SYSTEMATLAS

B04.D · S01

SZENARIO 01 · AKUTE BESCHWERDEN

Mir geht es nicht gut.

Normalerweise würde ich jetzt meinen Hausarzt anrufen oder die Praxis aufsuchen.

01Kann mein Arzt mich auch zu Hause behandeln?

Ja – wenn sich meine Beschwerden dafür eignen.

Eine Videosprechstunde kann auch stattfinden, wenn der Arzt mich bisher noch nicht behandelt hat. Ob das Gespräch und das, was er dabei sehen und hören kann, für eine medizinische Einschätzung reichen, entscheidet der Arzt.

WEG AIch gehe in die Praxis.

Der Arzt kann mich unmittelbar untersuchen.

WEG BDer Arzt kommt per Video zu mir.

Der erste Kontakt findet statt, ohne dass ich das Haus verlasse.

Der digitale Kontakt hat eine Grenze.

Wenn eine körperliche Untersuchung notwendig wird, muss aus der Fernbehandlung wieder persönliche Versorgung werden.

02Muss der Arzt mich kennen?

Nein. Aber er muss genug über mich wissen, um mich verantwortbar behandeln zu können.

Ich erzähle, seit wann ich Beschwerden habe, ob ich Fieber oder Schmerzen habe, welche Medikamente ich nehme und welche Vorerkrankungen oder Allergien wichtig sein könnten.

MENSCH

Wie viel meiner Krankengeschichte muss ich jedes Mal neu erzählen?

Ein Teil der Informationen entsteht im Gespräch. Andere Informationen sind vielleicht längst vorhanden.

03Was weiß ein fremder Arzt über mich?

Hier wird aus dem Arztkontakt eine Informationsfrage. In der ePA können zum Beispiel Befunde, Arztbriefe und die aus E-Rezepten gespeiste Medikationsliste liegen.

Aber digital vorhanden heißt noch nicht: für diesen Arzt in diesem Moment verfügbar.

INFORMATION VORHANDENZUGRIFF MÖGLICHBEI DER BEHANDLUNG GENUTZT

Gerade für Fernbehandlungen wird der technische Nachweis eines gemeinsamen Versorgungskontexts weiterentwickelt. Der neue PoPP-Dienst wird 2026 zunächst stufenweise eingeführt; der Smartphone-Check-in für Fernversorgung ist nach aktuellem Plan erst für eine spätere Stufe vorgesehen.

Das ist eine Systemstelle, an der wir weiterlernen müssen.

Die Akte allein löst das Problem nicht. Auch der konkrete, sichere Zugriff muss im Versorgungsvorgang funktionieren.

04Was kann der Arzt aus der Ferne überhaupt feststellen?

Ich kann erzählen. Der Arzt kann mich sehen und hören. Aber er kann meinen Bauch nicht abtasten oder meine Lunge wie bei einer Untersuchung in der Praxis abhören.

AUS DER FERNEFragen, sehen, hören, einschätzen

Bei passenden Beschwerden kann das für eine Behandlung genügen.

VOR ORTUntersuchen, messen, weiter diagnostizieren

Wenn das medizinisch notwendig ist, reicht der Bildschirm nicht.

OFFEN

Wann genügt ein Bildschirm – und wann muss der Arzt mich tatsächlich untersuchen?

Das ist keine technische Entscheidung. Es bleibt eine medizinische Abwägung.

05Was kann nach der Videosprechstunde passieren?

Bei einem unkomplizierten Infekt kann der Arzt zum Beispiel Ruhe, Trinken und Beobachten empfehlen. Je nach Situation können auch Arzneimittel verordnet, eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt oder weitere Behandlungsschritte veranlasst werden.

Bei einem bisher unbekannten Patienten kann eine erstmalige AU per Video derzeit höchstens drei Tage umfassen; bei bekannten Patienten bis zu sieben Tage. Arzneimittel können grundsätzlich auch unbekannten Patienten verordnet werden, allerdings nur in medizinisch vertretbaren Einzelfällen.

ARZT SPRECHENEINSCHÄTZUNGggf. eAU / REZEPTWEITERBEHANDLUNG
06Am nächsten Tag geht es mir schlechter. Weiß mein Hausarzt schon, was gestern war?

Genau hier wird aus einem digitalen Arztkontakt eine Systemfrage.

Der gestrige Kontakt wurde dokumentiert. Vielleicht gab es ein E-Rezept oder eine eAU. Heute sitze ich bei meinem Hausarzt.

MEIN HAUSARZT FRAGT

„Was ist seit gestern passiert?“

Und ich antworte: „Ich hatte gestern eine Videosprechstunde.“

ERHOBENDOKUMENTIERTGESPEICHERTVERTEILTVERFÜGBARGENUTZT?

Digital dokumentiert bedeutet nicht automatisch, dass der nächste Arzt die Information bereits vor sich hat.

07Hat mir die Digitalisierung nun geholfen?
ORGANISATORISCHMöglicherweise.

Kein Weg zur Praxis, kein Wartezimmer, vielleicht schnellerer Arztkontakt.

MEDIZINISCHKommt darauf an.

Für manche Beschwerden reicht die Fernbehandlung. Andere brauchen eine körperliche Untersuchung.

FÜR ANDEREKann hilfreich sein.

Bei einem ansteckenden Infekt kann ein vermiedener Wartezimmerkontakt ein zusätzlicher Vorteil sein.

FÜR DAS SYSTEMNoch offen.

Ersetzt der digitale Kontakt einen Praxisbesuch – oder kommt der Praxisbesuch anschließend zusätzlich dazu?

WIRKUNGSFRAGE

Spart Telemedizin tatsächlich Wege, Arztzeit und Kosten – oder entsteht in manchen Fällen einfach ein zusätzlicher Arztkontakt?

DAZUGELERNT

Was weiß ich jetzt?

Ich muss nicht für jeden Arztkontakt in eine Praxis.

Eine Videosprechstunde kann mir Wege und Wartezeit ersparen.

Gerade wenn ich ansteckend bin, kann das auch andere schützen.

Wenn ich nicht ins Wartezimmer muss, begegne ich dort weder anderen Patienten noch dem Praxispersonal.

Der Arzt muss mich nicht unbedingt persönlich kennen.

Auch ein bisher unbekannter Arzt kann mich per Video behandeln – wenn meine Beschwerden auf diesem Weg ausreichend beurteilt werden können.

Aber nicht alles geht aus der Ferne.

Wenn der Arzt mich körperlich untersuchen muss, führt der Weg doch in die Praxis.

Digital vorhanden heißt noch nicht: beim nächsten Arzt angekommen.

Dass bei einer Videosprechstunde digitale Informationen entstehen, bedeutet nicht automatisch, dass mein Hausarzt sie bei der nächsten Behandlung vorliegen hat.

FÜR MICH UND DAS SYSTEM

Für mich kann Telemedizin Versorgung einfacher machen. Für das System funktioniert sie aber erst dann wirklich durchgängig, wenn auch die notwendigen Informationen mit mir durch die Versorgung wandern.

Mein Zustand muss beobachtet werden.

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QUELLEN & PRÜFSTAND

Stand: August 2026

Für diese Seite wurden insbesondere die aktuellen Informationen der KBV zur Videosprechstunde, des Bundesgesundheitsministeriums zur ePA für alle sowie der gematik zum Proof of Patient Presence (PoPP) zugrunde gelegt. Offene Fragen sind bewusst als solche gekennzeichnet und werden in weiteren Prüfrunden vertieft.