ARBEITSTISCH 01 · BEDARF

Was wollen wir verlässlich absichern?

Bevor wir Kosten berechnen, trennen wir konkrete medizinisch notwendige Versorgung von Vorhaltung, Pflege, öffentlichen Aufgaben, Systemkosten und Mehrwunsch.

Ein Fall macht den Unterschied sichtbar.

Eine Frau bekommt ein Kind. Für eine sichere Geburt braucht sie nicht nur die Leistung, die tatsächlich erbracht wird. Im Hintergrund müssen Strukturen erreichbar und einsatzbereit sein – auch wenn sie am Ende gar nicht gebraucht werden.

WENN KONKRETE HILFE GEBRAUCHT WIRD

Behandlung

Hebammenhilfe, ärztliche Versorgung, Medikamente, Diagnostik, ein möglicher Kaiserschnitt oder andere notwendige Leistungen verursachen konkrete Kosten.

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BEVOR WIR WISSEN, WAS PASSIERT

Vorhaltung

Erreichbare Geburtshilfe, qualifiziertes Personal, Räume, Technik und Notfallstrukturen müssen bereitstehen – auch wenn eine Geburt ohne sie auskommt.

PRÜFFALL 01 · GEBURT

Eine Geburt – drei mögliche Wege.

Wir bewerten hier nicht den Geburtsort. Die drei Wege helfen uns nur zu prüfen, welche Kosten durch eine konkrete Leistung entstehen – und welche durch die Bereitschaft des Systems.

A · KRANKENHAUSGEBURT

Die Geburt beginnt im Krankenhaus.

Konkrete Versorgung und bereits vorhandene Krankenhausstrukturen treffen am selben Ort zusammen. Bei Bedarf können weitere Leistungen hinzukommen.

B · HAUSGEBURT

Alles verläuft wie geplant.

Die Hebamme erbringt die konkrete Versorgung zu Hause. Die erreichbare Krankenhausversorgung wird nicht genutzt – ihre Strukturen müssen für mögliche Komplikationen trotzdem bereitstehen.

C · HAUSGEBURT + VERLEGUNG

Der Plan ändert sich während der Geburt.

Die Versorgung beginnt zu Hause. Wird eine Verlegung notwendig, kommen Transport und Krankenhausversorgung hinzu. Aus vorheriger Bereitschaft wird plötzlich konkrete Versorgung.

Hausgeburt→Entscheidung zur Verlegung→Transport→Krankenhaus→bei Bedarf weitere Notfallversorgung

Wichtig: Eine Verlegung bedeutet nicht automatisch einen Notfall. Für unseren Prüffall interessiert uns besonders die Situation, in der die bereitgehaltene Klinikstruktur kurzfristig tatsächlich gebraucht wird.

L.S.-FRAGE

Wer soll dafür bezahlen, dass Hilfe bereitsteht – auch wenn wir vorher nicht wissen, wer sie wann brauchen wird?

DAZUGELERNT 01

Behandlung und Vorhaltung sind zwei unterschiedliche Finanzierungsaufgaben. Der Geburtsfall spricht dafür, diese Kosten getrennt zu betrachten. Er beantwortet aber noch nicht, wer die Vorhaltung finanzieren soll.

RÜCKFRAGE AN UNSERE AKV-IDEE

Trägt unsere ursprüngliche Trennung?

Wir hatten gedacht: Die AKV sichert einen gemeinsamen Versorgungssockel; Versorgungsbereitschaft und Infrastruktur könnten eine andere Finanzierungsaufgabe sein als die konkrete Behandlung eines Menschen. Der Geburtsfall stützt zunächst nur die Trennung von Behandlung und Vorhaltung. Ob Vorhaltung deshalb vollständig staatlich finanziert werden sollte, bleibt offen.

RECHENWERKSTATT · BEDARF

Was von den heutigen Gesundheitsausgaben gehört überhaupt in unseren Versorgungssockel?

Als Referenz nehmen wir die Gesundheitsausgaben des Jahres 2024: 538,207 Mrd. €. Das ist keine Kostenschätzung für die AKV, sondern der Ausgangspunkt, an dem wir die Leistungsarten nach den Regeln unseres Gedankenexperiments prüfen.

S · SOCKEL266,390 Mrd. €

bereits dem personenbezogenen Versorgungssockel zuordenbar

ANDERER GELDWEG95,269 Mrd. €

bereits Pflege, öffentlicher Aufgabe, Infrastruktur oder Systemkosten zuordenbar

NOCH NICHT TRENNBAR176,548 Mrd. €

Regel häufig geklärt, Betrag mit den verfügbaren Daten aber nicht belastbar teilbar

Kontrollsumme: 266,390 + 95,269 + 176,548 = 538,207 Mrd. €

BEDARF · VERTIEFUNG

Wer genauer hinschauen möchte, kann hier die Werkstatt öffnen.

Die Schlussbilanz oben bleibt sichtbar. Die Begründungen dahinter sind in fünf Themen gebündelt. Es kann jeweils ein Bereich geöffnet werden.

01Was gehört zum Sockel?

Zum Sockel gehört die medizinisch notwendige Versorgung, die einem konkreten Menschen zugerechnet werden kann.

Dazu zählen in unserer bisherigen Arbeitsrechnung unter anderem ärztliche und therapeutische Leistungen, Mutterschaftsleistungen, Früherkennung, medizinisch notwendige Hilfsmittel, konkreter medizinischer Sachbedarf sowie belastbar abgrenzbare Teile der Behandlungspflege und der notwendigen stationären Versorgung.

Arbeitsregel: Nicht der heutige Kostenträger oder Leistungskatalog entscheidet, sondern die medizinische Notwendigkeit und die konkrete Versorgung des Menschen.
02Was braucht einen anderen Geldweg?

Nicht alles gesundheitlich Notwendige ist deshalb eine personenbezogene Sockelleistung.

V · VORHALTUNG

Versorgung muss erreichbar und einsatzbereit sein, bevor feststeht, wer sie braucht.

P · PFLEGE

Leistungen aufgrund dauerhafter Pflegebedürftigkeit bleiben eine eigene Finanzierungsaufgabe.

Ö · ÖFFENTLICHE AUFGABE

Bevölkerungsbezogener Gesundheitsschutz und Teile der Gesundheitsförderung.

INFRASTRUKTUR

Gebäude und grundlegende technische Ausstattung werden nicht zur persönlichen Behandlungskostenposition.

SYSTEM

Verwaltung, Organisation und gemeinsame Systemaufgaben brauchen ebenfalls einen Geldweg.

MEHRWUNSCH

Zusätzlich gewählte Leistungen oberhalb der medizinisch notwendigen Versorgung werden vom Sockel unterschieden.

03Warum bleiben 176,548 Mrd. € gelb?

Die amtliche Gesundheitsausgabenrechnung ordnet Ausgaben nach Leistungsarten, Einrichtungen und Ausgabenträgern. Unsere AKV fragt anders: Was ist konkrete Versorgung, was Vorhaltung, Pflege, öffentliche Aufgabe oder Mehrwunsch? Wo die amtlichen Daten diese neue Grenze nicht abbilden, lassen wir den Betrag bewusst gelb.

Gelb heißt häufig nicht: „Wir wissen es nicht.“
Gelb heißt: Die Regel ist geklärt – der Betrag ist mit den vorhandenen Daten nicht belastbar trennbar.

Das betrifft insbesondere Mischbereiche wie Arzneimittel, pflegerische Leistungen, Zahnersatz, Transporte und Gesundheitsförderung.

04Was haben wir bei den einzelnen Leistungsarten geprüft?
LeistungsartStatusWerkstattregel
Ärztliche Leistungen · 127,171Smedizinisch notwendige konkrete Versorgung
Therapeutische Leistungen · 35,452Smedizinisch notwendige Therapie; allgemeine Fitness ist kein Sockel
Mutterschaftsleistungen · 1,527Skonkrete notwendige Versorgung
Hilfsmittel · 23,345Smedizinisch notwendig; höherer Wunschstandard ggf. Mehrwunsch
Sonstiger medizinischer Bedarf · 18,952Sverbrauchtes Material der konkreten Behandlung
Früherkennung · 2,854Sindividuell zurechenbare Früherkennung
Unterkunft/Verpflegung · Krankenhaus + Reha · 19,586Snotwendiger stationärer Aufenthalt; Komfort bleibt Mehrwunsch
Arzneimittel · 85,141S / ?medizinische Notwendigkeit entscheidet; Betrag nicht entsprechend trennbar
Zahnersatz · 8,581S / Wnotwendige funktionale Versorgung + möglicher Mehrwunsch; Betrag nicht trennbar
Transporte · 12,458S / Vkonkrete notwendige Rettung/Beförderung versus Einsatzbereitschaft
Gesundheitsförderung · 7,646S / Öindividuelle medizinische Prävention versus gesellschaftliche Gesundheitsförderung
Pflegerische Leistungen · 135,942S / PBehandlungspflege versus dauerhafte Pflegebedürftigkeit; öffentlich nicht sauber trennbar

Wichtig: Die Tabelle zeigt unsere Modelllogik. Die grünen Einzelpositionen dürfen nicht einfach noch einmal zur Schlussbilanz addiert werden: Bei den pflegerischen Leistungen und weiteren Mischpositionen wurden für die Bilanz nur belastbar abgrenzbare Teilbeträge verbucht.

05Welche Fragen nehmen wir in die nächsten Rechenstufen mit?

Zuzahlung ist nicht dasselbe wie Mehrwunsch. Eine Zuzahlung beteiligt Menschen an einer Leistung, die grundsätzlich zum zugesagten Versorgungssystem gehört. Ob die AKV innerhalb ihres Sockels solche Zuzahlungen vorsehen soll und mit welchem Zweck, bleibt offen.

Außerdem müssen wir weiter prüfen, wie Mischbereiche finanziell getrennt werden können, wo genau Vorhaltung endet und konkrete Behandlung beginnt und welchen Wert die medizinisch notwendige Grundversorgung unter veränderten Mengen-, Preis- und Vergütungsregeln tatsächlich hat.

Nächste Stufe: Erst KOSTEN fragt, was die zugesagte Versorgung unter den Regeln des Gedankenexperiments tatsächlich kostet.

DAZUGELERNT · BEDARF

Gesundheitsausgaben sind nicht gleich Krankenversicherungsausgaben. Medizinisch notwendige Versorgung, Vorhaltung, Pflege, öffentliche Gesundheitsaufgaben, Infrastruktur und Systembetrieb können alle notwendig sein – brauchen aber nicht denselben Geldweg.

BEDARF · SCHLUSSBILANZ

BEDARF ist für diesen Prüfdurchgang geschlossen. Nicht jeder Euro konnte einsortiert werden. Aber wir wissen, welche Versorgung der Sockel absichern soll, welche anderen Geldwege nötig sind und an welchen Stellen die verfügbaren Daten keine belastbare Trennung zulassen.

Quellen und Datenbasis

Die Bedarfsklassifikation arbeitet insbesondere mit der Gesundheitsausgabenrechnung des Statistischen Bundesamts und den jeweils genannten institutionellen Quellen. Die Zuordnung S / V / Ö / P / W / ? ist eine Modellentscheidung des Gedankenexperiments und keine amtliche Statistik.