UNIVERSAL DESIGN · VERTIEFUNG 02
Wohnen ohne Barrieren – wie groß ist der Bedarf?
Stand der Dinge
In Deutschland gibt es deutlich weniger Wohnungen mit umfassenden Merkmalen der Barrierereduktion, als Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sie benötigen könnten. Dabei betrifft das Thema nicht nur ältere Menschen. Auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen können auf entsprechend gestaltete Wohnungen und ein gut erreichbares Wohnumfeld angewiesen sein.
Dem steht ein geschätzter Bedarf von mehreren Millionen Haushalten mit mobilitätseingeschränkten Mitgliedern gegenüber.
Wichtig: Diese Wohnungen sind nicht automatisch vollständig barrierefrei oder uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar. Die statistisch erfassten Merkmale ersetzen keine Prüfung nach bautechnischen Normen.
- Kinder und Jugendliche: Sie benötigen gegebenenfalls ein geeignetes Familienzuhause, von dem aus Schulen, Betreuung, medizinische Versorgung und Freizeitangebote erreichbar sind.
- Junge Erwachsene: Beim Übergang in Ausbildung, Studium oder Beruf kann die Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen am jeweiligen Wohn- und Ausbildungsort entscheidend sein.
- Menschen im Erwerbsalter: Erkrankungen, Unfälle oder dauerhafte Behinderungen können die Anforderungen an eine Wohnung verändern.
- Ältere Menschen: Mobilitätseinschränkungen können dazu führen, dass bisher problemlos nutzbare Wohnungen zunehmend Barrieren aufweisen.
Eine bundesweit belastbare Zahl, wie viele Menschen in diesen Gruppen eine geeignete Wohnung benötigen und keine finden, lässt sich aus den bisher untersuchten Statistiken nicht ableiten. Insbesondere für Kinder und jüngere Erwachsene fehlen ausreichend differenzierte Wohnungsbedarfsdaten.
Nicht nur die Wohnung – auch der Standort zählt
Eine Wohnung kann baulich gut zugänglich sein und dennoch den Alltag erheblich erschweren, wenn wichtige Einrichtungen nicht erreichbar sind.
Auch für Angehörige, ambulante Pflegekräfte und Menschen, die im Alltag unterstützen, macht die Lage einen Unterschied: Wegezeiten und Erreichbarkeit beeinflussen, wie Unterstützung organisiert werden kann.
Bei der sozialen Wohnraumförderung werden Infrastruktur und Verkehrsanbindung grundsätzlich berücksichtigt. Die konkreten Förderbedingungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern.
Eine Haltestelle in der Nähe bedeutet beispielsweise noch nicht, dass der Weg dorthin oder die anschließende Fahrt barrierefrei nutzbar ist.
Wer ist zuständig?
- Bund: beteiligt sich an der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und setzt übergreifende rechtliche Rahmenbedingungen.
- Bundesländer: regeln insbesondere das Bauordnungsrecht und die konkrete soziale Wohnraumförderung.
- Kommunen: entscheiden über die örtliche Bauleitplanung und beeinflussen damit die Lage neuer Wohngebiete sowie deren Einbindung in die Infrastruktur.
- Wohnungsunternehmen und Eigentümer: planen, bauen, vermieten und verändern Wohnungen innerhalb der geltenden Vorgaben.
Bundesweite Statistiken erfassen einzelne Merkmale der Barrierereduktion. Sie zeigen jedoch nicht umfassend, ob geeignete Wohnungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen tatsächlich verfügbar, bezahlbar und am benötigten Standort erreichbar sind.
Für die Pflegevorsorge sind deshalb drei Fragen zu unterscheiden: Wie ist eine Wohnung gestaltet? Wo befindet sie sich? Und kann der Mensch, der dort lebt, seinen Alltag möglichst selbstständig gestalten?
Weiterführende Informationen
- Statistisches Bundesamt: Barrierereduktion in Wohnungen (Mikrozensus 2022)
- Bundesregierung: Siebter Armuts- und Reichtumsbericht
- Wohnraumförderungsgesetz: Grundsätze der Förderung (§ 6)
- Personenbeförderungsgesetz: Förderung der Verkehrsbedienung und Nahverkehrspläne (§ 8)
- Deutsches Institut für Menschenrechte: UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 19
Datenstand: Mikrozensus 2022; rechtliche und weitere Grundlagen: Oktober 2026.