In einer Krise kann innerhalb weniger Minuten entschieden werden müssen – zu Hause, im Rettungsdienst, in der Notaufnahme oder im Krankenhaus. Dann genügt es nicht, dass mein Wille irgendwo aufgeschrieben wurde. Er muss bekannt, auffindbar und auf die konkrete Situation übertragbar sein.
Eine strukturierte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase nach § 132g SGB V sieht genau solche Gespräche über medizinische Abläufe, mögliche Notfallsituationen und palliative Versorgung vor. Dieses gesetzlich geregelte Angebot richtet sich jedoch an Versicherte in bestimmten Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe – nicht als allgemeines Angebot an alle Menschen.
Vorsorge wird zur Systemfrage, wenn mehrere Stellen meinen Willen kennen und umsetzen müssen.Patient, Bevollmächtigte, Angehörige, Ärzte, Pflege, Rettungsdienst und Krankenhaus müssen im entscheidenden Moment zusammenfinden.
L.S.-FRAGE
Woher weiß das System, was ich möchte, wenn ich es selbst nicht mehr sagen kann?
Auch am Ende des Lebens kann ich vorsorgen.
Nicht mehr dafür, mein Leben um jeden Preis zu verlängern, sondern dafür, dass meine Wünsche bekannt sind, Beschwerden gelindert werden und mein Wille zählt.
Sterben gehört zum Leben. Selbstbestimmung auch.