DER LERNENDE SOZIALSTAAT · WERKSTATTVERGLEICH · OKTOBER 2026

Zwei Denkansätze, ein gemeinsames Anliegen

Bürgerversicherung und Allgemeine Krankenversicherung im offenen Vergleich

Wenn Wissen aus der Praxis auf ein Gedankenexperiment trifft

Dr. med. Bea Merscher, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, hat am 21. Oktober 2026 ihr Vorschlagspapier „ES IST PUNKT 12!“ zur Zukunft des deutschen Gesundheitssystems vorgelegt.

Darin untersucht sie Probleme und Fehlanreize der Gesundheitsversorgung und entwickelt ein umfassendes Reformprogramm. Ein wesentlicher Bestandteil ist ihr Vorschlag für eine Bürgerversicherung.

Dass Menschen aus der medizinischen Praxis ihr Wissen und ihre Erfahrungen in die öffentliche Diskussion einbringen, ist ausdrücklich zu begrüßen. Denn politische Entscheidungen brauchen neben Daten und Berechnungen auch Kenntnisse darüber, wie sich bestehende Regeln im Versorgungsalltag auswirken.

Im Projekt „Der Lernende Sozialstaat“ wird ebenfalls untersucht, wie Gesundheitsversorgung künftig finanziert und organisiert werden könnte. Dazu wurde das Gedankenexperiment einer „Allgemeinen Krankenversicherung“ (AKV) entwickelt.

Die beiden Ansätze werden hier sachlich gegenübergestellt, um Gemeinsamkeiten, Unterschiede und mögliche Verbindungen sichtbar zu machen.

Unterschiedliche Perspektiven, ein gemeinsames Anliegen: Zusammenhänge verstehen und Fragen weiterdenken – mit offenem Ausgang.

Was beide Ansätze verbindet

Sowohl die Bürgerversicherung in Merschers Vorschlagspapier als auch das AKV-Gedankenexperiment streben eine gemeinsame Absicherung aller Menschen und eine medizinische Versorgung an, die nicht vom bisherigen Versicherungsstatus abhängt.

Beide beschäftigen sich mit der Frage, wie die Finanzierung langfristig tragfähig und gerechter gestaltet werden kann.

Die vorgeschlagenen Wege unterscheiden sich jedoch. Auch sind die Ansätze unterschiedlich weit ausgearbeitet: Merschers Bürgerversicherung ist Bestandteil eines umfassenden Reformprogramms; die AKV befindet sich ausdrücklich noch in einer offenen konzeptionellen Prüfphase.

Die Bürgerversicherung im Vorschlagspapier von Dr. med. Bea Merscher

Dr. med. Bea Merscher sieht die Bürgerversicherung als Teil einer umfassenden Neuordnung des Gesundheitssystems. Ziel ist eine gemeinsame Risikogemeinschaft, die auch Beamte, Selbstständige und Abgeordnete einschließt.

Der Übergang soll schrittweise erfolgen. Die private Krankenvollversicherung würde für neue Versicherte geschlossen. Bestehende Versicherungsverhältnisse sollen geschützt bleiben. Für bisher Privatversicherte sieht Merscher ein Wechselrecht vor, einschließlich der Mitnahme eines fairen Anteils ihrer Alterungsrückstellungen.

Ein wesentlicher Punkt ist die Vergütung medizinischer Leistungen. Merscher berücksichtigt, dass die heute höheren Einnahmen aus der Behandlung Privatversicherter für viele Arztpraxen wirtschaftlich bedeutsam sind. Deshalb verbindet sie die Einführung einer einheitlichen Gebührenordnung mit der Forderung, die Praxen für wegfallende Einnahmen vollständig zu kompensieren. Quelle: Merscher, „ES IST PUNKT 12!“, Kap. 53, S. 81–82 ↗

Darüber hinaus untersucht sie die finanziellen Auswirkungen einer Einbeziehung der Beamten und schlägt eine schrittweise Zusammenführung bestehender Krankenkassen auf eine niedrigere zweistellige Zahl vor.

Merscher stellt die Bürgerversicherung ausdrücklich nicht als alleinige Lösung aller Finanzierungsprobleme dar. Sie weist auf Grenzen vorhandener Berechnungen hin und fordert eine aktualisierte amtliche Modellrechnung.

Für den Vergleich mit der AKV bleibt eine Frage offen: Wie würden die künftigen Beitragsregeln im Einzelnen ausgestaltet? Insbesondere die Beitragsbemessungsgrenze, die Familienversicherung und die Beitragsbelastung geringverdienender Selbstständiger lassen sich aus den hier geprüften Ausführungen nicht abschließend beantworten.

Die Allgemeine Krankenversicherung – ausdrücklich kein Reformvorschlag

Die Allgemeine Krankenversicherung (AKV) ist ein ergebnisoffenes Gedankenexperiment des Projekts „Der Lernende Sozialstaat“. Sie ist ausdrücklich kein Reformvorschlag. Sie untersucht, ob sich die Verantwortung für die Finanzierung medizinisch notwendiger Versorgung anders verteilen ließe als heute – ohne bereits eine fertige oder durchgerechnete Lösung zu behaupten.

Ausgangspunkt ist ein eigener Versicherungsstatus für jeden Menschen von Geburt an, unabhängig von Beruf, Einkommen oder familiärer Situation. Eine abgeleitete beitragsfreie Familienversicherung wäre damit nicht mehr vorgesehen. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr würde der Staat den Sockelbetrag und notwendige Beihilfen übernehmen.

Gesellschaft, Wirtschaft und Staat

Die Finanzierung wird entlang dreier Verantwortungsbereiche untersucht. Die Gesellschaft beteiligt sich über einen solidarisch gestalteten Sockelbetrag mit sozialem Ausgleich. Der Staat übernimmt unter anderem die Absicherung von Minderjährigen und von Menschen ohne ausreichendes Einkommen sowie öffentliche Aufgaben und Versorgungsstrukturen. Seine Rolle als Arbeitgeber muss dabei getrennt betrachtet werden.

Die Wirtschaft und der G-Soli

Eine besondere Rolle spielt die Wirtschaft. Die Überlegung dahinter: Ein leistungsfähiges Gesundheitssystem braucht auch eine leistungsfähige Wirtschaft – und eine gesunde Bevölkerung ist ihrerseits eine wichtige Grundlage wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

Der Gesundheits-Solidaritäts-Beitrag (G-Soli) soll deshalb untersuchen, ob sich die bisher an Arbeitsentgelte gebundene Finanzierungsverantwortung der Arbeitgeber anders organisieren lässt. Maßstab wäre die nachhaltige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, nicht unmittelbar die Zahl der Beschäftigten oder die Höhe der Lohnsumme.

Damit verbindet sich die Frage, ob Unternehmen entlastet und wirtschaftliche Belastungen gerechter verteilt werden könnten, ohne die solidarische Gesundheitsfinanzierung zu schwächen.

Ursprünglich wurden für den G-Soli mehrere mögliche Aufgaben mitgedacht: die Finanzierung medizinisch notwendiger Versorgung, solidarischer Risikoausgleich und arbeitsbezogene Prävention sowie klar begrenzte gesellschaftliche Investitionen, beispielsweise für Kinder und Jugendliche.

Wie diese Aufgaben finanziell voneinander abgegrenzt werden könnten, ist noch nicht geklärt. Die entsprechenden Berechnungen wurden bewusst unterbrochen, weil wesentliche Datengrundlagen fehlten.

Der G-Soli ist eine offene Systemfrage – kein fertig entwickeltes Finanzierungsinstrument und kein Versprechen wirtschaftlicher Entlastung. Eine andere Verteilung innerhalb der Wirtschaft wäre nicht automatisch eine Entlastung der Wirtschaft insgesamt.

Behandlung und Vorhaltung

Ein weiterer Prüfpunkt ist die Unterscheidung zwischen den Kosten einer konkreten Behandlung und den Kosten dafür, medizinische Versorgung überhaupt bereitzuhalten. Wie die einzelnen Geldwege ausgestaltet werden könnten, ist noch offen.

Weder die Höhe des Sockelbetrags noch die Bemessungsformel des G-Soli oder die Gesamtfinanzierung sind abschließend geklärt. Auch die Folgen eines Übergangs aus dem heutigen Versicherungssystem müssen erst untersucht werden.

Das Gedankenexperiment darf verändert, widerlegt oder verworfen werden. Eine Idee muss nicht schon bewiesen sein, um untersucht werden zu dürfen; sie darf aber nicht als bewiesene Lösung dargestellt werden.

Wo sich die Ansätze begegnen – und wo sie unterschiedliche Fragen stellen

Beide Ansätze wollen, dass medizinisch notwendige Versorgung nicht vom bisherigen Versicherungsstatus abhängt. Ihre Ausgangspunkte sind verschieden: Merscher entwickelt ein Reformprogramm mit konkreten Übergangsüberlegungen; die AKV fragt zunächst nach einer anderen Aufteilung von Finanzierungsverantwortung.

Merschers Reformprogramm

Gemeinsame Risikogemeinschaft, geordneter Übergang aus dem dualen System, Bestandsschutz, einheitliche Vergütung mit voller Kompensation der Praxen sowie Veränderungen der Krankenhausfinanzierung.

AKV-Gedankenexperiment

Eigener Versicherungsstatus ab Geburt, drei Finanzierungsbereiche, möglicher G-Soli nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Prüfung der Trennung von Behandlungs- und Vorhaltekosten.

Die Rolle der Wirtschaft

Die AKV untersucht mit dem G-Soli ein besonderes Finanzierungsinstrument. Daraus folgt nicht, dass Merschers umfassendes Reformprogramm wirtschaftliche Zusammenhänge außer Acht lässt.

Die Grenzen der Berechnungen

Merscher benennt Grenzen älterer Studien und fordert aktualisierte amtliche Berechnungen. Die AKV hat noch keine belastbare Gesamtfinanzierung; ihre Zahlenarbeit wurde bewusst unterbrochen.

Zwei Ansätze in unterschiedlichen Entwicklungsphasen

Der Vergleich bewertet nicht zwei gleichermaßen ausgearbeitete Alternativen. Er zeigt unterschiedliche Perspektiven: medizinische Fach- und Praxiserfahrung einerseits und ein systemübergreifendes Gedankenexperiment andererseits. Beide können Fragen sichtbar machen, die für die weitere Diskussion wichtig sind.

Offene Fragen zum Weiterdenken

  1. Wie lässt sich Solidarität finanzieren, ohne Menschen oder Unternehmen zu überfordern?
  2. Welche bestehenden Versorgungsstrukturen müssen bei einem Systemwechsel geschützt werden – und welche sollten sich verändern?
  3. Welche Daten und Berechnungen werden benötigt, bevor aus einer interessanten Idee eine tragfähige Lösung werden kann?

Diese Betrachtung ist keine Bewertung von Merschers Vorschlag durch den Lernenden Sozialstaat. Sie lädt dazu ein, unterschiedliche Überlegungen aufzugreifen und an offenen Fragen weiterzudenken.

Quellen und Einordnung

Grundlage der Darstellung von Dr. med. Bea Merschers Bürgerversicherung ist das Vorschlagspapier „ES IST PUNKT 12!“ vom 21. Oktober 2026, insbesondere die Kapitel 53 und 58. Weitere Bezüge betreffen die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben und die Krankenhausfinanzierung. Zur Website des Vorschlagspapiers ↗

Die AKV-Darstellung beschreibt den bisherigen, nicht durchgerechneten Werkstattstand des Lernenden Sozialstaats. Es besteht keine gemeinsame Autorenschaft oder Zusammenarbeit mit Dr. Merscher.

Der Lernende Sozialstaat ist ein eigenständig verantwortetes, KI-unterstütztes Projekt. KI wird für Recherche, Strukturierung und redaktionelle Bearbeitung eingesetzt; die inhaltliche und publizistische Verantwortung liegt bei der Projektbetreiberin.

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