DER LERNENDE SOZIALSTAAT · GEDANKENEXPERIMENT
Was, wenn alle dazugehören?
Unser vorläufiges Ergebnis zur Allgemeinen Krankenversicherung (AKV).
Aus den Recherchen zum heutigen Gesundheitswesen entstand ein Gedankenexperiment. Die folgenden neun Kapitel geben den Entwicklungsstand unseres Modells wieder. Sie sind keine abschließende Berechnung und kein fertiger Gesetzentwurf.
NEUN KAPITEL · STAND 9. OKTOBER 2026
Unsere Überlegungen – zum Aufklappen
01Wie alles begann: Wir wollten das Gesundheitswesen verstehen
Am Anfang stand keine Reformidee.
Für unser Projekt Der Lernende Sozialstaat haben wir uns zunächst mit dem deutschen Gesundheitswesen beschäftigt. Wir wollten verstehen, wie es funktioniert, welche Leistungen es bietet und wer dafür verantwortlich ist.
Wir haben die verschiedenen Versicherungswege untersucht, die Aufgaben der Krankenkassen, die Rolle von Ärzten und Krankenhäusern, die Finanzierung durch Beiträge und Steuern und die zahlreichen besonderen Regelungen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen.
Dabei wurde uns deutlich, wie komplex dieses historisch gewachsene System ist.
Viele Regelungen haben gute Gründe. Andere werfen Fragen auf: Warum unterscheiden sich die Versicherungswege nach Beruf und Lebenssituation? Warum ist die Finanzierung so stark an Erwerbsarbeit gebunden? Und wie gerecht verteilen sich die Lasten zwischen Menschen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Möglichkeiten?
Aus diesen Fragen entstand unser Gedankenexperiment „Was wäre, wenn …?“ (WWW).
Was wäre, wenn wir die Krankenversicherung nicht von den bestehenden Versicherungswegen her denken, sondern von den Menschen und ihrem gemeinsamen Bedarf an medizinischer Versorgung?
So entwickelte sich die Idee einer Allgemeinen Krankenversicherung (AKV).
02Unsere Grundidee: Eine Krankenversicherung für ALLE
Jeder Mensch in Deutschland soll einen eigenen AKV-Status erhalten.
Das gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige, Beamte und Soldaten, Rentner und Studierende, Kinder und Menschen ohne eigenes Einkommen.
Die Zugehörigkeit soll nicht mehr davon abhängen, welchen Beruf jemand ausübt oder auf welchem bisherigen Versicherungsweg er abgesichert ist.
Für alle soll derselbe Anspruch auf eine qualitativ gute, medizinisch notwendige Grundversorgung gelten.
Zusätzliche persönliche Wünsche könnten weiterhin gesondert abgesichert werden. Sie dürfen aber den gemeinsamen Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung nicht aushöhlen.
Gleicher Versicherungsstatus bedeutet nicht gleicher Beitrag.
Wer wenig wirtschaftliche Leistungskraft hat, soll entsprechend wenig beitragen müssen. Wer keine eigenen Mittel hat, soll trotzdem vollständig abgesichert sein.
Denn die medizinische Versorgung soll sich nach dem Bedarf richten – nicht nach der persönlichen Zahlungsfähigkeit.
03Gute medizinische Versorgung hat ihren Preis
Unser Ziel ist ausdrücklich nicht, das Gesundheitswesen kaputtzusparen.
Eine gute medizinische Versorgung kostet Geld. Sie benötigt qualifizierte Menschen, geeignete Einrichtungen, moderne Diagnostik, Medikamente, Prävention und eine verlässliche Bereitschaft zur Behandlung.
Diese Kosten wollen wir nicht künstlich kleinrechnen.
Wie können wir die Kosten einer guten medizinischen Grundversorgung gerecht auf alle verteilen, die durch diese gemeinsame Absicherung geschützt sind?
Dabei unterscheiden wir die Nutzung medizinischer Leistungen von der gemeinsamen Finanzierung.
Ein gesunder Mensch benötigt möglicherweise über Jahre kaum eine Behandlung. Trotzdem profitiert auch er von der Sicherheit, im Krankheitsfall versorgt zu werden.
Solidarische Finanzierung bedeutet deshalb nicht, dass nur bezahlt, wer gerade krank ist.
04Drei Verantwortliche für die gemeinsame Finanzierung
GESELLSCHAFT
Jeder Mensch gehört zur AKV. Wer eigene wirtschaftliche Mittel hat, beteiligt sich nach seiner Leistungskraft und sozialen Belastbarkeit.
Wir wollen einen angemessenen Lebensbedarf schützen und gleichzeitig prüfen, wie hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit stärker zur solidarischen Finanzierung beitragen könnte.
Dabei betrachten wir nicht nur Arbeitseinkommen.
Auch Kapitalerträge und andere verfügbare wirtschaftliche Mittel können Ausdruck finanzieller Leistungsfähigkeit sein.
Eigene Arbeit und wirtschaftlicher Erfolg verdienen Anerkennung. Es geht uns nicht darum, Leistung zu bestrafen oder eine Neiddebatte zu führen.
Es geht um die Frage, wie wir wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unabhängig von ihrer Herkunft angemessen berücksichtigen können.
Dabei müssen wir zwischen laufenden Einkünften, verfügbaren Mitteln und gebundenem Vermögen unterscheiden.
WIRTSCHAFT
Die Wirtschaft trägt Verantwortung für die gemeinsame Gesundheitsversorgung.
Wir haben deshalb die Idee eines Gesundheits-Solidaritäts-Beitrags (G-Soli) entwickelt.
Er könnte an die Stelle der bisherigen, unmittelbar an einzelne Beschäftigungsverhältnisse gebundenen Arbeitgeberbeiträge treten.
Seine Grundlage soll die nachhaltige wirtschaftliche Leistungskraft von Unternehmen sein – nicht allein die Höhe ihrer Lohnsumme.
Dabei müssten notwendige Investitionen, Rücklagen, wirtschaftliche Risiken und die Sicherung von Arbeitsplätzen berücksichtigt werden.
STAAT
Der Staat bleibt für begründete öffentliche Aufgaben verantwortlich.
Dazu gehört in unserem Modell insbesondere, dass Menschen ohne ausreichende eigene Mittel nicht von der gemeinsamen medizinischen Versorgung ausgeschlossen werden.
Bestehende staatliche Finanzierungswege und Sonderregelungen müssten überprüft und neu zugeordnet werden.
Der Staat soll jedoch nicht einfach jede Finanzierungslücke übernehmen, die bei Gesellschaft oder Wirtschaft entsteht.
Unser Grundgedanke: Alle drei Bereiche tragen eine eigenständig begründete Verantwortung.
05Nicht nur anders finanzieren – auch anders organisieren?
Unsere Überlegungen betreffen nicht ausschließlich die Beiträge.
Wenn alle Menschen einen gemeinsamen Versicherungsstatus erhalten, stellt sich auch die Frage, welche Aufgaben die heutigen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen künftig übernehmen könnten.
Eine unserer Organisationsideen sieht vor, die Vielzahl gesetzlicher Krankenkassen durch eine übersichtlichere Struktur zu ersetzen.
Denkbar wäre eine zentrale Gesundheitsorganisation je Bundesland mit regionalen Anlaufstellen.
Sie könnte sich besonders um Beratung, Prävention, Patientenunterstützung, Versorgungskoordination und die Zusammenarbeit der Gesundheitsakteure kümmern.
Die Finanzierung und die dafür notwendige Verwaltung müssten gesondert organisiert werden.
Wir haben diese Möglichkeit noch nicht auf ihre praktische Umsetzbarkeit geprüft.
Aber sie wirft eine wichtige Frage auf:
Könnten wir durch weniger parallele Verwaltungsstrukturen Mittel freimachen, die an anderer Stelle für eine bessere Versorgung eingesetzt werden?
Mögliche Einsparungen wollen wir nicht einfach aus dem Gesundheitsbudget herausrechnen.
Sie könnten vielmehr dazu dienen, Versorgungslücken zu schließen oder Bereiche zu stärken, in denen heute Mittel fehlen.
Ob solche Einsparungen tatsächlich entstehen, müsste nachgewiesen werden.
06Was würde sich gegenüber heute verändern?
| HEUTE | UNSER AKV-MODELL |
|---|---|
| Unterschiedliche Versicherungswege: GKV, PKV, Beihilfe und Sonderregelungen | Ein gemeinsamer AKV-Status für jeden Menschen |
| Medizinische Ansprüche unterscheiden sich teilweise nach Versicherungsweg und Tarif | Gleiche Regeln für die medizinisch notwendige Grundversorgung |
| Finanzierung stark an Beschäftigung und bestimmte beitragspflichtige Einkommen gebunden | Persönliche Beteiligung nach wirtschaftlicher Leistungskraft und sozialer Belastbarkeit |
| Arbeitgeberbeiträge orientieren sich an den Beschäftigten und ihren beitragspflichtigen Entgelten | Gesundheits-Solidaritäts-Beitrag der Wirtschaft nach nachhaltiger wirtschaftlicher Leistungskraft |
| Familienversicherung und unterschiedliche Regelungen für Angehörige | Jeder Mensch hat einen eigenen Status; familiäre Verpflichtungen werden beim sozialen Ausgleich berücksichtigt |
| Zahlreiche Versicherungs- und Verwaltungsstrukturen | Prüfung neuer Gesundheitsorganisationen mit regionalen Anlaufstellen und veränderten Aufgaben |
| Unterschiedliche staatliche Finanzierungswege | Neuordnung staatlicher Verantwortung und bisheriger Sonderregelungen |
Die Gegenüberstellung zeigt unsere Entwicklungsrichtung. Sie beweist noch nicht, dass jede Veränderung tatsächlich eine Verbesserung wäre.
07Was haben wir bereits untersucht?
Wir haben unsere AKV-Idee nicht bei allgemeinen Überlegungen belassen.
In einer sechsteiligen Rechenwerkstatt haben wir Schritt für Schritt untersucht:
BEDARF: Welche medizinische Versorgung soll allen Menschen zustehen?
KOSTEN: Welche Ausgaben entstehen dafür, und welche Aufgaben gehören in andere Finanzierungsbereiche?
FINANZIERUNGSKREIS: Wer gehört zur AKV, und wer trägt Finanzierungsverantwortung?
LEISTUNGSKRAFT: Welche wirtschaftlichen Möglichkeiten haben Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen?
SOZIALER AUSGLEICH: Wie könnte eine Beteiligung aussehen, die notwendige Lebensgrundlagen schützt und höhere Leistungskraft stärker berücksichtigt?
BEITRAGSSOCKEL?: Wie lassen sich die Verantwortungsbereiche zusammenführen, und was können unsere Berechnungen tatsächlich nachweisen?
Wir haben Kosten abgegrenzt, Finanzierungswege zugeordnet, Schutzbereiche untersucht und Beitragsverläufe modellhaft berechnet.
Dabei sind wir auch an Grenzen gestoßen.
Die öffentlich zugänglichen und von uns auswertbaren Daten reichten nicht aus, um die tatsächliche Finanzierbarkeit und soziale Tragfähigkeit des gesamten AKV-Modells abschließend nachzuweisen.
Wir haben deshalb keinen endgültigen AKV-Beitrag festgelegt.
08Was bleibt zu prüfen?
Eine gemeinsame Krankenversicherung wäre ein erheblicher Eingriff in bestehende Strukturen.
Die Folgen müssten sorgfältig untersucht werden.
Dazu gehören die tatsächliche Belastung unterschiedlicher Haushalte, die wirtschaftlichen Auswirkungen des G-Soli, die Neuordnung staatlicher Aufgaben und die Umgestaltung der Versicherungsorganisation.
Ebenso wichtig wären die Folgen für Patienten, medizinische Einrichtungen, Beschäftigte und bestehende Versicherungsansprüche.
Unser Modell muss sich daran messen lassen, ob es die Versorgung tatsächlich verbessert, verlässlich finanzierbar ist und niemanden unangemessen belastet.
Auch die Möglichkeit, dass einzelne Annahmen nicht tragen, gehört ausdrücklich zu unserem Gedankenexperiment.
09Unsere vorläufige Schlussfolgerung
Wir halten es für sinnvoll, eine Allgemeine Krankenversicherung für alle Menschen in Deutschland ernsthaft zu untersuchen.
Nicht weil das heutige Gesundheitswesen keine gute medizinische Versorgung bieten würde.
Sondern weil wir fragen, ob sich diese Versorgung einheitlicher absichern, verständlicher organisieren und gerechter finanzieren ließe.
Wir haben dafür eine mögliche Architektur entwickelt:
Ein gemeinsamer Versicherungsstatus. Ein gemeinsamer Anspruch auf medizinisch notwendige Grundversorgung. Eine Finanzierung durch Gesellschaft, Wirtschaft und Staat – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Leistungskraft und sozialer Belastbarkeit.
Wir behaupten nicht, damit bereits eine fertige Reform vorlegen zu können.
Aber wir haben aus unserer Beschäftigung mit dem bestehenden Gesundheitswesen Fragen entwickelt, die sich prüfen lassen.
Und wir haben begonnen, sie zu beantworten.
Erst verstehen. Dann weiterdenken.
Die Rechenwerkstatt bleibt offen.
Die ausführlichen Arbeitstische, Schubladen, Berechnungen und Gegenproben bleiben weiterhin zugänglich. Sie zeigen, wie wir zu diesem Zwischenstand gelangt sind und wo die verfügbaren Daten nicht ausreichten.
FRAGEN UND KONZEPTPAPIER
Mit uns ins Gespräch kommen
Sie haben Fragen zu unserem AKV-Gedankenexperiment, möchten eine Anregung weitergeben oder das fünfseitige Konzeptpapier „Was wäre, wenn alle dazugehören?“ anfordern? Schreiben Sie uns gerne.
Kontakt: Heike Arnold
mail@heike-arnold.de
Das Konzeptpapier stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
VERÖFFENTLICHUNG UND ZUORDNUNG
© 2026 Der Lernende Sozialstaat. Vorläufiges WWW-Ergebnis zur Allgemeinen Krankenversicherung (AKV), auf Grundlage des Konzeptpapiers vom 9. Oktober 2026. Website: lernender-sozialstaat.de.
Dieses Papier dokumentiert den Entwicklungsstand eines unabhängigen Gedankenexperiments. Es ist kein fertiger Gesetzentwurf und keine parteipolitische Positionierung. Der Urhebervermerk bezieht sich auf die Darstellung; er begründet keinen ausschließlichen Schutz der zugrunde liegenden Modellidee.