigen Einnahmen wird der allgemeine oder – in bestimmten Fällen – ein ermäßigter Beitragssatz angewendet.
Zum gesetzlichen Beitragssatz kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag hinzu.
Beiträge werden nur bis zu einer festgelegten Einkommenshöhe berechnet. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht den GKV-Beitrag nicht weiter.
Die Beiträge der Krankenkassen fließen zusammen mit dem Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds. Von dort erhalten die Kassen Zuweisungen.
VEREINFACHT GERECHNET
Die Beitragsbemessungsgrenze ist deshalb eine echte Stellschraube: Sie bestimmt, bis zu welcher Einkommenshöhe zusätzliche Einnahmen den Beitrag erhöhen können.
ZWEI EINKOMMEN · EINE GRENZE
Steigt das beitragspflichtige Einkommen, steigt grundsätzlich auch der darauf berechnete Beitrag.
Der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegende Teil erhöht den Krankenversicherungsbeitrag nicht weiter.
Die konkreten Euro-Werte ändern sich regelmäßig. Für das Verständnis des Systems ist zunächst die Wirkungslogik entscheidend.
WOHIN FLIESST DER BEITRAG?
Die Höhe der Zuweisungen an einzelne Krankenkassen richtet sich nicht einfach danach, wie viel deren Versicherte eingezahlt haben. Unterschiede in der Versichertenstruktur werden über den Risikostrukturausgleich berücksichtigt.
GENAUER BETRACHTET
Wer an einer dieser Stellen etwas verändert, verändert nicht nur Einnahmen. Je nach Ausgestaltung können sich auch Belastungsverteilung, Arbeitgeberkosten oder staatlicher Finanzierungsbedarf verschieben.