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PRAXISTEST · ePA

ANONYMISIERTER PRAXISTEST · QUELLENGEPRÜFT

Die ePA im Praxistest

Vom digitalen Dokument zur nutzbaren Patienteninformation.

Die elektronische Patientenakte soll Gesundheitsinformationen besser verfügbar machen – für Patienten und für diejenigen, die sie behandeln. Doch was bedeutet das im Alltag?

Der L.S. hat einen realen Patientenweg nachvollzogen: vom ersten Zugang zur ePA bis zur Frage, ob ein vorhandener Befund tatsächlich dort ankommt, wo er gebraucht wird.

So kennzeichnen wir unsere Aussagen

BEOBACHTETBELEGTOFFENSYSTEMFRAGEL.S.-ANALYSE

BEOBACHTET – im anonymisierten Praxistest erlebt · BELEGT – mit offizieller Quelle überprüft · OFFEN – Ursache oder Zusammenhang ungeklärt · SYSTEMFRAGE – daraus entsteht eine weiterführende Frage · L.S.-ANALYSE – Einordnung oder Prüfmodell des Lernenden Sozialstaats.

Der Praxistest ist ein Einzelfall und keine repräsentative Untersuchung. Beobachtungen werden mit offiziellen Quellen abgeglichen. Offene Fragen bleiben als solche gekennzeichnet.

Was hat der L.S. dazugelernt?

ZUGANG

Die ePA muss nicht nur existieren. Patienten müssen sie praktisch nutzen können.

INFORMATION

Die ePA ist nicht automatisch die vollständige Krankengeschichte.

VERSTÄNDLICHKEIT

Technisch vorhandene Information muss auffindbar und nutzbar werden.

VERBINDUNG

Ein gespeicherter Befund verbessert Versorgung erst, wenn er beim nächsten Behandlungsschritt berücksichtigt werden kann.

Der Praxistest zeigt keine gescheiterte ePA.Er zeigt eine Infrastruktur im Aufbau – und sehr konkret, woran sich ihr Nutzen für Patienten messen lassen sollte.
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